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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Vergesellschaftung und Gesellschaft. a 305 
Aber auch die berühmte Entgegensetzung des „Universalismus“ 
und des „Individualismus“ verliert jeden Boden, wenn man nicht dichtet, 
sondern sich klar macht, was „Gesellschaft“ ist. Sagen nämlich die 
„Universalisten“, man müsse vom „Ganzen“ ausgehen, um „Gesellschaft“ 
zu bestimmen, nicht aber von den „Einzelnen“, den „Teilen“ jenes 
„Ganzen“, so meinen sie als „Ganzes“ irgend Etwas von ihnen „CGesell- 
schaft“ Genanntes, in welchem die Menschen miteinander „verbunden“ 
sind, und das ihnen als Einzelnen entgegentritt. Dieses „Ganze“ ent- 
puppt sich aber bei näherer Betrachtung immer wieder als ein Sub- 
jekt „Gesellschaft“, an welchem die Einzelnen irgendwie „Teil“ haben, 
entpuppt sich also als Dichtung, die nur deshalb Glauben findet, weil 
man einerseits von dem Gedanken, „Gesellschaft“ sei Etwas „einzelne 
Menschen Umfassendes“, „Über-Subjekt“ oder wenigstens „Masse“, nicht 
loskommen kann, andererseits in jenem „Subjekte“ eine hehre Ideal- 
Gestalt, einen Über-Menschen sieht, der sich als Erfüller eigener Wünsche 
darstellt. Der wahre Kern der „universalistischen“ Meinung ist aber 
nur der Sachverhalt, daß mit sogenannter „seelischer Beziehung“, d. h. 
mit der Zugehörigkeit besonderen Seelischens zu einer besonderen 
Seele auch dann nicht „Gesellschaft“ vorliegt, wenn in jenem Seelischen 
andere Seele gewußt ist, daß also allerdings aus der Betrachtung 
eines einzelnen Menschen „Gesellschaft“ nicht erkannt werden 
kann. In Irrtum geraten also die „Universalisten“, wenn sie nun den Vor- 
wurf des „Individualismus“ in dem Sinne erheben, daß überhaupt aus der 
Betrachtung von Menschen -— d. h.'von Seelen — „Gesellschaft“ nicht 
erkannt werden kann. Denn „Gesellschaft“ ist eben „besondere Be- 
ziehung zweier Seelen“ und wenn wir nicht um Seelen als Einzelwesen 
Individuen) wüßten, könnten wir auch niemals um „Gesellschaft“ wissen, 
wenngleich gewiß um das Wort „Gesellschaft“ herum langatmige Welt- 
anschauungsdichtungen verfassen. „Gesellschaft“ ist besondere Beziehung 
zweier Seelen, und ebenso, wie etwa die Behauptung sinnlos wäre, 
„Ähnlichkeit“ sei ein „Ganzes“, dessen „Teile“ die „ähnlichen“ Einzel- 
wesen sind, „Ähnlichkeit“ sei nicht die „Summe“ der „ähnlichen“ Einzel- 
wesen, ist auch die Behauptung sinnlos, „Gesellschaft“ sei ein „Ganzes“, 
dessen „Teile“ die „in Gesellschaft“ stehenden Einzelwesen sind, sei 
nicht die Summe jener Einzelwesen, also des „Gesellschaft-Werbers“ 
und des „Gesellschafters“. „Gesellschaft“ ist nicht „Einzelwesen“, aber 
Beziehungsallgemeines, das nur KEinzelwesen, nämlich Seelen, 
und zwar in jeder einmaligen Gegebenheit nur zwei Seelen zu- 
gehören kann, Allerdings muß bemerkt werden, daß sich der univer- 
Salistischen Antithese „Ganzes-Teile“ doch ein Sinn abgewinnen läßt, 
wenn man nämlich annimmt, daß mit dem Worte „Ganzes“ nichts anderes 
Zemeint ist, als „Gesellschafts-Beziehung in Zugehörigkeit zu zwei be- 
sonderen Seelen“, mit dem Worte „Teile“ hingegen nichts anderes als 
Sander, Allg. Gesellschaftslehre. 20
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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