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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

26 
ı. Kapitel. 
mit einem anderen Baume dieses Waldes zusammengehört und daß kein 
„Wald“ besondere Bestimmtheiten aufweist, vielmehr nur seine Bäume 
je besondere Bestimmtheiten aufweisen. Sprechen wir auch etwa von 
„Größe, Gestalt und Ort“ eines besonderen Waldes, so meinen wir 
doch nur: „Größe, Gestalt und Ort, welche ein Körper hätte, der jenen 
Raum erfüllen würde, welcher begrenzt ist durch eine um sämtliche 
äußeren Bäume des Waldes gezogene Linie“. Weil aber „Wald“ kein 
Einzelwesen darstellt, ist ein Wald auch nichts Wirkliches, d. h. kein 
Gegebenes, das wirken und Wirkung erfahren kann, vielmehr nur 
sine „Mehrheit von besonderen Wirklichen“, nämlich von 
„Bäumen“. 
Hinsichtlich der „Gesellschaftswissenschaft“ findet sich häufig die 
Behauptung, daß sie eine „Sinnwissenschaft“ sei. Ob und inwiefern 
diese Behauptung zutreffend ist, wird sich in den weiteren Darlegungen 
ergeben, vorerst aber ist nur die Frage nach dem Sinne des Wortes 
„Sinn“ zu beantworten. Das Wort „Sinn“ sagt uns aber nichts Anderes 
als das Wort „Gewußtes“, und die Worte „Wissen“ und „Gewußtes“ 
bedeuten uns nichts Anderes als die Worte „sinnen“ und „Sinn“. 
Wird also irgend Etwas als „Gewußtes“, als „Sinn“ bezeichnet, so 
handelt es sich überhaupt nicht um eine Bestimmung jenes Gegebenen, 
sondern um die Bestimmung eines „Wissens“, eines „Sinnens“ 
hinsichtlich seiner Besonderheit. Da im Wissen stets Etwas „ge- 
wußt“, im Sinnen stets Etwas „gesonnen“ wird, ist mit jedem besonderen 
Wissen ein Gewußtes als seine Besonderheit, mit jedem „Sinnen“ ein 
„Sinn“ als seine Besonderheit gegeben. „Gewußtes“, „Sinn“ kann aber 
ıaun selbstverständlich Alles sein, Allgemeines und Einziges, Körper 
und Seele, Körperliches und Seelisches, Wesensallgemeines, besonderndes 
Allgemeines und/Beziehungsallgemeines, So ist es denn allerdings einer- 
seits „Psychologismus“, „Gewußtes“, „Sinn“ als „Seelisches“ („Psychisches“) 
zu deuten, da das, was „Gewußtes‘“, „Sinn“ besonderen Wissens, Sinnens 
sein kann, bei weitem nicht nur „Seelisches“, sondern Alles Vorhandene 
sein kann. Indes ist andererseits „Gewußtes“, „Sinn“ stets Besonder- 
heit eines Seelischen, eines Wissens, Sinnens, so daß, ist von be- 
sonderem „Gewußten“, besonderem „Sinn“ die Rede, stets auch von be- 
sonderem Wissen, Sinnen, sei es von besonderem Vorstellen-Wahrnehmen, 
sei es von besonderem Denken, sei es von besonderem Lust- oder Unlust- 
haben, sei es von besonderem Wollen usw., die Rede ist. „Gewußtes“ 
ohne „Wissen“, „Sinn“ ohne „Sinnen“ gibt es nicht. Deshalb ist auch 
haltlos die Behauptung, daß „Sinn“ („Gewußtes“) ein besonderes „Reich“ 
aeben anderen „Reichen“ im Gegebenen, insbesondere neben dem Reiche 
des „Körperlichen“ und neben dem Reiche des „Seelischen“ bilde. Aus 
solcher Behauptung sieht nur die Unklarheit hinsichtlich der Worte „Ge- 
wußtes“, „Sinn“ hervor, die Meinung, durch das Urteil „Etwas ist Sinn“
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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