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Nationalökonomie (1.1915)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (1.1915)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886443912
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236258
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
1.1915
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1915
Scope:
XVI, 460 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (1.1915)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie
  • Index

Full text

— 122 — 
gebildet, indem der Landwirt, der Fabrikant, der Kaufmann für die 
bezogenen Maschinen und Waren für viele längere Zeit Kredit (ein 
viertel, ein halbes Jahr und darüber) verlangen, als das z. B. in 
England der Fall ist, wo meist nur ein paar Wochen und gegen 
akzeptierte Wechsel, die sofort überall zu Zahlungen benutzt werden 
können, gestundet wird. 
Es ist einleuchtend, daß das englische Verfahren der ganzen Volks- 
wirtschaft eine größere Solidität gewähren muß, und Deutschland wird 
erst dann die wirtschaftliche Höhe Englands erreichen, wenn es das 
Borgsystem entsprechend einschränkt. Es muß darunter doppelt 
leiden, weil es an Kapital im großen Ganzen Mangel hat, und es 
deshalb besonders wichtig ist, das vorhandene der Produktion zu 
reservieren. Eine jede Krisis wird in England weit leichter über- 
wunden, als in Deutschland, weil die Verschuldung keine solche 
Rolle spielt und allgemein größere Reserven vorhanden sind, 
Durch Gewährung eines Rabatts oder von Sparmarken bei Bar- 
zahlung sucht man allmählich das Publikum zur Barzahlung zu er- 
ziehen. In Oesterreich hat man begonnen, die Buchschuld an einen 
Vermittler zu übertragen, der das Geld vorschießt und im Verfalls- 
termin einzieht. Doch ist eine gewisse Gefahr der Unterschlagung, 
auch wohl der Bewucherung damit verbunden. 
Freilich sind in Deutschland die Handwerker an dem Unfug 
selbst mit schuld, indem sie aus Nachlässigkeit nicht rechtzeitig die 
Rechnung zustellen. 
Ba Je nach der gebotenen Sicherheit unterscheidet man zwei Haupt- 
“arten des Kredits, den Real- und den Personalkredit. Der letztere 
liegt bei einem Darlehn auf Handschlag oder Schuldschein vor, wo 
nur die Person des Schuldners die Bürgschaft übernimmt. Bei dem 
Realkredit wird dagegen das Vertrauen in die persönlichen Garantien 
äurch ein Pfand besonders unterstützt, an welches der Gläubiger sich 
zu halten berechtigt ist, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen 
nicht nachkommt. Dies kann entweder durch Faustpfand oder 
aurch Hypothek geschehen. In dem ersteren Falle erhält der 
Gläubiger ein Pfandobjekt in die Hand, wie durch Verpfändung einer 
Uhr in einem Leihhause oder durch die Uebergabe von Papieren an 
eine Bank, um ein Lombarddarlehen zu erhalten. Wird das Pfand 
nicht rechtzeitig eingelöst, so ist der Gläubiger berechtigt, dasselbe 
zu veräußern und dadurch Deckung zu suchen. KEin etwaiger Ueber- 
schuß wird zurückgezahlt. Anders bei der Hypothek, welche nur bei 
unbeweglichen Sachen zur Anwendung kommt, und wo das Pfand- 
objekt in der Hand des Schuldners bleibt, während der Gläubiger erst 
dann die Hand darauf legen kann, wenn der Schuldner nicht seinen 
Verpflichtungen nachkommt, und das Gericht ihm zur Seite tritt. Der 
Gutsbesitzer, welcher ein Darlehn auf Hypothek genommen hat, be- 
wirtschaftet sein Gut unbeschränkt wie bisher, er kann dasselbe ver- 
arben und verkaufen. Erst wenn er mit den Zinsen in Rückstand 
kommt, kann der Gläubiger das Gericht zu Hilfe ziehen, um durch 
Veräußerung disponibler Gegenstände des Gutes sich schadlos zu halten. 
Genügt dieses nicht, oder ist Kündigung erfolgt, und das Kapital kann 
nicht rechtzeitig zurückgezahlt werden, so kann er die Subhastation 
des Gutes beantragen, um aus dem Erlös Befriedigung zu erlangen, 
Der Personalkredit findet naturgemäß Anwendung, wo Dar- 
lehen auf kurze Zeit gefordert werden, und daher Zeitverlust und
	        

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Die Entwicklung Der Weißgerberei. A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, 1913.
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