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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. 13 
pern dar, die aber ihrerseits wieder stetige Wirkenseinheiten von anderen 
Körpern sind, so daß wir in solchen Fällen von Wirkenseinheiten ver- 
schiedener Ordnung sprechen können. Der „zusammengesetzte Körper“ 
ist das einzige Gegebene, das nicht nur zergliedert, sondern zerlegt (ge- 
teilt) werden kann. Der „zusammengesetzte Körper“ ist eine stetige 
Wirkenseinheit, welche selbst ein Einzelwesen darstellt, weil ein zu- 
sammengesetzter Körper als solcher Bestimmtheiten aufweist, welche 
von den Bestimmtheiten jener Körper, deren Wirkenseinheit er bildet, 
verschieden sind. Hingegen ist eine „ungleichartige stetige Wirkens- 
einheit“, ist insbesondere ein „Mensch“ zwar „Einziges“, aber niemals 
ein „Einzelwesen“, vielmehr eben eine stetige Wirkenseinheit zweier 
Einzelwesen, nämlich eines „Körpers“ und eines „Geistes“, die in solcher 
stetiger Wirkenseinheit „Leib“ und „Seele“ genannt werden. Es ist 
auch vergeblich, für ein angebliches Einzelwesen „Mensch“ jene Be- 
stimmtheiten ausfindig machen zu wollen, welche die Bestimmtheiten 
des Einzelwesens „Mensch“, nicht aber Bestimmtheiten der Einzelwesen 
‚Leib“ und „Seele“ wären. Sagen wir auch etwa „dieser Mensch ist 
groß und lustig“, so ist es doch klar, daß im ersten Urteile der „Leib“, 
im zweiten Urteile die „Seele“ das logische Subjekt darstellt, in keinem 
der beiden Urteile aber ein Einzelwesen „Mensch“, Während es nun 
aber die gleichartigen stetigen Wirkenseinheiten von Körpern, die selbst 
Einzelwesen sind, und die ungleichartigen stetigen Wirkenseinheiten von 
Leibern und Seelen gibt, die nicht selbst Einzelwesen sind, finden wir 
in der Welt keine stetigen Wirkenseinheiten von Seelen, es gibt also 
keine „zusammengesetzten Seelen“. Es gibt aber nicht nur keine ste- 
tigen Wirkenseinheiten von Seelen, sondern überhaupt keine Wirkens- 
einheiten von Seelen, da Seelen nur in einem durch Leiber vermittelten 
Wirkenszusammenhange stehen können. Es gibt also überhaupt keine 
Einheit von Seelen, Seelen gehören niemals einer Einheit zu und alle 
Lehren von einer „Zusammengesetzten Seele“, einer „Gesamtseele“, einer 
„Überseele“, einer „Kollektivseele“, einem „überindividuellen Geiste“, 
einem „objektiven Geiste“, kurz von einem Geiste, der aus mehreren 
Seelen zusammengesetzt ist, sind Dichtungen. Müßte doch auch eine 
etwa aus zwei Seelen zusammengesetzte Seele in jedem Zeitpunkte drei- 
mal drei zusammengesetzte Bestimmtheiten aufweisen, müßte also auch 
etwa in einem und demselben Zeitpunkte einander ausschließende Be- 
sonderheiten der Denkbestimmtheit aufweisen können. In Wahrheit aber 
ist jede Seele insoferne Einfaches, als sie zwar in Allgemeine zer- 
gliedert, nicht aber in Einzelwesen (Teil-Seelen) zerlegt werden kann. 
Die Seele ist daher auch kein „Ganzes“, denn der Gegensatz von 
„Ganzem“ und „Teil“ findet nur auf eine Art von Einheiten, nämlich 
ben die zusammengesetzten und deshalb teilbaren Körper An- 
wendung.
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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