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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
1828236004
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-249926
Document type:
Monograph
Title:
Secretarial practice
Edition:
fourth edition
Place of publication:
Cambridge
Publisher:
W. Heffer & Sons Ltd
Year of publication:
1930
Scope:
viii, 987 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Chapter XX. Winding up
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

477 — 
Für die Zusammensetzung des Aufkommens aus den einzelnen Realsteuern in Bayern 
Un der Übersicht 3) bietet eine größere Veröffentlichung des Bayerischen Statistischen 
Landesamts aufschlußreiche Unterlagen!). Danach betrux das staatliche 
Vormal-Steuersoll 
im Rech- 
aungsjahr 
der 
Haussteuer 
der 
Grundsteuer 
Brutto- 
aufkommen 
der 
Grundsteuer 
— 
1919 20.000000. 6.934 463 | 5 425 440 
1925 200000 11 784 552 5 448 102 
5 425 440 
10 968 204 
Der Staat erhob zu der Haussteuer weder 1912 noch 1925 Zuschläge (abgesehen von‘ 
der Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues und für Kulturzwecke und von der 
Abgabe zum Ausgleich der Geldentwertung bei bebauten Grundstücken). Dagegen trat 
4 dem Normalsteuersoll der Grundsteuer ein Staatszuschlag von 100 vH. Dadurch sind 
die Bruttoerträgnisse aus der Grundsteuer für den Staat 1925 gegenüber 1913 stärker 
ingewachsen als die aus der Haussteuer. Bei dem Vergleich des Aufkommens für das 
Land und die Gemeinden zusammen ist jedoch zu berücksichtigen, daß der Staats- 
Zuschlag von 100 vH bei der Grundsteuer umlagefrei ist. Als Gemeinde- und Kreisum- 
lagen zusammen wurden im Rechnungsjahr 1926?) bei der Grundsteuer in der Mehrzahl 
der bayerischen Städte 675 vH, bei der Haussteuer 450 vH erhoben. Dadurch wird sich 
Zwar bei den Aufkommensziffern für den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände 
Zusammen der Abstand verringern, den die Zahlen des Normal-Steuersolls zwischen 
Haus- und Grundsteuer zeigen, aber an dem Gesamtaufkommen aus Grund- und Gebäude- 
Steuer für das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen, wie es die Über- 
Sicht 4 für Bayern ausweist, dürfte die Haussteuer trotzdem erheblich höher beteiligt 
Sein als die Grundsteuer. 
‚Die bayerische Haussteuer wird entweder als Mietsteuer oder als Arealsteuer erhoben. 
Die Erstgenannte Erhebungsform wird von denjenigen Gemeinden bevorzugt, in denen die 
Vermietung und Verpachtung von Gebäuden die Eigennutzung überwiegt. 1928 gab es 
td. 7130 Arealsteuergemeinden und 880 Mietsteuergemeinden. Von den 11,8 Mill. staat- 
licher Haussteuer wurden 8,5 Mill. als Mietsteuer, 3,3 Mill. als Arealsteuer aufgebracht. 
Die bayerische Gewerbesteuer setzt sich aus der Betriebskapitalanlage und aus der Er- 
Tagsanlage zusammen. Nach der genannten Veröffentlichung betrug das Aufkommen 
‘Ur den Staat im Jahre 1925 bei der Betriebskapitalanlage 3 052 785 AM, bei der Er- 
Tägsanlage 7445818 AM. Die Gemeinde- und Kreisumlagen sind für beide Steuern 
gleich. Deshalb müssen diese genau entsprechend ihrem Aufkommen für den Staat am 
*Samtaufkommen für Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden beteiligt sein. 
Für die anderen Länder ist eine nähere Aufgliederung des Aufkommens aus den ein- 
“lnen Realsteuern mangels näherer Unterlagen nicht möglich. 
‚Für einen Vergleich des Realsteueraufkommens der einzelnen Länder miteinander sind 
die absoluten Aufkommensziffern sehr wenig geeignet. Deshalb ist‘ in der {folgenden 
Übersicht 5 das Aufkommen auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet. 
Zunächst lohnt ein Vergleich der beiden schon 1913 erhobenen Realsteuern, der Grund- 
Un Gebäudesteuer und der Gewerbesteuer. Im Jahre 1913 überwog das Aufkommen aus 
Tund- und Gebäudesteuer das Gewerbesteueraufkommen in allen Ländern; in den 
Meisten um mehr als das Doppelte. In den Jahren 1925 bis 1927 hat sich dies Verhältnis 
ge sentlich verschoben. Zwar bleibt die Gewerbesteuer auch jetzt noch in fast allen Län- 
vom hinter der Grund- und Gebäudesteuer zurück, aber der Abstand hat sich erheblich 
Sringert, In Sachsen lag sogar das Gewerbesteueraufkommen in allen drei Jahren über 
Da ">. 
ÜE ; ; ; ; =. ; istischen Landesamts 
{9 Ans Reiner: »Die bayerischen Ertragsteuern im Jahre 1925«, Zeitschrift des Bayerischen Statistischen Lan 
28, 8. 140 ff. — 2) Unterlagen für die Höhe der Umlasen im Reechnungsiahr 1925 lagen bei Abschluß der Arbeit nicht vor.
	        

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Recht Der Schuldverhältnisse. Schweitzer, 1910.
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