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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 9 
Bedingung darstellt — der „Wirkaugenblick“ —, zweitens ein 
Augenblick des zweiten Einzelwesens, welcher mit dem Wirkaugen- 
blicke des ersten Einzelwesens zugleich ist, und welchem jenes 
Allgemeine zugehört, welches die grundlegende Bedingung dar- 
stellt — der „Grundlageaugenblick“ —, und drittens ein Augen- 
blick des zweiten Einzelwesens, welcher auf den Grundlageaugenblick 
des zweiten Einzelwesens folgt und welchem eine eben gewonnene Be- 
stimmtheitsbesonderheit des zweiten Einzelwesens als Wirkungsgewinn 
zugehört — der „Wirkungsgewinnaugenblick“. Die Verände- 
rung des zweiten Einzelwesens vom „Grundlageaugenblicke“ zum 
„Wirkungsgewinnaugenblicke“ ist die „Wirkun g“. Die wirkende Be- 
dingung in jedem Wirken eines Einzelwesens auf ein anderes Einzel- 
wesen ist entweder der Wirkaugenblick selbst, in welchem Falle wir 
von „Augenblickwirken“ sprechen, das aber nur „Wirken der Seele 
als wollender“ sein kann, oder eine dem Wirkaugenblicke zuge- 
gehörige Bestimmtheit — „einfaches Bestimmtheitswirken“ —, 
oder zwei dem Wirkaugenblicke zugehörige Bestimmtheiten — „zwei- 
faches Bestimmtheitswirken“. Überdies ist noch zu bemerken, daß 
in zahlreichen Fällen die Bestimmtheiten, welche die wirkenden Be- 
dingungen für eine besondere Wirkung an einem besonderen Einzel- 
wesen abgeben, mehreren Einzelwesen zugehören. In allen Fällen, wo 
überhaupt eine besondere Wirkung mehrere besondere wirkende Be- 
dingungen hat, die als Bestimmtheiten im Zugleich gegeben sind; sprechen 
wir hinsichtlich jener Wirkung von „mitwirkenden Bedingungen‘, 
die wieder, wie sich aus dem Gesagten ergibt, entweder „einem Einzel- 
wesen zugehörige mitwirkende Bedingungen“ oder „mehreren 
Einzelwesen zugehörige mitwirkende Bedingungen“ sein 
können. Im Folgenden betrachten wir jedoch, wenn nichts anderes be- 
merkt ist, lediglich das „einfache Bestimmtheitswirken“, Die grund- 
legende Bedingung in jeder Wirkensbeziehung zweier Einzelwesen 
ist entweder eine dem Grundlageaugenblicke zugehörige Bestimmtheit 
— „einfache grundlegende Bedingung“ oder sind zwei dem 
Grundlageaugenblicke zugehörige Bestimmtheiten — „zweifache 
grundlegende Bedingung“ („mitgrundlegende Bedingun- 
gen“). Wie später noch darzulegen ist, stellt die „grundlegende Be- 
dingung“ für eine besondere Wirkung deren „Möglichkeit“ dar. Die 
„Wirkung“ ist stets eine Veränderung des „wirkungerfahrenden“ Einzel- 
wesens, also ein Wechsel seiner Bestimmtheitsbesonderheiten. Jene Be- 
stimmtheitsbesonderheit, welche ein Einzelwesen in einer Wirkung ge- 
winnt, nennen wir den „Wirkungsgewinn“, dem aber auch stets 
ein „Wirkungsverlust“ gegenübersteht, da jede Veränderung als 
Wechsel von Bestimmtheitsbesonderheiten ein „Gewinnen“ und „Ver- 
lieren“ darstellt. In jeder Wirkung, welche ein Einzelwesen empfängt,
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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