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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1833271335
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-230042
Document type:
Monograph
Title:
The fiscal problem in Missouri
Place of publication:
New York
Publisher:
National Industrial Conference Board, Inc.
Year of publication:
1930
Scope:
xvi, 359 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Chapter III. The Missouri tax system
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
    III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

auf den Kopf jährlich: in Serbien 99 Dinar, in Dalmatien 93 Dinar, da- 
gegen in Bosnien 116 Dinar, Kroatien 159 Dinar, Slovenien 191 Dinar, 
Vojvodina jedoch 355 Dinar. Der Terror entwickelt sich, geführt 
von der offiziellen militärischen Geheimorganisation „Bela ruka", 
mehr in allgemein-politischer und besonders antisozialistischer Rich. 
tung, Um den Grad der Verfolgungswut zu bemessen, sei bemerkt, 
daß das Schutzgesetz auf die bloße Propaganda kommunistischer 
oder anarchistischer Ideen die Todesstrafe setzt, und daß Jugo- 
slawien seit dem Kriegsende noch gar keine Amnestie für politische 
Verurteilte aufweisen kann. Der schärfste nationalistische Terror 
konzentriert sich auf Mazedonien, welches zwangsweise rein serbisch 
werden soll, Auch bei der Volkszählung rechnet man Mazedonien 
einfach den Serben zu, Für bloßes Singen bulgarischer Lieder sind 
1921 Leute zu 12 Jahren Kerker verurteilt worden. Ich brauche gar 
nicht zu bemerken, daß es in Mazedonien keine anderen als ser- 
bische Schulen gibt. Um das Bild zu zeichnen, sei bemerkt, daß in 
der strafrechtlichen Untersuchung, welche auch zu den Mitteln der 
nationalen Unterdrückung gehört, Foltern angewendet werden, und 
daß nicht wenig Fälle vorgekommen sind, wo der Verhaftete plötz- 
lich und formlos für immer verschwindet, 
Die Krone in der nationalistischen Verfolgung gebührt allerdings 
Rumänien. Von den 17 Millionen der Einwohner sind nach der offi- 
ziellen Statistik 72 Prozent Rumänen, dagegen in Wirklichkeit nur 
etwa 65 Prozent, Man kann auch die bessarabischen Moldavaner 
nicht schlechthin zu Rumänen zählen, denn sie sprechen ihren 
zigenen Dialekt, bedienen sich der kyrilischen Schrift und haben ihre 
eigene Kultur und Geschichte, Sie fühlen sich auch nicht als Ru- 
mänen. Wenn wir sie also nicht mitrechnen, so haben wir etwa 
nur 56 Prozent rumänische Bevölkerung Außer Rumänen leben im 
jetzigen Romania Mare (Großrumänien) 1,8 Millionen Ungarn; 1,2 
Millionen Deutsche und Siebenbürgensachsen, 0,8 Millionen Russen 
und Ukrainer, 0,4 Millionen Türken und Tataren, 0,4 Millionen Bul- 
garen, etwa 0,8 Millionen Moldavaner und 1 Million Juden, Von 
einer Garantierung der Minoritätsrechte ist keine Rede. Es existie- 
ren z. B, notwendigerweise auch nichtrumänische Schulen, jedoch 
dhne Recht der Oeffentlichkeit, Die rumänische Sprache muß bevor- 
zugt werden; diese Schulen dürfen keine gültigen Zeugnisse aus- 
stellen, die Schüler müssen vor rumänischen Kommissionen Prüfun- 
jen machen. Vor Gericht und Behörden‘ wird nur rumänisch ver- 
handelt, Folterungen in der Untersuchung, Totschießen unter dem 
Vorwand eines „Fluchtversuchs“” (Fall Tkatschenko), Verurteilungen 
zu 15, 20 Jahren Kerker, das sind die Erscheinungen des weißen 
Terrors und der Siguranzawillkür in diesem unglücklichen Lande. 
Am schrecklichsten haust der nationalistische Terror im rechtswidrig 
akkupierten Bessarabien und in der Dobrudscha. Da findet man seine 
gröbsten Entartungen. Ganze Dörfer werden da mit Frauen und 
Kindern bei der ersten besten Gelegenheit niedergemacht. 
Das Angeführte genügt meines Erachtens, um Schlußfolgerun- 
gen ziehen zu können. Um es uns zu erleichtern, will ich dem trüben 
Bilde der nationalistischen Terrorländer noch ein Bild entgegenhalten: 
die nationalen Verhältnisse im proletarischen Staate der Sowjet- 
union. Es gibt kaum in der Welt ein in nationaler Hinsicht so buntes 
Land wie die Sowjetunion, wo weit über 100 verschiedene Nationen
	        

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Recht Der Schuldverhältnisse. Schweitzer, 1910.
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