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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die Sippenverbände und ihre Verfassung. 237 
willkürlich, ungerade, durch historische Schicksale bestimmt, meist aber eine gerade, häufig 
trifft man 4, 8, 16, 82, 64 Gentes, so daß man an eine successive Teilung bei der 
Stammesvergrößerung denkt und begreift, warum je 2 oder 4 Gentes sich besonders 
verwandt (als Phratrie) fühlen, gewisse Namen und Heiligtümer gemeinsam haben. Die 
Glieder der Sippe sind die Nachkommen einer Stammmutter (später eines Stammvaters) 
oder betrachten sich als solche; Tätowierung, Blutsbrüderschaft und Ahnliches ersetzt bei 
dieser Kulturstufe oft die Verwandtschaft, zumal wenn die Betreffenden geistig und 
körperlich sich nahe stehen, durch Zusammenwohnen sich assimilieren. Die Zahl der einer 
Sippe angehbrigen erwachsenen und unerwachsenen Personen schwankt, soweit wir halb— 
wegs brauchbare Zahlen haben feststellen können, zwischen 50 und 500 Seelen; es würde 
also eine Gens letzterer Art etwa 100 waffenfähige Männer, etwa 200 -250 erwachsene 
Männer und Frauen im Alter zwischen 16—45 Jahren gehabt haben. Je mehr Zwecke 
die Sippe in den Rahmen ihrer Verfassung aufnahm, desto mehr müssen die praktischen 
Bedürfnisse der Vieh- oder Ackerwirtschaft, der Verteidigung und Wanderung, der Kriegs— 
führung und der Siedelung bestimmend in die Größen- und Zahlenverhältnisse ein— 
gegriffen haben. Desto mehr haben wir uns auch zu denken, daß absichtliche, planmäßige 
Finteilung die Geschlechtsverbände ordnete, vergrößerte oder verkleinerte; sie gingen dann 
freilich mehr und mehr in gemeindliche und staatliche Gebilde, gewillkürte Korporationen 
über. Ich erinnere nur daran, daß über die Größe der germanischen Hundertschaft wie 
über die der Mark- und Dorfgenossenschaft, deren Kern sicher geschlechterartig war, noch 
immer der Streit hin- und herwogt. Meitzen sieht in der Markgenossenschaft eine Vieh— 
weidegenossenschaft von 120 Familien, etwa 1000 Seelen. 
Die Gens bildet ein Mittelding zwischen dem, was wir heute eine große Familie 
und was wir eine Genossenschaft nennen; die uterine ist in sich nur in eine Anzahl 
Muttergruppen nebst den diesen blutsverwandten Brüdern und Mutterbrüdern gegliedert, 
die Vatersippe in eine entsprechende Zahl Familien. Das Wesentliche ist, daß alle 
Gentilgenossen sich im ganzen wie Brüder und Schwestern behandeln, daß bei voll⸗ 
endeter Ausbildung der Institution innerhalb der uterinen Gens jede Liebesbeziehung 
und jeder Geschlechtsverkehr teilweise bei den härtesten Strafen verboten war. Vielfach 
steht die Todesstrafe auf jedem geschlechtlichen Verkehr innerhalb der Gens. Die Männer 
einer uterinen Sippe haben ihre Geliebten oder Frauen in einer anderen Gens. 
Die Gentilgenossen sämtlicher uns näher bekannten Stämme mit ausgebildeter 
Sippenverfassung hatten gemeinsame Kulte, Heiligtümer und Begräbnisplätze, gemeinsame 
Stammzeichen und Namen, bald nach Tieren, bald nach Orten und Ahnen; sie garan— 
tierten fich Schutz, Frieden, Hülfe gegen jede Not und Gewalt. Wer den Gentilgenossen 
schmähte, schlug, verwundete oder totete, griff damit die Sippe an, wie diese umgekehrt 
für jedes Unrecht eines der Ihrigen haftete. Das Unrecht des einzelnen führte zu Ver— 
handlungen zwischen den Gentes; wenn sie sich nicht in Güte vertrugen, erfolgte die 
Blutsrache der Sippen untereinander. Die spätere Aufbringung des Wergeldes durch 
die sämtlichen Magen oder Genossen der germanischen Vatersippe, die Verteilung des 
empfangenen Wergeldes ganz oder teilweise an sämtliche Magen, die spätere Eideshülfe 
der Magen, das spaͤtere Recht, den Genossen auszustoßen, für den die Sippe nicht haften 
will, dies und vieles andere beweist, wie die Gens das Vorbild für alle Genossenschaft 
ist, in welcher alle für einen und einer für alle stehen. 
Die Gens hat gemeinsame Feste, Spiele und Tänze; wie auf der Festversammlung 
des Stammes, bei den religidsen Aufführungen, so treten auf dem Schlachtfelde die 
Glieder derselben geschlossen auf. Ihre kriegerische Kraft beruhte auf dem Schwure jedes 
Genossen, dem anderen bis zum letzten Atemzuge beizustehen. Aber auch für wichtige 
friedliche Geschäfte und Arbeiten hat sich da und dort eine Gemeinsamkeit oder ein 
Reihedienst der Genossen ausgebildet, so sehr die Ernährung und Lebensfürsorge im 
ganzen den einzelnen und den Muttergruppen überlassen bleibt. Wir finden Stämme, in 
welchen die Sippengenossen Schiffe und Häufser gemeinsam bauen; einzelne haben 
große Gentilhäuser fuͤr die Gens oder Teile derselben, die 40 bis 5800 Personen auf— 
nehmen können; die Jagdgründe sind häufig den Gentes zugeteilt; später haben sie viel—
	        

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