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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

"Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. a 197 
tisches Behauptungs-Wollen als identische wirkende Bedingung mit 
solchem identischen Körperlichen als identischem Wirkungsgewinne 
zusammengehört. Als „Wecken von Bezeichnungs-Empfänglichkeit“ 
stellt sich insbesondere das Lehren einer besonderen Sprache dar, da ein 
Sprachlehrer stets darauf zielt, in seinem Schüler eine Bezeichnungs- 
Empfänglichkeit hinsichtlich besonderen identischen Körperlichens zu 
wecken, z. B. hinsichtlich jener identischen Körperlichen, welche die 
identischen Bezeichnungen in der französischen Sprache darstellen. 
Schließlich gibt es auch noch ein „auf Eigensatz-Über- 
tragung zielendes Anspruch -Streben“, dem als „eigenes gegen- 
wärtiges Leisten“ das „Erheben eines Anspruches auf Eigen- 
satz-Übertragung“ gegeben ist, In solchem Falle erhebt jemand 
gegen einen Anderen den Anspruch, daß er einen von ihm wahr- 
genommenen, vom Anspruch-Erheber mit oder ohne Behauptungs-Ab- 
Sicht verwirklichten Satz neuerlich ohne Behauptungs-Absicht ver- 
wirkliche. Das solchen Anspruch erfüllende Leisten nennen wir ein 
„Andersatz-Übertragen“, das einem „Streben nach Andersatz- 
Übertragung“ gegeben ist. Ein „Andersatz-Übertragen“ ist ent- 
weder ein „identisches Andersatz-Übertragen“ oder ein „äqui- 
valentes Andersatz-Übertragen“. Ein „identisches Andersatz- 
Ü bertragen“ liegt vor, wenn der Übertragende solches Körperliches 
verwirklicht, welches sich als Besonderheit jenes identischen Bezeich- 
nungs-Körperlichen darstellt, dessen Besonderheit übertragen wird, wie 
wenn z. B. jemand über Anspruch eines Anderen ein von diesem Ge- 
Schriebenes abschreibt. Hingegen liegt ein „äquivalentes Andersatz- 
Übertragen“ vor, wenn der Übertragende nur dem zu übertragenden 
Satze äquivalentes Bezeichnungs-Körperliches verwirklicht, wie wenn 
zZ. B. jemand über Anspruch eines Anderen ein von ihm Geschriebenes 
„Zur Verlesung bringt“ oder in Sätze einer anderen Sprache überträgt. 
Das „äquivalente Andersatz-Übertragen“ wird insbesondere „Über- 
Setzen“ genannt. Jenen Satz, welcher übertragen wird, nennen wir 
den „übertragenen Satz“, während wir das neue Bezeichnungs- 
körperliche die „Satzübertra gung“ nennen. Das „Andersatz-Über- 
tragen“ ist niemals ein „Bezeichnen“, „Ausdrücken“, „Behaupten“ des 
Übertragenden, Voraussetzung solchen Tuns ist auch keine Empfäng- 
lichkeit des Übertragenden für solche Bezeichnung, dessen Körperliches 
SF verwirklicht, er muß gar nicht wissen, was mit solcher Bezeichnung 
gemeint sein kann, vielmehr muß er nur wissen, wie man das von ihm 
wahrgenommene Bezeichnungskörperliche identisch oder äquivalent ver- 
wirklicht, im letzteren Falle muß er also nur wissen, welches andere 
Bezeichnungskörperliche dem von ihm zu übertragenden Bezeichnungs- 
körperlichen äquivalent ist, ein Wissen, das keine Bezeichnungs-Empfäng- 
lichkeit sein muß. Wenn z. B. jemand, dem ein Aufsatz mathematischen
	        

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Realities and Problems. [Verlag nicht ermittelbar], 1930.
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