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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

UM 
1. Kapitel. a 
als „umfaßter Mehrheit“ in einer Beziehung stehen, in welcher die 
anderen Besonderen der „umfassenden Mehrheit“ nicht stehen. Jedes 
Wissen um „Gesamtheit“ („Allheit“) besteht daher darin, daß eine be- 
sondere Beziehung hinsichtlich einiger Besonderer -— der „Gesamt- 
heit“ — aus einer umfassenden Mehrheit „in Zugehörigkeit“, hinsicht- 
lich anderer Besonderer aus jener Mehrheit „in Sonderung“ gewußt 
ist. Wann immer wir also die Worte „zusammen“, „insgesamt“ oder 
„alle“ gebrauchen, wissen wir nicht bloß um Mehreres, sondern auch 
um eine Beziehung, welche einigen Besonderen aus jenen Mehreren 
zugehört, anderen Besonderen aus jenen Mehreren nicht zugehört, d. h. 
wir wissen um Mehreres aus einer Mehrheit „in besonderer Beziehung“, 
um anderes Mehreres aus jener Mehrheit „ohne jene besondere Be- 
ziehung“. Jene Beziehung, welche uns im Wissen um eine „Gesamt- 
heit“ „in Zugehörigkeit“ und „in Sonderung“ gegeben ist, nennen wir 
die „die Gesamtheit bestimmende Beziehung“, womit selbstver- 
ständlich keineswegs gesagt ist, daß jene Beziehung einem Gegebenen 
„Gesamtheit“ zugehört, sondern lediglich, daß gewisse Besondere aus 
einer Mehrheit im Gegensatze zu anderen Besonderen aus jener Mehr- 
heit Bezogene einer besonderen Beziehung sind, so daß die ersteren 
Besonderen eine „Gesamtheit“ bilden. Obwaltet die „die Gesamtheit 
vestimmende Beziehung“ zwischen den Besonderen der Gesamtheit, so 
sprechen wir von einer „intern bestimmten Gesamtheit“, ob- 
waltet hingegen die „die Gesamtheit bestimmende Beziehung“ zwischen 
den Besonderen der Gesamtheit und einem nicht in jener Gesamtheit 
befindlichem Gegebenen, so sprechen wir von einer „extern be- 
stimmten Gesamtheit“ Jene Mehrheit, welche besteht aus der 
„Gesamtheit“ und jenen Besonderen der größeren Mehrheit, welchen 
jene Beziehung nicht zugehört, nennen wir die „die Gesamtheit um- 
fassende Mehrheit“. Wenn wir Gegebene als Bezogene einer Be- 
ziehung bestimmen, so sind sie damit allein noch keineswegs als eine 
„Gesamtheit“ gewußt, sondern eben nur dann, wenn jene Beziehung 
nicht nur in Zugehörigkeit zu jenen Besonderen, sondern auch in Son- 
derung von anderen Besonderen, somit in einer „umfassenden Mehr- 
heit“ gewußt ist. Von der „Gesamtheit“ unterscheidet sich also die 
‚durch Beziehung bestimmte Mehrheit“, welche dann vorliegt, 
wenn Mehrere mit einer ihnen zugehörigen Beziehung gewußt sind. 
Jedes Einzelne, das in einer Mehrheit (Gesamtheit) gewußt ist, nennen 
wir ein „‚Mehrheitseinzelnes“ („Gesamtheitseinzelnes“) und sagen, 
daß es einer Mehrheit (Gesamtheit) „angehört“. Hingegen ist die 
Rede, daß Etwas einer (Gesamtheit „zugehört“, „Glied“ einer Ge- 
samtheit ist, besser zu vermeiden, weil sie der verhängnisvollen Ver- 
wechslung von „Gesamtheit“ und „Einheit“ Vorschub leistet, Keines- 
wegs nämlich ist jede „Gesamtheit“ auch eine „Einheit“, in welcher
	        

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Über Die Bedingungen Der Industriellen Entwicklung Russlands. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1913.
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