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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1823562132
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-217461
Document type:
Monograph
Author:
Sander, Fritz http://d-nb.info/gnd/140473750
Title:
Allgemeine Gesellschaftslehre
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1930
Scope:
XVI, 572 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel II. Das Wollen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

A) a 
II. Kapitel. 
keit eines besonderen Erfolges bestehe, oder den Gedanken, daß künftig 
die Möglichkeit eines besonderen Erfolges bestehen werde. Nur dann 
aber, wenn jemandem eine Unlust zugehört und der Gedanke, daß er 
einen gegenwärtig möglichen Erfolg herbeiführen werde, welcher 
mit Gewinn von Lust und mit Verlust der gegenwärtigen Unlust ver- 
bunden ist, liegt ein „Wollen“ vor. Allerdings sagt man auch in 
jenen Fällen, da die Herbeiführung einer besonderen Veränderungsreihe 
erst künftig möglich sein wird, daß man jene Veränderungsreihe „wolle“. 
So kann z. B. jemand um !/,4 Uhr Nachmittag sagen: „Ich will mit 
dem um 4 Uhr eintreffenden Zuge nach Berlin abreisen“, wobei er 
weiß, daß gegenwärtig die Möglichkeit des Einsteigens in einen nach 
Berlin fahrenden Zug nicht besteht, oder „Ich will um 4 Uhr telefonisch 
mit A sprechen“, wobei er weiß, daß A gegenwärtig nicht zu Hause 
ist, also keine Möglichkeit eines telefonischen Gespräches mit ihm be- 
steht. Diese Fälle gehören der weiteren Gruppe jener Fälle an, da 
jemand Etwas „in einem späteren Zeitpunkte“ tun „will“. Die Aussage 
etwa: „Ich will um 5 Uhr mit A telefonisch sprechen“ kann dreierlei 
Sinn haben. Erstens nämlich kann gemeint sein: „Gegenwärtig ge- 
hört mir keine Unlust zu, welche durch ein telefonisches Gespräch mit 
A. beseitigt werden könnte, aber eine solche Unlust wird mir um 5 Uhr 
zugehören, weil ich mich dann entscheiden muß, was ich dem B sagen 
soll, um 3 Uhr wird mir also auch das Wollen, mit A. telefonisch zu 
sprechen, zugehören“., Zweitens kann gemeint sein: „Gegenwärtig 
gehört mir eine Unlust zu, welche durch ein telefonisches Gespräch 
mit A beseitigt werden kann, solches telefonisches Gespräch steht mir 
aber gegenwärtig nicht im Lichte der Lust, was erst um 5 Uhr der 
Fall sein wird, zu welchem Zeitpunkte der gegenwärtig anwesende B 
weggeht“. Drittens schließlich kann eben gemeint sein: „Gegen- 
wärtig gehören mir eine Unlust zu und der Gedanke, daß ich durch 
ein telefonisches Gespräch mit A. entgegengesetzte Lust gewinnen werde, 
dieses telefonische Gespräch wird aber erst um 5 Uhr möglich sein“. 
In allen diesen drei Fällen bringt der Sprechende einen „Gedanken 
an ein eigenes künftiges Wollen“ zum Ausdrucke, welchen wir 
zunächst „Eigenwollenvoraussicht“ nennen wollen. Die Be- 
dingungen dafür, daß einer Seele ein solcher Gedanke zugehörig wird, 
sind a) der Gedanke, daß der eigenen Seele gegenwärtig von jenem 
Seelischen, welches einen besonderen Wollensaugenblick ausmacht, nur 
„einiges“ zugehört, b) der Gedanke, daß dieses Seelische der eige- 
nen Seele noch in einem besonderen künftigen. Zeitpunkte zugehören 
wird und c) der Gedanke, daß in jenem künftigen Zeitpunkte der 
eigenen Seele auch noch das andere, zu jenem besonderen Wollens- 
augenblicke gehörige Seelische zugehörig werden wird. Da nun jener, 
der eine „Eigyenwollenvoraussicht“ zum Ausdrucke bringt, immerhin ein
	        

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Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
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