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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

244 
V. Kapitel. 
valent sein kann, und diese Äquivalenz auch in Beziehung zu noch 
anderem Bezeichnungskörperlichen besteht. Meint man nun, daß das 
Bezeichnungskörperliche „Geben Sie mir ein Glas Wasser!‘ kein Be- 
hauptungssatz ist, so schuldet man doch die Darlegung, was mit solchem 
Bezeichnungskörperlichen gemeint sein kann. Diese Darlegung ist aber 
auf dem Boden jener Meinung unmöglich, und man weiß nichts anderes 
vorzubringen, als daß eben mit solchem Bezeichnungskörperlichen ein 
Wunsch kundgegeben wird — und zwar offenbar rätselhafterweise 
ohne Behauptung kundgegeben wird, d. h. ohne daß dem Anderen ein 
Gedanke bedeutet wird! —, oder aber, daß eben mit solchem Bezeich- 
nungskörperlichen kein „Sein‘, sondern ein ‚Sollen‘ ausgesagt wird, 
so daß die hochheiligen Märchen von „Sein“ und „Sollen“ als Zeugen 
für eine verfehlte wissenschaftliche Lehre auftauchen. Klarer Weise ist 
es aber lediglich das trotz aller gegenteiligen Beteuerungen festgehaltene 
„grammatische‘“‘ Vorurteil, welches dazu verleitet, zu meinen, ein Be- 
zeichnungskörperliches der Form ‚Geben Sie mir ein Glas Wasser!“ 
sei kein Behauptungssatz, hingegen ein Bezeichnungskörperliches von 
der Form „A ist angekommen‘ sei ein Behauptungssatz, weil sich in 
ihm ein „grammatisches Subjekt‘, ein „grammatisches Prädikat‘ und 
eine „Kopula‘ finden. Nach jener Meinung wären aber auch Reden 
wie „Feuer!“ oder „Esel!“ oder „Wie schön scheint der Mond!“ keine 
Behauptungssätze, weil sie nicht jene grammatische Gliederung auf- 
weisen. Wenn aber jemand aus einem Zimmer stürzt und „Feuer‘““ 
ruft, so könnte er auch vollständig äquivalent sagen: „Im Zimmer 
brennt es“ oder ‚Der Kasten brennt‘, und daß solche Sätze Behaup- 
tungssätze sind, wird wohl niemand bezweifeln. Es ist eben das Laut- 
liche „Feuer!“ ein Bezeichnungskörperliches, ein Satz, da es als wirkende 
Bedingung dafür in Betracht kommt, daß besondere empfängliche Seelen 
durch Wahrnehmung einer seiner Besonderheiten den Glauben daran 
gewinnen, daß jemand einen besonderen Gedanken behauptet hat. 
Allerdings ist das Bezeichnungskörperliche „Feuer!“ hinsichtlich seiner 
Form eine Abkürzung des Bezeichnungskörperlichen „Es brennt“ und 
wird dann gebraucht, wenn aus irgendeinem Grunde die Absicht 
rascher Mitteilung‘ besteht. Ebenso aber ist dem Bezeichnungkörper- 
lichen „Esel!“ das Bezeichnungskörperliche ‚Sie sind ein Esel!“ äqui- 
valent, das zweifellos ein Behauptungssatz ist, und ist dem Bezeichnungs- 
körperlichen: „Wie schön scheint der Mond!‘ das Bezeichnungskörper- 
liche „Der Mond scheint (sehr) schön!‘“, das zweifellos ein Behauptungs- 
satz ist, äquivalent. „Bezeichnungskörperliches aber, das einem 
Behauptungssatze äquivalent ist, kann selbst auch nur ein Be- 
hauptungssatz sein, da eben beide: Bezeichnungskörperliche als wir- 
kende. Bedingungen für die Weckung‘ eines und desselben Gedankens 
in Betracht. kommen. Schon aus diesem Grunde allein kann aber auch
	        

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Régime Des Chambres de Commerce. Libr.-impr. réunies, 1894.
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