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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel II. Das Wollen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

11. Kapitel. 
Seelenaugenblick von anderen Seelenaugenblicken unterscheidet, denen 
zwar auch eine Unlust zugehört und der Gedanke an eine Verände- 
rungsreihe, in welcher die Unlust mit Gewinn von Lust beseitigt würde, 
dennoch aber kein „Wünschen“ darstellen. Solchen „Wesenskern“ haben 
aber auch die Seelenaugenblicke „Begehren“, „emotional günstig Er- 
warten“ und „Wollen“, so daß allen diesen Seelenaugenblicken als 
wesentliches Moment auch ein „Ja-Sagen“, „Billigen“, „Zustimmen“ zu- 
geschrieben wird, womit aber nichts anderes gemeint sein kann, als 
daß in allen jenen Seelenaugenblicken auch „Verbesserung des die 
eigene Seele betreffenden Wert- und Unwertgesamtzustandes“ gemeint ist. 
„Wünschen schlechtweg“, welches Gegebene wir nunmehr 
bestimmt haben, kann sich, wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, 
sowohl nach dem Gegenständlichen der „Unlust im Wünschen“ als auch 
nach den im Wünschen gedachten Veränderungen besondern. Jedes 
besondere Wünschen ist ein Seelenaugenblick, dem eine besondere 
Unlust und der Gedanke an eine besondere Veränderungsreihe zuge- 
hört. Mehrere besondere Seelenaugenblicke, deren jedem eine besondere 
„Unlust im Wünschen“ und ein besonderer „Gedanke im Wünschen“ 
zugehören, stellen stets „mehreres besonderes Wünschen“ dar. Nun 
kann aber in gewissen Fällen „mehreres besonderes Wünschen“ auch 
in einem Seelenaugenblicke zusammentreffen, dem dann eine be- 
sondere Unlust und der Gedanke an mehrere Veränderungsreihen 
zugehören. Solche Seelenaugenblicke nennen wir ein „mehrfaches 
Wünschen“ im Gegensatze zu dem bisher besprochenen „einfachen 
Wünschen“. Indes sind „einfaches Wünschen“ und „mehrfaches 
Wünschen“ nicht etwa Besonderheiten von „Wünschen schlechtweg“, 
sondern „mehrfaches Wünschen“ ist stets „mehreres besonderes, in 
einem Seelenaugenblicke zusammentreffendes Wünschen“, „Mehrfaches 
Wünschen“ kann entweder „konjunktiv mehrfaches Wünschen“ 
oder „disjunktiv mehrfaches Wünschen“ sein. „Konjunktiv 
mehrfaches Wünschen“ liegt vor, wenn jemand mehrere Veränderungs- 
reihen denkt, welche zusammen alle mitwirkenden Bedingungen dafür 
enthalten, daß er seine gegenwärtige Unlust verliert und Lust gewinnt, 
wie wenn z. B. jemand, der Unlust daran hat, daß Partner zum 
„Quartett spielen“ nicht zugegen sind, wünscht, daß die Musiker A und 
B und C kommen mögen. Die Unlust in jedem „konjunktiv mehr- 
fachen Wünschen“ ist stets eine Unlust an mehrerem Gegenständ- 
lichen, deren jedes in einer besonderen Veränderungsreihe beseitigt 
werden kann, z. B. eben „Unlust daran, daß A nicht da ist und B 
nicht da ist und C nicht da ist“. Daß im Falle „konjunktiv mehrfachen 
Wünschens“ „mehreres besonderes Wünschen“ in einem Seelen- 
augenblicke zusammentrifft, ergibt sich aus der Erwägung, daß schon 
die Unlust an einem dieser Gegenständlichen allein und der ent-
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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