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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

— 284 - 
Aerztefrage. 
Arbeiter entgegengewirkt, denn je grösser die Anstalt, um so schwie- 
riger ist die Verwaltung und um so natürlicher ist es, dass diese durch 
wenige Personen durchgeführt wird, an deren Intelligenz besondere 
Anforderungen gestellt werden, und die einen übermässigen Einfluss 
dabei gewinnen müssen. Da die örtliche Beschränkung fortfällt, dürfte 
sich noch eine grössere Schwerfälligkeit und sogar Kostspieligkeit der 
Verwaltung herausstellen. Man thäte deshalb sicher gut, nur mit Vor- 
sicht in engen lokalen Grenzen nach dieser Richtung voranzugehen. 
Der zweite Punkt betrifft die Ausdehnung des Zwanges auf Dienst- 
boten und ländliche Arbeiter. Wenn auch für die erste Kategorie 
ein so grosses Bedürfnis nicht vorliegt, weil die Dienstherrschaft für 
die Kündigungsfrist, in Preussen 6 Wochen, ohnehin zu sorgen hat, 
und dieses im allgemeinen wohl in ausreichender Weise gehandhabt 
wird, so ist doch gewiss für beide Teile eine Versicherung wünschens- 
wert, wie die Verlängerung auf mindestens das Doppelte der Zeit, 
zumal die Durchführbarkeit eine verhältnismässig einfache ist und 
ohne besondere Belästigung erfolgen kann. Fraglicher ist die Sache 
bei den ländlichen Arbeitern, wo das Bedürfnis entschieden nicht ein 
30 dringendes ist, besonders wo wie auf den Gütern die Instleute 
durch Naturrallieferungen auch im Falle der Erkrankung vor Nahrungs- 
sorgen geschützt sind, Wenn man dem gegenüber die grosse Um- 
ständlichkeit infolge der grösseren Entfernungen, namentlich durch die 
stete Heranziehung des Arztes erwägt, so ist es vollständig berechtigt, 
wenn man hier mit dem Einführen eines Zwanges wartet, 
Der schlimmste Punkt, welcher die meisten Mishelligkeiten mit 
sich gebracht hat, liegt in der Aerztefrage, d.h. in der Verpflichtung 
der Versicherten, sich im Erkrankungsfalle einem von der Kasse be- 
stellten Arzte zur Untersuchung vorzustellen und dem Anspruch eines 
ärztlichen Attestes, auf welches allein Krankengelder ausgezahlt werden. 
Bei der gegenwärtigen Ueberfüllung des ärztlichen Berufes hat sich 
ein gegenseitiges Unterbieten der Aerzte bei Bewerbung um Kassen- 
stellen herausgestellt, wodurch eine Herabdrückung des Honorars bis 
zu 30 und 40 Pf. pro Konsultation stattgefunden hat, was dem An- 
sehen des ärztlichen Standes ebenso nachteilig sein musste, wie auch 
der Art der Behandlung durch die so niedrig honorierten Aerzte. Es 
herrschen deshalb von beiden Seiten Klagen, die nur zu häufig be- 
rechtigt sind. Wie eine Zwangsmassregel die andere zur Folge hat, 
so wird wohl auch hier die Behörde einschreiten, das Honorar 
normieren und die Art der Behandlung kontrollieren müssen. Von 
manchen, Seiten wird dagegen die Beseitigung bestimmter Kassenärzte 
angestrebt oder überhaupt ein Verzicht auf Gewährung freier Arzenei 
und freier Behandlung; insbesondere mit dem Hinweis, dass Beides 
gemissbraucht wird. Die Kassenärzte werden bei der geringsten Kleinig- 
keit heimgesucht, die ihrerseits zur Beruhigung der Kranken über- 
mässig viel Medizin verschreiben, die von jenen verlangt wird. Fällt 
jener Zwang und die freie Behandlung etc. aber überhaupt fort, so ist 
es sicher, dass einmal ärztliche Behandlung zu selten beansprucht und 
vielfach sehr ungeeignete Hülfe herangezogen werden wird, während 
natürlich eine möglichste Abkürzung der Krankheitszeit im allgemeinen 
Interesse liegt. Unter unseren Verhältnissen dürfte die freie Behandlung 
nicht zu entbehren sein. Auf der anderen Seite ist sicher eine Be-
	        

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Neuere Zeit. Heyfelder, 1904.
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