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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 497 
weil eben der bereits begründete Verband durch besondere Gründe auch 
vor der Soll-Folge-Verwirklichung aufgehoben werden kann. 
„Verband-Begründungs-Macht‘“ nennen wir jemandes Macht, 
durch einen „konjunktiv an mehrere Adressaten gerichteten Anspruch‘“‘ 
einen besonderen Verband zu begründen. Eine ‚Verband-Begründungs- 
Macht‘ kann entweder eine „gegenüber eines Dritten Soll- 
Begründungs-Macht ursprüngliche Verband-Begründungs- 
Macht“ oder eine „aus eines Dritten Soll-Begründungs- 
Macht abgeleitete Verband-Begründungs-Macht“ sein. Ins- 
besondere ist also ein „durch Gebot begründeter Verband‘ ent- 
weder ein „ursprüglich begründeter Verband“ oder ein „ab- 
geleitet begründeter Verband“. 
Neben dem nunmehr erörtertem Gegebenen ‚„‚an mehrere Adres- 
saten gerichtete Verhalten-Werbung‘“ gibt es ferner den Sachverhalt 
der „mehreren an einen Adressaten gerichteten Verhalten- 
Werbungen‘‘ die entweder a) „mehrere an einen Adressaten 
gerichtete selbständige Verhalten-Werbungen“ oder „mehrere 
an einen Adressaten gerichtete unselbständige Verhalten- 
Werbungen‘‘ sind. „Mehrere an einen Adressaten gerichtete selb- 
ständige Verhalten-Werbungen‘‘ sind wieder entweder „mehrere an 
einen Adressaten gerichtete verträgliche selbständige 
Verhalten-Werbungen‘“ oder „mehrere an einen Adressaten 
gerichtete unverträgliche selbständige Verhalten-Wer- 
bungen“. „Mehrere au einen Adressaten gerichtete verträgliche selb- 
ständige Verhalten-Werbungen“ sind wieder entweder „mehrere von 
einem Werber an einen Adressaten gerichtete verträg- 
liche selbständige-Verhalten-Werbungen‘ oder „mehrere 
vonje besonderem Werber an einen Adressaten gerichtete 
verträgliche selbständige Verhalten-Werbungen“. „Mehrere 
von einem Werber an einen Adressaten gerichtete verträgliche selb- 
ständige Verhalten-Werbungen‘“ liegen vor, wenn jemand an einen 
Adressaten mehrere Verhalten-Werbungen derart richtet, daß er 
a) meint, mit jeder dieser Verhalten-Werbungen den Adressaten zu 
je besonderem Verhalten veranlassen zu können und b) keine der 
Entsprechungen zu einer dieser Verhalten-Werbungen die Entsprechung 
zu einer anderen dieser Verhalten-Werbungen ausschließt. „Mehrere 
von einem Werber an einen Adressaten gerichtete verträgliche selb- 
ständige Verhalten-Werbungen“ liegen z, B. vor, wenn A dem B sagt: 
‚Um 4 Uhr tragen Sie diesen Brief zu C, dann besorgen Sie mir 
sinen Wagen und die Fahrkarte nach Berlin, und dann kommen Sie 
nach Hause und packen Sie meine Koffer!“, „Mehrere von je be- 
sonderem Werber an einen Adressaten gerichtete verträgliche selb- 
ständige Verhalten-Werbungen“ liegen vor, wenn mehrere Werber an 
Sander, Alle. Gesellschaftsiehre. ?
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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