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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

271 
günstigeres Ergebnis geliefert, als es auf andere Weise möglich ge- 
wesen wäre. 
Vom wirtschaftlichen Standpunkte aus ist der Grundsatz auf- 
zustellen, dass ein jedes Unternehmen die ganze Last selbst zu tragen 
hat, welche der Volkswirtschaft durch die KEigentümlichkeit des Be- 
triebes auferlegt wird. Man hält es für völlig selbstverständlich, dass 
der Unternehmer den Verlust auf sich zu nehmen hat, der ihm durch 
einen Brandschaden verursacht wird, oder dem Landwirte durch das 
Hinsterben seiner Herde, die von einer Seuche befallen ist. Wenn in 
einer Fabrik eine Kesselexplosion stattfindet, damit eine Mauer ein- 
stürzt, eine wertvolle Maschine zertrümmert wird, so fällt der Ver- 
lust allein auf den Besitzer; ebenso, wie wenn durch einen plötzlichen 
Preissturz der Waren sein Lager eine Entwertung erfährt. Alle diese 
betreffenden Unkosten müssen im Durchschnitte aus dem Ertrage der 
Unternehmungen gedeckt werden; und höchstens vorübergehend kann 
ihnen eine Hülfe aus anderen Quellen gewährt werden. Der Unternehmer 
hat die dauernde Unterhaltung der Gebäude und Maschinen zu über- 
nehmen, nicht nur in dem Momente des Gebrauches; den ganzen Vieh- 
stand zu ernähren, nicht nur die momentan benutzten Zugtiere. Genau 
so liegt die Sache bei der Unterhaltung der Arbeiterschaft, Auch hier 
haben die Produktionszweige die gesamten Unkosten zu tragen, die 
zur Unterhaltung nicht nur des momentan Arbeitenden erforderlich sind, 
sondern auch seiner Familie. Der Lohn muss ausreichen, sowohl für 
die Zeit der Arbeitsfähigkeit aller Mitglieder, wie auch zur Unter- 
haltung der Arbeitsunfähigen, der Kranken, der Altersschwachen, wie 
der bei der Arbeit Verunglückten und deren Angehörigen. Der ganze 
Arbeiterstand muss vorhanden sein, um die Industrie zu unterhalten, 
nicht nur eine Anzahl momentan arbeitsfähiger Leute. Hierfür dauernd 
andere Kreise heranzuziehen, erscheint als eine Ungerechtigkeit; und 
wo ein Produktionszweig ohne diese Hülfe nicht bestehen kann, hört 
seine Existenzberechtigung ‚auf. Er ist eine. Schmarotzerpflanze, die 
auf Kosten anderer ihr Dasein fristet. So wird es als allein gerecht- 
fertigt erscheinen und ist als Grundsatz für unsere Frage aufzu- 
stellen, dass die Unkosten des Unterhaltes der Arbeiterklasse und 
somit auch der Arbeiterversicherung aus dem Ertrage der beteiligten 
Unternehmungen zu decken sind. Hierbei kann nun in zweierlei Weise 
vorgegangen werden. Entweder man lässt den ganzen Betrag von dem 
Arbeiter selbst zahlen oder von dem Unternehmer. In beiden Fällen 
kommt er aus derselben Kasse. In dem ersten Falle liegt nur die 
Gefahr vor, dass die momentane Lebenshaltung des Arbeiters dadurch 
erheblich herabgedrückt wird. Denn erst nach langen Kämpfen würde 
er imstande sein, eine entsprechende Lohnerhöhung durchzusetzen, um 
damit die neue Zubusse dem Arbeitgeber aufzu&ürden. Wendet‘ man 
sich dagegen völlig an den Letzteren, so wird der Arbeiter seinerseits 
nicht zu dem Gefühle kommen, sich den Unterhalt selbst zu verdienen. 
Die späteren Hülfszahlungen in Krankheitsfällen ete. erscheinen als 
eine Art Almosen, während es gerade darauf ankommt, das Selbst- 
bewusstsein der Arbeiter durch die Erkenntnis zu heben, sich durch 
eigene Zahlung einen Rechtsanspruch auf jenen Unterhalt erworben zu 
haben. So wird die Verteilung der Last auf die Schultern beider 
das Richtige sein. 
Wirtsch. 
Grundsatz. 
Das Unter- 
ıehmen als 
Fräger der 
T act.
	        

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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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