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Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftspolitik (2.1902)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886437130
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-233012
Document type:
Volume
Author:
Hesse, Albert http://d-nb.info/gnd/13348551X
Title:
Volkswirtschaftspolitik
Volume count:
2.1902
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1902
Scope:
XVI, 544 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Volkswirtschaftspolitik (2.1902)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Land- und Forstwirtschaft
  • Abschnitt II. Die stoffveredelnden Gewerbe
  • Abschnitt III. Der Handel, das Verkehrs- und Versicherungswesen
  • Abschnitt IV. Das Bevölkerungswesen
  • Abschnitt V. Armenwesen und Armenpflege

Full text

_ 410 — 
1883 streckte die Regierung vor den alten Gesellschaften die Waffen; 
sie konzessionierte eine weitere Anzahl Bahnstrecken, deren Kosten 
aber der Staat selbst aufbringt, während die Gesellschaften nur einen 
geringen Zuschuss zum Bau und Betrieb leisten. Ausserdem garan- 
tierte der Staat den Gesellschaften eine Mindestdividende, wogegen die 
Gesellschaften Tarifermässigungen als Aequivalent gewährten. Von 
1884—95 inkl. hat der Staat an Zuschüssen zu den Zinsen für die 
Gesellschaften 876 Mill. Fres. gezahlt; d. s. jährlich etwas über 73 Mill, 
womit er sie allerdings allmählich, wie wir sahen, zurückkauft. In dem 
aber bis dahin noch ausstehenden halben Jahrhundert ist Frankreich 
in bedenklicher Weise der Uebermacht der Gesellschaften überantwortet. 
In dem britischen Reich ist die Eisenbahnpolitik eine prinzipiell 
andere als auf dem europäischen Kontinente gewesen. Man behandelte 
die Eisenbahnen zunächst völlig wie die gewöhnlichen Strassen und 
Kanäle, und gerade so wie die Kanäle ausschliesslich dem privaten 
Unternehmungsgeist überlassen wurden, so auch der Eisenbahnbau und 
zunächst die Verwertung der Bahnen. Der britische Staat hat niemals 
den Bahnen irgend welche pekuniäre Unterstützung gewährt, dagegen 
lag eine nicht unwesentliche Erschwerung für die Unternehmer in dem 
umständlichen Konzessionierungsverfahren durch das Parlament vor. 
Gleichwohl ist ein äusserst enges Eisenbahnnetz in England früher 
zustande gekommen, als in den Ländern des Kontinents, trotzdem die 
Kosten sehr viel grössere waren. Sehr interessant ist es nun, die 
Folgen der freien Konkurrenz der vielen Privatbahnen in England zu 
beobachten. Es entspinnt sich vielfach ein intensiver Kampf zwischen 
den einzelnen Bahnen, womit ausserordentliche Schwankungen in den 
Tarifsätzen verbunden sind, worunter das Publikum in hohem Masse 
leidet, Des Kanıpfes müde haben dann die Gesellschaften mehr und 
mehr danach gestrebt, statt sich zu bekämpfen und gegenseitig zu 
schädigen, sich zu vereinigen und geschlossen das erlangte Monopol 
auszunutzen, wodurch eine entsprechende Tariferhöhung stattfand und 
die Entwickelung für die Gesamtheit wenig günstig ausfiel. Wiederholt 
sind die Regierung und das Parlament hiergegen aufgetreten. Vor allem 
ist das Gesetz vom 9. August 1844 zu erwähnen, in dem die Regierung 
sich einen Einfluss auf die Feststellung der Tarife und zugleich das 
Recht. des Rückkaufs der Bahnen verschaffte. Wiederholt ist dann 
äber diesen Rückkauf in dem Parlamente eingehend verhandelt, ohne 
aber zu einem Resultate zu führen. Unter Uebergehung einzelner 
weniger bedeutsamer Akte ist das Gesetz. vom 21. Juli 1873 zu erwäh- 
nen, durch welches ein besonderer Eisenbahnrat eingesetzt wurde, wel- 
cher die ganzen Verhältnisse der Bahnen zu überwachen bestimmt war, 
ausserdem sind die Gesetze von 1888 und 93 hervorzuheben, welche 
dem weiter ausgestalteten Eisenbahnrat eine grössere Beeinflussung des 
Tarifwesens ermöglichte. Auch in England sah man sich schliesslich 
genötigt, zur allseitigen Ausbildung des KEisenbahnnetzes die Staats- 
unterstützung .heranzuziehen, die durch Gesetz vom 14. August 1896, 
wenigstens für Kleinbahnen, in Aussicht genommen ward. 
Ganz eigenartig und interessant ist die Entwicklung des Eisen- 
bahnwesens in den Vereinigten Staaten Nordamerikas gewesen. 
Die Eisenbahnpolitik liegt dort in der Hauptsache in der Hand der 
einzelnen Staaten. Die Union hatte aber stets das Recht, durchgehende 
7x 
Zngland. 
Vereinigte 
Staaten.
	        

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Volkswirtschaftspolitik. Fischer, 1902.
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