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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 193 
körperliche: „Ich bin traurig‘‘ wahrnimmt, gewinnt nur dann einen 
„vollständig bestimmten Behauptungs-Glauben‘‘, wenn er um besondere 
Umstände weiß, nämlich darum, daß der besondere eben Behauptende 
dieses Wort gebraucht, also dessen besondere Seele gemeint ist, Nimmt 
aber jemand bloß das Satzfragment „Ich“ wahr, so ist es für ihn in- 
soferne vielsinnig, als es ihm nicht die Vorstellung eines beson- 
deren Gegenständlichens weckt, dassich in dem Gedachten mehrerer 
identisch behaupteter Gedanken findet, sondern die Vorstellung einer 
zahlenmäßig unbegrenzten Mehrheit von besonderen 
Gegenständlichen (Mehrheit besonderer Seelen), von welchen 
jedes einzelne sich in dem Gedachten mehrerer mit „Ich-Sätzen“ 
identisch behaupteter Gedanken finden kann. Ähnlich steht es etwa 
mit dem Worte „dort“, dessen Wahrnehmung die Vorstellung einer 
zahlenmäßig unbegrenzten Mehrheit von besonderen Gegenständlichen, 
nämlich einer zahlenmäßig unbegrenzt mehrmaligen Zugehörigkeit von 
Raumbeziehung zu anderen besonderen Körpern, weckt, „ähnlich‘“ steht 
es ferner auch mit den sogenannten „Eigennamen“ („Robert‘‘, „Klara“ 
usw.), die in Wahrheit gar keine Eigennamen sind, da sie keinem 
einzelnen besonderen Menschen ausschließlich „eignen“, vielmehr Frag- 
mente von Sätzen sind, mit denen sehr verschiedene Menschen be- 
zeichnet werden. „Einsinnige Satzfragmente‘“ sind meist Satzfrag- 
mente, welche die Vorstellung eines besonderen Allgemeinens als be- 
haupteten Gegenständlichens wecken, „mehrsinnige Satzfragmente““ sind 
meist Satzfragmente, welche die Vorstellung einer zahlenmäßig un- 
begrenzten Mehrheit von besonderen Einzelwesen oder einer zahlen- 
mäßig unbegrenzten Mehrheit von Zugehörigkeiten besonderer Be- 
ziehung zu je besonderen Einzelwesen wecken. Indes gibt es auch 
„einsinnige Satzfragmente‘‘, wie etwa ‚Jesus‘, „Mohamet“‘, „Christus‘“, 
„Bismarck“, welche die Vorstellung eines besonderen Einzelwesens als 
Gegenständlichens wecken. 
Als „einsinnige Satzfragmente“ haben wir alle sinnvollen Satz- 
fragmente bezeichnet, welche sich auch in „eindeutig bezeichnenden 
Sätzen“ finden. Daraus ergibt sich, daß sich „einsinnige Satzfragmente“ 
auch in „vieldeutig bezeichnenden Sätzen“ finden können. Deshalb 
kann auch die Wahrnehmung besonderer „einsinniger Satzfragmente“, 
wie z, B. der Worte „Hahn“ und „Hund“, die Vorstellung mehreren 
besonderen Gegenständlichens von Behauptungs-Wollen-Augenblicken 
wecken, z. B. das Wort „Hahn“ die Vorstellung „besonderes Tier“ 
und „Gashahn“ als Gegenständliches, und das Wort „Hund“ die Vor- 
stellung „besonderes Tier“ und „besonderer Wagen“ als Gegenständ- 
liches, Aber die Worte „Hahn“ und „Hund“ sind trotzdem „einsinnige 
Satzfragmente“, da sie sich auch in eindeutig bezeichnenden Sätzen 
finden, z, B. in den Sätzen „Der Hahn ist ein kampflustiges Tier“ und 
Sander, Allg. Gesellschaftslehre. 13
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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