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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

SB 
ul. Kapitel. ; 
als ein anderer diese Seele betreffender Wertgesamtzustand, wenn der 
eine Gesamtzustand Bedingungen für a) Gewinne stärkerer Lust 
oder (und) für b) Gewinne längerer Lust, oder (und) für c) mehr 
Gewinne von Lust enthält als der andere Gesamtzustand. Hingegen 
ist ein eine besondere Seele betreffender Wertgesamtzustand „schlechter“ 
als ein anderer diese Seele betreffender Wertgesamtzustand, wenn der 
eine Gesamtzustand Bedingungen für a) Gewinne schwächerer Lust 
oder (und) für b) Gewinne kürzerer Lust oder (und) für c) weniger 
Gewinne von Lust enthält als der andere Gesamtzustand. Bei Ver- 
gleichung zweier verschiedener, eine besondere Seele betreffender Wert- 
gesamtzustände können aber die drei angegebenen Vergleichsmaßstäbe, 
nämlich „Gewinne schwächerer — stärkerer Lust“, „Gewinne kürzerer 
— längerer Lust“ und „weniger — mehr Gewinne an Lust“ niemals 
einen unlösbaren Zweifel bedingen, und zwar deshalb nicht, weil stets 
das „stärkeren Lustgewinn Bedingende“ gegenüber dem „schwä- 
cheren, wenngleich längeren Lustgewinn Bedingenden“ und dem 
‚mehr Gewinne schwächerer Lust Bedingenden“ den höheren Wert 
darstellt. Hat z. B. A. die Wahl, ob er für eine besondere Geldsumme 
antweder a) den berühmten Sänger X während einer Stunde hören 
>der b) ein gekauftes Buch mehrere Stunden lang lesen oder c) einen 
Ausflug machen und Lachs essen wolle, so fällt die Entscheidung, 
wenn die übrigen Folgen als gleichwertig gedacht sind, für das „Hören 
des Sängers X“, wenn A meint, daß dies für ihn Bedingung stärkerer 
Lust ist als „Buch lesen“ oder „Ausflug machen“ oder „Lachs essen“, 
bei welcher Wahl also der Umstand, daß im zweiten Falle eine längere 
Lust, im dritten Falle zwei verschiedene Lüste gewonnen würden, gar 
keine Rolle spielt. Nur in jenen Fällen, da jemand im Zweifel ist, 
welche von mehreren vorgestellten Betätigungen zum Gewinne stärkerer 
Lust führen würden, oder weiß, daß diese Lüste gleich stark wären, 
fällt die Entscheidung zugunsten des Gewinnes längerer Lust oder 
zugunsten der Gewinne von mehreren Lüsten. Steht aber zur Frage, 
ob „Gewinn längerer Lust Bedingendes“ oder „Gewinn mehrerer 
kürzerer Lüste Bedingendes“ der höhere Wert ist, so entscheidet 
wieder die Stärke der Lüste, so daß also das „Gewinn schwächerer 
längerer Lust Bedingende“ den geringeren Wert darstellt gegenüber 
dem „Gewinne mehrerer kürzerer Lüste Bedingenden“, wenn mindestens 
eine unter diesen mehreren kürzeren Lüsten „stärker“ wäre als erst- 
gedachte „längere“ Lust. Enthält aber etwa ein eine besondere Seele 
betreffender Wertgesamtzustand Z, eine Bedingung für den Gewinn der 
Lust IL, und eine Bedingung für den Gewinn der Lust L,, hingegen 
der jene Seele betreffende Wertgesamtzustand Z, eine Bedingung für 
den Gewinn der Lust L; und eine Bedingung für den Gewinn der Lust 
LA wobei die Lust L, schwächer wäre als die Lust L,, und die Lust
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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