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Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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Bibliographic data

Full text: Finanzwissenschaft

Monograph

Identifikator:
1777228913
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-156426
Document type:
Monograph
Author:
Bruckus, B. D. http://d-nb.info/gnd/101540051
Title:
Die Lehren des Marxismus im Lichte der russischen Revolution
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Sack
Year of publication:
1928
Scope:
90 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzwissenschaft
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Buch. Einleitende Lehren
  • Zweites Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes und das Budget
  • Drittes Buch. Die Staatsausgaben
  • Viertes Buch. Die Staatseinnahmen
  • Fünftes Buch. Der Staatskredit
  • Sechstes Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes
  • Namenverzeichnis

Full text

F. V. Abschnitt. Kriegssteuern und Steuerpolitik nach dem Weltkriege. 529 
ordentliche Steuer auf das nicht bloß infolge, sondern während des 
Krieges erlangten höheren Vermögens oder Einkommens. 
Die Motivierung dieser Steuer zeigt uns eine ganze Skala von 
den achtungswertesten !) bis zu den verwerflichsten Motiven. Manche 
sehen die Berechtigung dieser Steuer in dem Prinzipe „noblesse 
oblige“; wem der Krieg besondere wirtschaftliche Vorteile brachte, 
der solle in höherem Maße zu den Lasten des Krieges beitragen. 
Andere gingen von der entgegengesetzten Auffassung aus, fanden 
die Art und Weise dieser Gewinne sogar strafbar; die Betreffenden 
sollten bestraft werden, zum mindesten sollte der ganze Gewinn 
konfisziert oder doch zum großen Teile vom Staate beschlagnahmt 
werden. Manche betrachteten den Kriegsgewinn als wucherartig, da 
die Symptome des Wuchers: Notlage, Unwissenheit, in den meisten 
Fällen sowohl bei Geschäften mit Staatsorganen, als mit Privaten 
aufzufinden sind. Wieder andere betrachteten den Kriegsgewinn 
als Konjunkturgewinn und wünschten deshalb dessen energischere 
Besteuerung. Zugunsten der Kriegsgewinnsteuer wurde auch an- 
geführt, daß ein großer Teil dieser Gewinne eigentlich darauf be- 
ruht, daß den Arbeitern nicht jener Lohn ausbezahlt wurde, der 
der Lage entsprochen hätte. Dagegen wird die Kriegsgewinnsteuer 
von Vielen perhorresziert. Diese führen an, daß der Begriff des 
Kriegsgewinnes überhaupt nicht recht zu fassen ist, dann, daß die 
Betreffenden in der Regel wichtigere Dienste geleistet haben, da 
z. B. die Versorgung des Heeres, ausschließlich den amtlichen Or- 
ganen überlassen, zu einem Debacle geführt hätte. Die durch die 
rasche Anpassung an die Kriegsbedürfnisse bekundete Findigkeit 
und organisatorische Tüchtigkeit müsse eigentlich eher Anerkennung 
finden; sie war eine großartige Leistung der Kriegswirtschaft. Es 
wurde ferner daran erinnert, daß die Kriegsgewinnbesteuerung nur 
dann gerecht wäre, wenn sie schon am Anfange des Krieges ein- 
geführt worden wäre, so daß die Unternehmer mit diesem Faktor 
gerechnet hätten. Man befürchtet, daß die Kriegsgewinnsteuer den 
Eifer der Unternehmer schwächen und damit die Versorgung des 
Heeres und des inneren Marktes gefährden würde. Man erinnerte 
auch daran, daß die hohe Kriegsgewinnsteuer der Produktion be- 
deutende Kapitalien entzöge, wodurch die Leistungsfähigkeit der- 
selben geschwächt würde. Das Resultat aller dieser Erwägungen 
kann darin zusammengefaßt werden, daß doch die größere Leistungs- 
fähigkeit gegenüber der geschwächten Leistungsfähigkeit einer großen 
Menge der Staatsbürger die Besteuerung als recht und billig er- 
’) „Die Steuer auf die Kriegsgewinne kommt aus dem allgemeinen Volks- 
empfinden“ (Neue Freie Presse, 1916, 18. April). 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. 
34
	        

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Finanzwissenschaft. G. Fischer, 1927.
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