Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

Monograph

Identifikator:
1885646178
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-253324
Document type:
Monograph
Title:
Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Dürr
Year of publication:
1908
Scope:
VI, 154 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Die deutschen Städte im Mittelalter: Ihre Blütezeit
  • Zweiter Abschnitt. Die deutschen Städte im 16. und 17. Jahrhundert: Die Korruption der städtischen Verwaltung
  • Dritter Abschnitt. Die preußischen Städte im 17. und 18. Jahrhundert: Vernichtung städtischer Freiheit
  • Vierter Abschnitt. Die preußische Städteordnung vom 19. November 1808

Full text

39 
Alle diese Wahrnehmungen haben die Gesichtspunkte zu der Bearbeitung der 
neuen Städteordnung gegeben... 
In Absicht der Ausführung der entworfenen Städteordnung scheint uns nicht 
ratsam, die dadurch bezweckte neue Einrichtung sofort bei deren Publikation gleich⸗ 
zeitig in sämmtlichen Städten einzuführen. Wir halten vielmehr für angemessener, 
daß solches zuerst in einigen großen Städten, und hiernächst nach den Umständen 
weiter geschieht. Es ist die Einleitung getroffen, daß mit dem 1. Januar 1809 in 
Königsberg und Elbing die neue Einrichtung ihren Anfang nehmen könne. 
Bei Ew. Königlichen Majestät tragen wir daher allergehorsamst darauf an: 
Die angeschlossene neue Städte-Ordnung huldreichst zu vollziehen und uns bei 
Zurückfertigung derselben zu deren Publikation und Ausführung in der beabsichtigten 
Art, allergnädigst zu autorisiren. 
Königsberg den 9. November 1808. Schrötter. Stein. 
Der König willigte am 19. November 1808 in folgender Kabinetts— 
order ein: 
Meine lieben Staatsminister Freiherr von Schrötter und Freiherr von Stein! 
Der Wunsch der hiesigen Bürgerschaft nach einer gesetzlichen Repräsentation und 
einer Teilnahme am städtischen Gemeinwesen ist gewiß allgemein. Beides wird 
auch den Bürgersinn und Gemeingeist beleben. Gerne habe ich daher die mir von 
Euch am Oten des Monats vorgelegte hierbei zurückgehende Städteordnung sogleich 
für sämtliche Städte Meiner Monarchie vollzogen ohne deshalb noch weitere Rück— 
fragen nötig zu finden; genehmige ich auch, daß die Ausführung geschehe und damit 
sogleich in den großen Städten der Anfang gemacht und sodann fortgefahren werde. 
Ihr der Staatsminister Freiherr von Schrötter werdet für das Königreich Preußen 
und Ihr der Staatsminister Freiherr vom Stein durch die Immediatcommission in 
Berlin für die übrigen Provinzen wegen der sogleich vorzunehmenden Publication 
das Nötige verfügen. Ich bin euer wohl affektionirter König. 
Königsberg den 19ten November 1808. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister Freiherrn von Schrötter 
und Freiherrn von Stein 
hierselbst. 
Dasselbe Datum bekam auch die vom Könige vollzogene Städte— 
ordnung unter dem Titel: 
„Ordnung für sämtliche Städte der preußischen Monarchie 
mit dazu gehöriger Instruktion, Behuf der Geschäftsführung 
der Stadtverordneten bei ihren ordnungsmäßigen Versamm— 
lungen“, Königsberg 19. November 1808 (gegengezeichnet von Schroetter 
und Stein); Gesetzsammlung S. 324ff. 
Als Zeichen, wie der arme Staat damals rechnete und mit welchen Einzel— 
fragen man sich an leitender Stelle befassen mußte, sei noch erwähnt, daß Stein 
in einem Schreiben an den Minister Schrötter seine Meinung über die Kosten des 
Abdrucks der neuen Städteordnung äußert: Der Druck soll auf Königl. Kosten ver— 
anlaßt und der Verkauf einem Buchhändler gegen Provision überlassen werden; 
durch den Verkauf würden die Kosten wohl wieder einkommen. Übrigens hatten 
die Königsberger Buchdrucker — ein Zeichen des damaligen Zustandes der Gewerbe 
— einen Zeitraum von drei Wochen verlangt, um das auf sechs Bogen berechnete 
Gesetz einige Tausend mal abzudrucken, weil man nur für einen Bogen Schrift hatte.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Entstehung Und Bedeutung Der Preußischen Städteordnung. Dürr, 1908.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.