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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

240 
vn Kapitel. 
tun, werde ich durch Klage gegen Sie Zwangsvollstreckung herbei- 
führen‘. Nun finden wir aber gerade diese „Normalform‘“ des An- 
spruchkörperlichen, in welcher zwei Sätze durch „und wenn‘“ oder 
„Sonst‘‘ verbunden werden, im Gegebenen verhältnismäßig selten, viel- 
mehr gewöhnlich andere „Formen“, So finden wir sehr häufig als 
Anspruchkörperliches nur einen Satz, welcher sich als zweifache 
Behauptung, nämlich als einschließende Behauptung des „Eigen-Wunsch- 
bzw. Furcht-Gedankens‘‘ und als eingeschlossene Behauptung dcs „„Ander- 
Soll-Gedankens‘“ darstellt, wie etwa in den Beispielen: „Ich wünsche, 
daß Du mir ein Glas Wasser bringst‘ oder „Ich wünsche, daß Sie das 
Zimmer verlassen‘‘ oder „Ich wünsche, daß Sie mir den Betrag von 
2000 Kronen zurückzahlen‘. Diese gegenüber der „Normalform“ ver- 
kürzte Form wird vom Ansprucherheber immer dann gebraucht, wenn 
er annimmt, daß dem Anspruchadressaten die Empfänglichkeit für den 
entsprechenden der eingeschlossenen Behauptung gemäßen Glauben zu- 
gehört, der Anspruchadressat also schon aus der Behauptung des 
„Eigen-Wunsch- bzw. Furcht-Gedankens‘ und besonderen von ihm ge- 
wußten Umständen erkennen wird, daß der Ansprucherheber ihm auch 
noch einen Soll-Gedanken zugehörig machen will. Wieder eine andere 
Form von Anspruchkörperlichem ist jene, welche sich von der Form: 
„Ich wünsche, daß Du mir ein Glas Wasser bringst‘ dadurch unter- 
scheidet, daß sich in ihr die Worte: „Ich beanspruche von Ihnen ...“, 
„Ich bitte Sie...“, „Ich befehle Ihnen...“ finden. Wenn zunächst 
jemand vorhat, einem Anderen gegenüber Etwas zu behaupten und 
weiß, daß dem Anderen die Empfänglichkeit für den entsprechenden 
Behauptungsglauben noch nicht zugehört, so setzt er seiner Behaup- 
tung die Worte: ‚Ich behaupte, daß ...‘ voran, er sagt also z. B. nicht: 
„Es wird regnen‘‘, sondern: „Ich behaupte, daß es regnen wird‘, In 
solchem Falle liegen aber zwei Behauptungen vor, da mit den Worten: 
„Ich behaupte‘ behauptet wird, daß dem Redenden der Gedanke zu- 
gehöre, „daß er einen folgenden Satz in Behauptungs-Absicht bilden 
werde‘‘, während mit den Worten „daß es regnen wird‘, behauptet 
wird, daß dem Redenden der Gedanke zugehöre, „daß es regnen 
wird“, Die beiden Bezeichnungskörperlichen „Ich glaube, daß es 
regnen wird“ und „Ich behaupte, daß es regnen wird‘ haben also 
einen je anderen Sinn, da mit dem ersteren Bezeichnungskörperlichen 
nur ein Gedanke bedeutet wird, während mit dem zweiten Bezeich- 
nungskörperlichen zwei Gedanken bedeutet werden, so daß also das 
erstere Bezeichnungskörperliche nur einen Satz darstellt, während 
das zweite Bezeichnungskörperliche zwei in besonderer Weise ver- 
bundene Sätze darstellt. Die Meinung, daß diese beiden Bezeichnungs- 
körperlichen einen und denselben Sinn haben, und je einen Satz dar- 
stellen, kann nur entstehen, wenn man übersieht, daß „Glauben“ eine
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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