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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die Macht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Die Macht. nn a 
325 
— Seele oder Leib — zugehöre, wird gestützt durch den Umstand, 
daß der Seele und dem Leibe eines „Mächtigen‘‘ gewisse Bestimmt- 
heiten, nämlich die „Fähigkeiten“ zugehören, durch welche allerdings 
auf Seite des Mächtigen die Machtbeziehung begründet ist. Die Be- 
ziehung „Macht‘ darf aber nicht verwechselt werden mit jenen All- 
gemeinen, die auf Seite des Mächtigen die Gründe jener Beziehung 
darstellen, durch welche Verwechslung dann eben "der Irrtum entsteht, 
man könne „Macht“ an einem Menschen feststellen. Wenn man 
jedoch meint, an einem Menschen ‚Macht‘ als ihm Zugehöriges fest- 
gestellt zu haben, hat man lediglich an ihm gewisse Bestimmtheiten 
festgestellt, welche als „Fähigkeiten“ auf seiner Seite Gründe einer 
Machtbeziehung sind, wenn überdies auch an anderen Einzelwesen 
die anderen Gründe solcher Beziehung vorhanden sind. Wenn wir 
fragen, worauf es beruht, daß gerade besondere Menschen, keines- 
wegs alle Menschen, irgend eine besondere Macht „haben‘‘, so ergibt 
sich, daß es durchaus nicht Unterschiede in den Menschen zugehörigen 
Bestimmtheiten sein müssen, deretwegen einige Menschen hinsichtlich 
besonderer Leistung ‚mächtig‘ sind, andere aber nicht. Es bezweifelt 
wohl niemand, daß zwei Menschen hinsichtlich aller ihnen zugehörigen 
Fähigkeiten „gleich‘ sein können, dennoch aber einer von ihnen hin- 
sichtlich besonderen Gegenstandes ‚mächtig‘, der Andere aber „ohn- 
Mächtig‘‘ (‚„‚machtlos‘*) sein kann, und zwar deshalb, weil der eine 
Mensch die Gelegenheit zu solcher Leistung hat, der andere Mensch 
aber nicht. Es ist also klar, daß ‚Macht‘ nichts einem Menschen als 
Wesensallgemeines oder besonderndes Allgemeines Zugehöriges ist, 
Sondern eine Beziehung, in welcher besonderer ‚Mensch‘ steht, so 
daß also jemandes besondere Macht verwirklicht und ent- 
Wirklicht, „begründet“ und „aufgehoben“ werden kann 
ohne Änderung jenes Menschen, der „Machthaber“ wird 
Oder zu sein aufhört. „Machtgewinn“ und „Machtverlust“ 
Müssen keineswegs Veränderungen jenes Menschen sein, der besondere 
Macht „gewinnt‘“ oder „verliert“. 
Das Gegebene „Macht“ darf auch nicht mit den Gegebenen „Ge- 
walt“ und „Herrschaft“ verwechselt werden, von welchen Gegebenen 
wir „Gewalt“ bereits zergliedert haben, „Herrschaft“ aber noch zer- 
gliedern werden. Die sehr häufige, ja leider fast durchgängige Ver- 
wechslung des Gegebenen „Macht“ mit den Gegebenen „Gewalt“ und 
„Herrschaft“ ist es aber, der wir die beschämende Tatsache zu ver- 
danken haben, daß das unabschätzbar wichtige Gegebene „Macht“ nicht 
klar gewußt, sondern stetig vom dichten Rauche ethisch-politisch 
Semeinter Deklamationen umhüllt ist, und also als „Gorgonenhaupt“, 
„Medusenhaupt“, „Sphinx“, „Mysterium“, „Verwerfliches“, „Preisliches“ 
usw, benannt wird. Wie sinnleer die üblichen Antithesen von „Macht und 
DI*
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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