Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 401 
nahme einer Versprechung“ oder gar von der „notwendigen Annahme 
einer Versprechung‘“ muß einer Streichung verfallen. 
Als „Antrag“ haben wir jede Verhalten-Werbung bestimmt, welche 
aus der Behauptung eines „Eigen-Wunsch- bzw. -Furcht-Gedankens“ 
und der Behauptung eines „Ander-Quasi-Soll-Gedankens“ besteht, „An- 
tragannahme“ haben wir das dem Antrage entsprechende Verhalten des 
Antragadressaten genannt. „Beantragtes“ muß aber keineswegs ein 
„Versprechen“, kann vielmehr jedes Verhalten des Antragadressaten 
sein. Ein „Antrag“, daß der Antragadressat dem Antragsteller eine 
Versprechung gebe — „Versprechung-Antrag“ —, ist vielmehr 
nur eine Besonderheit von „Antrag schlechtweg“. Die Meinung, daß 
mit jedem Antrage auf eine Versprechung des Antragadressaten gezielt 
wird, stellt insbesondere eine Verwechslung des „Antrages zum Ab- 
schlusse eines Vertrages‘, des sogenannten ‚Offertes‘‘ mit „Antrag 
schlechtweg‘‘ dar. Die „Annahme‘ eines Antrages besteht aber stets 
darin, daß dem Antragadressaten jenes Verhalten zugehörig wird, auf 
welches der Antragsteller gezielt hat. Sagt z. B. A zu B: „Gehen Sie 
ins Nebenzimmer, sonst werden sie sich verkühlen‘“, so liegt eine „An- 
nahme‘ dieses Antrages (Vorschlages) durch den B vor, woferne er 
aun, „um sich nicht zu verkühlen‘“, ins Nebenzimmer geht, wobei B 
überdies weiß, daß ihn eine Verhalten-Werbung des A. zu diesem Handeln 
veranlaßt hat. Eine „Annahme‘‘ dieses Antrages im Sinne einer ‚,Ver- 
sprechung‘‘ oder auch nur einer „Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung““ 
kommt in solchen Fällen — und in vielen anderen Fällen — gar nicht 
in Betracht. Selbst wenn etwa B, bevor er ins Nebenzimmer geht, 
sagt: „Gut, ich gehe ins Nebenzimmer!‘“, so liegt zwar darin eine 
„Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung‘“, aber nicht die „Annahme‘‘ des 
Antrages des A, da A mit seinem Antrage gar nicht auf eine solche 
Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung des B gezielt hat, sondern darauf, 
daß eben B ins Nebenzimmer geht. In jedem Falle eines Antrages 
liegt eine Verhalten-Werbung ohne die Behauptung eines „Ander-Soll- 
Gedankens‘‘ vor, d. h. mit jedem Antrage will der Verhalten-Werber 
den Adressaten zu besonderem Verhalten veranlassen, ohne ihm einen 
„Eigen-Soll-Gedanken“ („Eigen-Pflicht-Gedanken‘‘) zugehörig zu machen, 
Der Grund dafür, daß jemand um eines Anderen besonderes Verhalten 
nicht mit einem „Anspruche‘“, sondern mit einem „Antrage‘‘ wirbt, 
kann entweder der sein, daß der Werber meint, er habe nicht die 
Macht, den Adressaten durch Behauptung eines „Ander-Soll-Gedankens‘“ 
zu besonderem Verhalten zu veranlassen oder der, daß dem Werber 
bloß ein Wider-Wollen zugehörig hat, den Adressaten zu besonderem 
Verhalten durch Anspruch zu nötigen. 
Betrachten wir nunmehr die Besonderheiten von „Antrag schlecht- 
weg“, so finden wir erstens Anträge, mit welchen darauf gezielt wird, 
Sander, Alle. Gesellschaftsiehre; 26
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.