Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Allgemeine Gesellschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft. 565 
weil sich in einer besonderen das Wollen erfüllenden Veränderung die 
wirkende Bedingung für zwei weitere Veränderungsreihen findet. In 
solchem Falle stellt sich als die „abzweigende Veränderungsreihe“ stets 
jene der beiden das Wollen erfüllenden Verkettungen von Wirkens- 
einheiten dar, in welcher sich die Wertentwirklichung findet. Eine 
„zweireihige Wirtschaft“ kann wieder entweder a) eine „zweireihige 
Wirtschaft mit vorangehender Wertentwirklichung“ oder 
b) eine „zweireihige Wirtschaft mit vorangehender Wert- 
verwirklichung“ oder c) eine „zweireihige Wirtschaft mit 
gleichzeitiger Wertverwirklichung und Wertentwirk- 
lichung“ sein. Im Falle a) stellt „Wirtschaft“ zwei Verän- 
derungsreihen dar, in deren einer die Wertentwirklichung vor der in 
der anderen Reihe sich ergebenden Wertverwirklichung auftritt, im Falle b) 
stellt „Wirtschaft“ zwei Veränderungsreihen dar, in deren einer die 
Wertentwirklichung nach der in der anderen Reihe sich ergebenden 
Wertverwirklichung auftritt, im Falle c) stellt „Wirtschaft“ zwei Ver- 
änderungsreihen dar, in deren einer die Wertentwirklichung zugleich 
mit der in der anderen Reihe sich ergebenden Wertverwirklichung auftritt. 
Zweitens aber ist ‚Wirtschaft‘ ausschließlich eine besonderes 
Wollen erfüllende Beziehung zwischen ‚„Entwirklichung und Verwirk- 
lichung besonderer Werte“, nämlich eben zwischen ‚„Entwirklichung 
eines Leistungs-Grundlage-Wertes und Verwirklichung eines 
anderen Leistungs-GrundlageWertes‘“. Jene Werte, welche in 
einem ‚,Wirtschafts-Wollen‘‘ als „zu entwirklichend‘“ bzw. als „zu ver- 
wirklichend“ gedacht werden, sind also stets besondere „ab- 
hängige“ („unselbständige‘) Werte, nämlich eben Allgemeine, 
die als grundlegende Bedingungen dafür in Betracht kommen, daß der 
Wollende kraft anderen Wollens besondere Leistung vollbringt. Jedes 
„Wirtschafts-Wollen‘‘ ist daher ein „Entmöglichungs- und Er- 
möglichungs-Wollen“. „Leistungs-Grundlage-Werte‘“ können wir 
auch als „wirtschaftliche Werte“ bezeichnen. Kein einziger 
„unabhängiger Wert‘ ist ein „wirtschaftlicher Wert‘, aber auch 
nicht jeder „abhängige Wert‘ ist ein „wirtschaftlicher Wert‘, vielmehr 
ist „wirtschaftlicher Wert‘ stets nur ein „Leistungs-Grundlage-Wert‘‘, 
Bedingung dafür, daß sich in der Welt besondere ‚, Wirtschaft‘ findet, 
ist aber auch, daß jener, dem ein besonderes „Wirtschafts-Wollen‘‘ zu- 
gehört, den wahren Gedanken hat, daß sich in jener Veränderungs- 
reihe, welche er bewirken will, eine Entwirklichung eines auf ihn be- 
zogenen wirtschaftlichen Wertes und eine Verwirklichung eines anderen 
auf ihn bezogenen wirtschaftlichen Wertes finden wird, daß er also 
dann strebend richtig auf „Wirtschaft“ zielt. Ist ein wirkendes Wirt- 
schafts-Wollen insoferne unrichtig gewesen, als sich in der durch jenes 
Wollen gewirkten Veränderungsreihe keine Verwirklichung eines auf
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Internationale Konvention Zum Gegenseitigen Schutz Privater Vermögensrechte Im Ausland. 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.