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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

22 
. Kapitel. 
gung“ ist jedes Allgemeine, welches in Zugehörigkeit zu besonderem 
Einzelwesen in der Welt ein „Hindernis“ dafür abgibt, daß ein be- 
sonderer Einzelwesen-Zustand entwirklicht wird, „Erhaltungs-Bedin- 
gung“ ist hingegen jedes besonderem Einzelwesen zugehörige Allge- 
meine, welches in einem „Erhalten“ eine wirkende oder grundlegende 
Bedingung abgibt. „Fördern“ ist jedes Wirken, durch welches das 
Verhindern einer besonderen Wirkung — der „geförderten Wir- 
kung“ — verhindert wird. „Förder-Bedingung“ nennen wir jedes 
Allgemeine, welches in Zugehörigkeit zu besonderem Einzelwesen in 
der Welt ein Hindernis dafür abgibt, daß eine besondere Wirkung 
verhindert wird, „Förderungs-Bedingung“ nennen wir hingegen 
jedes besonderem Einzelwesen zugehörige Allgemeine, welches in einem 
„Fördern“ die wirkende oder grundlegende Bedingung abgibt. „Hem- 
men“ ist jedes Wirken, durch welches das Verhindern einer besonderen 
Wirkung — der „gehemmten Wirkung“ — veranlaßt wird. 
„Hemmungs-Bedingung“ nennen wir jedes Allgemeine, welches 
in Zugehörigkeit zu besonderem Einzelwesen in der Welt die wirkende 
oder grundlegende Bedingung in einem „Hemmen“ abgibt, Ein be- 
sonderes Allgemeines kann also in Zugehörigkeit zu besonderem Einzel- 
wesen in der Welt nicht nur die wirkende oder grundlegende 
Bedingung, sondern auch die „Wider-Bedingung“, „Verhin- 
derungs-Bedingung“, „Erhalt- oder Erhaltungs-Bedin- 
gung“, „Förder- oder Förderungs-Bedingung“ oder „Hem- 
mungs-Bedingung“ in Beziehung zu besonderer Wirkung darstellen 
und jede solche Beziehung zwischen einem Allgemeinen und besonderer 
Wirkung ist der „Fall“ eines „identisch begründeten Verhält- 
nisses“, Ein „identisch begründetes Verhältnis“ ist also entweder eine 
„identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“ oder 
eine „identisch begründete Wirkensausschließlichkeit“ oder 
eine „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“ 
in Verkettung mit einer „identisch begründeten Wirkens- 
ausschließlichkeit“ So finden wir z. B. in einem „identisch 
begründeten Verhinderungsverhältnisse“ ein identisches All- 
gemeines als identische wirkende Bedingung für besondere Wirkung, 
in welcher das identische Gewinn-Allgemeine als identische Wider-Be- 
dingung für andere besondere Wirkung in Betracht kommt. 
Für das Unternehmen einer „Gesellschaftswissenschaft“ ist es ferner 
von großer Wichtigkeit, daß das Gegebene „Einheit“ nicht mit dem 
Gegegebenen „Einheitlichkeit“ verwechselt werde, Den Gegensatz 
zur „Einheit“ bildet das „Einfache“, den Gegensatz zur „Einheit- 
lichkeit“ bildet die „Mehrheitlichkeit“. „Einheitlichkeit“ ist nichts 
anderes als „Gleichheit“, „einheitlich“ sind jene mehreren Gegebenen, 
denen ein und dasselbe identische Allgemeine zugehört. so daß sie hin-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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