Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergesellschaftung und Gesellschaft. 241 
‚seelische Bestimmtheit‘, hingegen „Behaupten‘“ ein „tätiges 
Wirken‘ darstellt, niemand aber, der Etwas behauptet, sein gegen- 
wärtiges Behaupten bedeutet, vielmehr mit seinem gegenwärtigen Be- 
haupten etwas Anderes bedeutet. 
Hat nun ferner jemand das Vorhaben, einem Anderen gegenüber 
einen besonderen Anspruch zu erheben und weiß, daß dem Anderen 
die Empfänglichkeit für den entsprechenden Anspruch-Glauben noch 
aicht zugehört, so sagt er nicht: „Ich wünsche, daß Sie ...“, sondern: 
„Ich beanspruche von Ihnen, daß Sie ...“, in welchem Falle zwei 
Behauptungen, nämlich eine einfache Behauptung und eine zwei- 
fäche Behauptung vorliegen. Mit den Worten: „Ich beanspruche von 
Ihnen, daß ...“, wird nämlich behauptet, daß dem Redenden der Ge- 
danke zugehört, „daß er einen folgenden Satz in Anspruch-Absicht 
bilden werde“, daß er also die Absicht haben werde, mit dem folgen- 
den Satze eine zweifache Behauptung als Anspruch aufzustellen. 
Hingegen wird dann mit den folgenden Worten ein „Eigen-Wunsch- 
bzw. -Furcht-Gedanke“ einschließend behauptet und ein „Ander-Soll- 
Gedanke“ eingeschlossen behauptet. Die Bezeichnungskörperlichen: „Ich 
wünsche, daß Sie...“ und „Ich beanspruche von Ihnen, daß 
Sie...“ haben also je einen anderen Sinn, da mit dem ersteren Be- 
zeichnungskörperlichen als zweifache Behauptung zwei Gedanken 
bedeutet, hingegen mit dem letzteren Bezeichnungskörperlichen drei 
Gedanken, nämlich durch eine einfache Behauptung und eine zweifache 
Behauptung bedeutet werden. Allerdings hat sowohl jener, der sagt: 
‚Ich wünsche, daß Sie ,..“, als auch jener, der sagt: „Ich beanspruche 
von Ihnen, daß Sie ...“, die Absicht, im Anderen einen besonderen 
Anspruch-Glauben zu wecken und ihn dadurch zu einem besonderen 
Verhalten zu veranlassen, so daß also ein und derselbe Anspruch durch 
Bildung des einen oder des anderen Bezeichnungskörperlichen erhoben 
werden kann, der „Anspruch-Sinn“ dieser beiden Bezeichnungen also 
ain und derselbe ist. Ein Irrtum ist es aber, zu meinen, daß das An- 
spruchkörperliche „Ich beanspruche von Ihnen, daß ...“ die „Normal- 
form“ des Anspruchkörperlichen darstellt, d. h. jenes Anspruchkörper- 
lichen, in welchem alles in einem Anspruch-Streben Bedeutete durch 
je besonderes Bezeichnungskörperliches vertreten ist, also nicht bloß 
„stillschweigend“ bedeutet wird.‘ Eine solche „Normalform“ oder „Ideal- 
form“ ist jenes Körperliche schon deshalb nicht, weil es kein besonderes 
Bezeichnungskörperliches hinsichtlich der Behauptung eines besonderen 
„Ander-Soll-Gedankens“ enthält, vielmehr mit solchem Körperlichen 
ein solcher besonderer Gedanke bloß eingeschlossen bedeutet wird. 
Sagt etwa A zu B: „Ich beanspruche von Ihnen, daß Sie mir Hilfe 
leisten“, so stellt A. keinen besonderen Satz als Behauptung jener be- 
sonderen Folge auf, welche sich aus der Nicht-Erfüllung ergeben 
Sander, Allg. Gesellschaftsiehre. 16
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.