Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

268 
V. Kapitel. 
Die „Fragen“ sind entweder „durch Unwissenheit des 
Frage-Stellers bedingte Fragen“ oder „durch Ungewißheit 
des Frage-Stellers bedingte Fragen“. Eine „durch Unwissen- 
heit des Frage-Stellers bedingte Frage“ liegt vor, wenn der Frage- 
Steller um ein Urteil wirbt, mit welchem ein Gedanke bedeutet wird, 
hinsichtlich dessen „Bestimmendem“ er gar keinen Gedanken hat. 
Solche Fragen sind z. B.: „Was ist das Recht?‘, oder „wie sieht A 
aus?‘ oder „welche Krankheit hat B?“. Hingegen liegt eine „durch 
Ungewißheit des Frage-Stellers bedingte Frage‘ vor, wenn der 
Frage-Steller um ein Urteil wirbt, mit welchem eine Gedanke bedeutet 
wird, hinsichtlich dessen ‚„Bestimmendem‘“ er zwar zwei oder mehrere 
besondere Gedanken hat, jedoch in „Ungewißheit‘ ist. Solche Fragen 
können wir daher auch als „Entscheidungs-Fragen‘“ bezeichnen, 
da mit ihnen auf Entscheidung besonderer Ungewißheit des Frage- 
Stellers gezielt wird. „Entscheidungs-Fragen“ sind auf „disjunktiv 
mehrfache Antworten gerichtete Fragen“, wie z. B. die 
Frage: „Ist das rot oder grün oder blau?“ oder „Hat A. Gallensteine 
oder eine Nierenentzündung“ oder „Fährt B nach Wien oder nach 
Berlin?“ Eine besondere Art der „Entscheidungs-Fragen“ sind die 
‚auf Bejahung oder Verneinung gerichteten Fragen“, mit welchen der 
Frage-Steller darauf zielt, seine Ungewißheit, ob besonderes Gegebenes 
besonderem anderen Gegebenen zugehört oder von ihm gesondert 
ist, zu beheben. Das „Ja“ oder „Nein“ in der Antwort auf solche 
Frage stellt stets ein „auf Satzübernahme gerichtetes Urteil“ 
dar. Frägt z. B. A den B: „Bleibt C hier?“, so ist in diese „Eigen- 
Wunsch-Behauptung“ stets eine andere „Eigen-Wunsch-Behauptung“ 
eingeschlossen, da solche Frage entfaltet lautet; „Sagen Sie mir 
nach ihrem Wissen, daß C hier bleibt oder nicht hier bleibt!“ Jede 
„Entscheidungs-Frage“ stellt überhaupt eigentlich eine besondere Ver- 
bindung mehrerer Eigen-Wunsch-Behauptungen dar, ist aber insofern 
eine Frage — eine Verhalten-Werbung —, als doch nur um eines 
von mehreren gedachten Urteilen geworben wird. Das Gegebene 
‚Entscheidungs-Frage“ ist nur eine besondere Art des Gegebenen 
‚Werbung um Entscheidungs-Behauptung“, dessen andere 
Art wir als „Entscheidungs-Quasi-Frage“ bezeichnen können. 
Mit einer „Entscheidungs-Quasi-Frage“ wird auf eine „Quasi-Antwort“ 
gezielt, nämlich auf eine Behauptung des Adressaten, mit welcher 
er nicht darauf zielt, besondere Ungewißheit des „Quasi-Frage- 
Stellers“ zu beheben, durch welche aber nach dem Wissen des 
Adressaten insofern eine Ungewißheit des „Quasi-Frage-Stellers“ 
behoben wird, als sie die wirkende Bedingung für ein besonderes 
Ereignis abgeben oder ein besonderes Ereignis ausschließen wird, 
hinsichtlich dessen Eintritt der Quasi-Frage-Steller in Ungewißheit
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.