Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

302000 V. Kapitel, nn 
Seelen zu finden wäre. In einem Vergesellschaftungs-Zusammenhange 
Äinden wir aber stets nur eine Kette von Wirkenseinheiten, deren erste 
sine Wirkenseinheit zwischen der Seele des Verhalten-Werbers und 
dessen Leibe, deren letzte eine Wirkenseinheit zwischen dem Leibe des 
Entsprechers und dessen Seele ist. Daß aber „Gesellschaft“ keine Zu- 
sammengehörigkeitsbeziehung ist, „zwei Seelen in Gesellschaft“ keine 
Einheit bilden, ergibt sich schon aus der einfachen Erwägung, daß in 
zahllosen Fällen ein „Verhalten-Werbung-Seelenaugenblick“ einer be- 
sonderen Seele in der Welt vorhanden ist, aber keineswegs ein diesem 
Seelenaugenblicke entsprechender Verhalten-Seelenaugenblick jenes, um 
dessen Verhalten geworben wurde. Nur wenn einem „Verhalten- 
Werbung-Seelenaugenblicke“ einer Seele ein Verhalten-Seelenaugenblick 
anderer Seele entspricht, stehen jene beiden Seelen „in Gesellschaft“, 
ınd wenn man dann etwa sagt, daß in jeder Gesellschaft zwei Seelen 
„zusammengehören“, so meint man nur, daß wir mit jeder „Gesellschaft“ 
um „zwei Seelen in besonderer Beziehung“ wissen. Alle Reden aber, 
welche da besagen, daß „Gesellschaft“ eine Zusammengehörigkeits- 
beziehung ist, daß der Mensch nur in Gesellschaft „leben könne“, daß 
„der Mensch ein geselliges Wesen sei“ usw. usw., beruhen entweder 
bloß auf der banalen Beobachtung, daß der Mensch gewöhnlich „nicht 
allein lebt“, sondern „mit anderen Menschen“, wobei man jedes „Bei- 
sammen-Sein“ von Menschen als „Gesellschaft“ deutet, oder stellen die 
Forderung dar, daß der Mensch bestimmte an ihn gerichtete Ansprüche 
erfülle, weil sonst jener Mensch selbst oder Etwas, was für den gerade 
Redenden ein „Wert“ ist, „zugrunde gehe“. Hat man dann einmal an- 
genommen, daß die Menschen „in Gesellschaft“ zusammengehören, so 
nennt man auch jene angebliche Einheit selbst „Gesellschaft“ und hat 
nun jene breite Dichtungs-Grundlage uewonnen, auf welcher eine Ein- 
heit oder gar ein Einzelwesen „Gesellschaft“ „handelt“ und „unterläßt“, 
„fordert“ und „billigt“, „über“ den einzelnen Menschen „schwebt“ oder 
in ihnen „webt“ und „lebt“, oder sich über sie „erhebt“ oder nach ihrem 
Wohle „strebt“ oder sonst Beliebiges unternimmt, das solcher Dichtungs- 
sestalt nach der Meinung des gerade Phantasierenden zukommt. Alle 
jene berühmten Gesellschafts-Dichtungen aber, die „Gesellschaft“ als eine 
‚Einheit“, ein „Ganzes“, einen „Organismus“, als ein „Höheres“, und 
zwar letztlich immer als ein der Biologie nicht bekanntes, aber aus der 
Phantasie „gewaltige Realität“ schöpfendes „Lebewesen“ auftreten lassen, 
leben selbst nur von der — wahrscheinlich nicht immer unbeabsich- 
igten — Unklarheit des Wissens um das Gegebene „Gesellschaft“ und 
von dem mächtigen Bedürfnisse, politische Parteigrundsätze in pseudo- 
wissenschaftlicher Verpackung in die Welt zu senden. Wann immer 
wir aber in wissenschaftlicher Nüchternheit — und niemand bedarf der 
Nüchternheit in solchem Maße wie jener. der Gesellschafts- Wissenschaft
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.