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Nationalökonomie (1.1915)

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Bibliographic data

fullscreen: Nationalökonomie (1.1915)

Multivolume work

Identifikator:
1847028748
Document type:
Multivolume work
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1896-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1886443912
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236258
Document type:
Volume
Author:
Conrad, Johannes http://d-nb.info/gnd/118521853
Title:
Nationalökonomie
Volume count:
1.1915
Place of publication:
Jena
Publisher:
Fischer
Year of publication:
1915
Scope:
XVI, 460 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriss zum Studium der politischen Oekonomie
  • Nationalökonomie (1.1915)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Abschnitt I. Die Lehre von der Produktion
  • Abschnitt II. Die Verteilung des Ertrages der Volkswirtschaft
  • Abschnitt III. Die Geschichte der Nationalökonomie
  • Index

Full text

— 284 — 
Eine dritte Aufgabe, welche sich besondere Organisationen stellen, 
oder auch die vorher betrachteten Kartelle zugleich mit als Aufgabe 
übernehmen, ist die Regulierung der Löhne. Dies geschieht vor allem, 
um einer Strikebewegung zuvorzukommen oder ausgebrochenen Strikes 
entgegenzutreten oder auch zur Zeit schlechter Konjunkturen gemein- 
sam die Löhne herabzusetzen und durch die Organisation mit einer 
größeren Macht aufzutreten, um das Gewünschte erreichen zu können. 
Gehen diese Bestrebungen bereits auf eine Verminderung der 
Produktionskosten hinaus, so ist durch gewisse Kartelle dieses noch in 
anderer Weise erstrebt, und zwar durch Ausbildung des Großbetriebes. 
Dies kann durch Vereinigung einer Anzahl Unternehmungen zur 
Organisation gewisser Hilfsmittel erreicht werden, wie die Standard- 
Oil-Company zur Anlegung einer gemeinsamen Röhrenleitung, um 
das Oel nicht per Bahn verfrachten zu müssen, sondern direkt von den 
Quellen nach den Häfen in fortlaufendem Strome leiten zu können, 
was natürlich nur durch die Vereinigung einer großen Zahl von 
Quellen und großer Mengen von Oel rentabel sein konnte. Noch 
weitergehend ist dann die Vereinigung einer Anzahl Fabriken zu 
einem Etablissement unter Ausbildung erweiterter Arbeitsteilung, um 
sich zweckmäßiger gegenseitig in die Hand zu arbeiten und sonst im 
Großbetriebe Arbeit und Kapital zu ersparen. Das letztere hat in 
großartigem Maßstabe der Shugartrust in der Nordamerikanischen 
Union erreicht, der die Zahl der Fabriken in bedeutendem Maße ver- 
minderte, dagegen den Betrieb der einzelnen Raffinerien außerordentlich 
vergrößerte, und dadurch die Produktionskosten in frappanter Weise 
zu vermindern vermochte, 
TEE Schließlich ist noch die Gewinnkartellierung zu erwähnen, die 
5- allein darauf hinausgeht, eine Ausgleichung des Geschäftsergebnisses 
herbeizuführen, wobei deshalb die sich beteiligenden Etablissements 
sich gegenseitig eine Gewinnbeteiligung einräumen. 
Während einzelne Kartelle sich nur eine der betreffenden Auf- 
gaben stellen und nur einen der erwähnten Zwecke zu erreichen streben, 
suchen andere mehrere dieser Ziele oder sämtliche zu erreichen, Die 
Organisation muß dementsprechend eine verschiedenartige, bald nur lose, 
bald feste sein, hier nur nach einer Richtung einen Zusammenschluß, 
dort eine allseitige Vereinigung in sich schließen. So finden wir Nuan- 
cierungen von einfachen Vereinbarungen für einen bestimmten Zweck 
auf kurze Zeit, nur um einem momentanen Bedürfnis abzuhelfen, wo- 
Jurch die Selbständigkeit des einzelnen Unternehmens nur in unbe- 
deutender Weise und vorübergehend beschränkt ist, bis zu der völligen 
Fusion, d. h. Verschmelzung der Unternehmungen und Opferung 
der Selbständigkeit des Einzelnen. Das KErstere ist der Fall bei der 
vertragsmäßigen Festsetzung eines Maximallohnes, eines Lohn- oder 
Frachttarifs. Wo dieses nicht ausreicht, wird weiter gegangen und 
für die einzelnen Fälle der Preis normiert, oder die Produkte gehen 
an eine gemeinsame Zentralstelle über, welche den alleinigen Ver- 
kauf für alle kartellierten Etablissements‘ in der Hand hat. So er- 
richtete das Kohlensyndikat des Ruhrdistrikts eine besondere Aktien- 
gesellschzft, die den Verkauf für Kohlen der sämtliche Mitglieder ge- 
meinsam zu bewirken hatte und Allen ihre Produkte zu vereinbartem 
Preise abnehmen mußte. Noch wesentlich weiter gehen die Trusts 
in den Ver. Staaten, die allerdings in der Hauptsache ihre Einrichtung 
dem Bestreben verdanken, der dortigen Gesetzgebung einen Eingriff
	        

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Das Flammenzeichen Vom Palais Egmont. Neuer Deutscher Verlag, 1927.
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