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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

208 
V. Kapitel, 
beziehungen gibt, in welchen die bezogene Seele keinesfalls „socius‘ 
ist, wie z. B. die Beziehung der „Gegnerschaft‘, der ‚‚beiderseitigen 
Freundschaft‘, der ‚„‚beiderseitigen Feindschaft‘“ usw. usw. Wenn man 
etwa auch Wissenschaften, zu deren Gewußtem solche reinen Seelen- 
beziehungen zählen, „Soziologie“ nennt, gebraucht man das Wort „socius“ 
im Sinne von „Seele, die mit anderer Seele in Beziehung steht‘, also 
in einem gegenüber dem ursprünglichen Sinne sehr veränderten Sinne. 
Wie schlimm es aber hinsichtlich der Klarheit des Wissenszieles mit 
dem ‚Soziologie‘ genannten Unternehmen steht, zeigt sich in dem 
Umstande, daß man unter dem Namen ‚Soziologie‘ nicht nur „reine 
Seelenbeziehungs - Wissenschaften‘ betreibt, sondern auch „Seelen- 
zusammenhangs-Wissenschaften‘‘ und überdies Wissenschaften von so- 
genannten ‚seelischen Beziehungen‘ eines „Menschen‘“ zu anderen 
Menschen. Dem Worte „seelische Beziehung‘‘ liegt aber der Irrtum 
zugrunde, daß „Seelisches‘“ eine Beziehung des Wissenden zum Ge- 
wußten darstellt, z. B. eine Beziehung der Seele A, welche an die Seele B 
denkt, und jener Seele B. Geht man nun von jenem Irrtum aus, der 
die Meinung enthält, daß z. B. eine Seele A mit einer anderen Seele B 
in Beziehung steht, obwohl nur die Seele A um die Seele B weiß, also 
nur Bestimmtheit der Seele A, nicht aber Bestimmtheit der Seele B 
vorliegt, daß also ein Einzelwesen nur durch ihm selbst Zugehöriges 
zu anderem Einzelwesen in Beziehung steht, so ergibt sich weiter die 
Meinung, daß überhaupt in jedem Falle, da eine Seele eine andere 
Seele bewußt hat, die sogenannte „seelische Beziehung‘‘ eine ‚soziale 
Beziehung‘“‘ sei, daß also eine „soziale Beziehung‘‘ schon an einer ‚für 
sich‘ betrachteten Seele festzustellen sei, ergibt sich also jene Meinung, 
welche insbesondere die ‚‚,Universalisten‘‘ brandmarken, wenn sie die 
‚Individualisten‘‘ bekämpfen. Kann aber „Soziologie“ weder eine Wissen- 
schaft von allen Seelenbeziehungen sein, weil eben viele Seelenbezie- 
hungen keine „sozialen Beziehungen“ sind, noch eine Wissenschaft von 
besonderen „seelischen Beziehungen“, weil es „seelische Beziehungen“ über- 
haupt nicht gibt, so kann es eine mit Recht „Soziologie“ genannte Wissen- 
schaft eben nur geben, wenn ‚„Gemeinschaft‘ und ‚„Gesellschaft‘“ Be- 
ziehungen wären, welche durch besondere Allgemeine begründet werden, 
die sich als Besonderheiten derselben identischen Allgemeinen darstellen 
würden. Da dies aber, wie sich aus unseren Darlegungen ergibt, nicht 
der Fall ist, bleibt nichts übrig, als das Wort „Soziologie‘‘ überhaupt 
zu streichen, ebenso auch das Wort „Sozialwissenschaften‘“ und 
das Wort „Soziales“, weil alle diese mit schier unendlich vielfältigem 
Sinne gebrauchten und mißbrauchten Worte nur Anlaß zu steter Ge- 
dankenverwirrung geben. Es gibt „Gemeinschafts-Wissenschaften‘‘ und 
es gibt „Gesellschafts- Wissenschaften‘ und es gibt Wissenschaften von 
anderen reinen Seelenbeziehungen, z. B. „‚Gegnerschafts-Wissenschaften‘‘.
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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