Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die Grundherrschaft und ihre wirtschaftliche Verfassung. 291 
Dienste und Lieferungen aufzulegen: der Ritter hat nur Kriegsdienst zu leisten, der 
Handwerker gewisse Produkte zu liefern, der Bauer wurde von der alten Gerichts- und 
Kriegspflicht befreit, damit er seiner Landwirtschaft leben, seine in der älteren Zeit 
mäßigen naturalwirtschaftlichen Pflichten erfüllen konnte. Der Ministeriale, der Ritter, 
der Förster, der Bauer, der Handwerker, der Köhler und Zeidler, kurz alle, die zum 
grundherrlichen Verbande gehörten, hatten für sich ihre meist auskömmliche agrarische 
Eigenwirtschaft, aber daneben waren sie dienende Glieder der Grundherrschaft, und es 
fragte sich, wie stark sie von hier aus in Anspruch genommen, gut oder schlecht behandelt, 
gefordert oder gedrückt wurden. Wo sich die genossenschaftliche und Gerichtsverfassung 
des Dorfes erhielt, lag darin ein Schutz gegen die Erhöhung der Lasten; wo die Ab— 
gaben und Dienste durch Recht und Herkommen, durch Aufzeichnung in Hofrechten und 
Weistümern gegen Anderung geschützt waren, wo und so lange an Bauern und Hinter— 
sassen eher ein Mangel als ein Überfluß vorhanden, ein leichter Abzug nach Städten 
und neuen Kolonien möglich war, wo der Bodenwert und die Rohproduktenpreise bei 
gleich bleibenden Naturallaften stiegen, da konnte die Lage des unfreien Bauern eine 
leidliche, ja eine allmählich fich verbefssernde sein, wie es thatsächlich in vielen Ländern 
bis ins 14. und 15. Jahrhundert der Fall war. 
Die geistlichen Grundherrschaften, Bisstümer, Stifte, Klöster wurden im älteren 
Mittelalter die Mittelpunkte der höheren Kultur, der feineren Technik, die Schulen und 
Erziehungsanstalten für den geistlichen und weltlichen Adel, teilweise auch die Ausgangs— 
punkte für die ältere Städtebildung. Hier und auf den weltlichen großen und kleinen 
Grundherrschaften fand ein gewisser Fortschritt in Acker- und Wiesenbau, Viehzucht 
und technischen Gewerben statt; von hier aus wurden die letzten großen Rodungen 
unternommen, hier waren Kapitalmittel für Wege-, Burgen-, Kirchen- und Mauerbau 
vorhanden; die Vorratssammlung und die große Zahl Dienender erlaubten, die höheren 
Bedürfnisse des Herrenhofes beförderten manchen wirtschaftlich-technischen Fortschritt. 
Die Organisation eines Boten- und Fuhrwerksdienstes brachte Verkehr und einige Absatz- 
möglichkeit. Die Grundherren schufen dann nach und nach auch Märkte und Münzstätten, 
bauten Mühlen und Backhäufer, Keltern und Kalköfen. So geschah hier manches, was 
auch den abhängigen Bauern zu gute kam, die dafüuür freilich die herrschaftlichen Ein— 
richtungen gegen Entgelt benutzen, auf der herrschaftlichen Mühle mahlen, aus der herr— 
schaftlichen Brauerei ihr Bier beziehen mußten. 
Der Eintritt in den Verband der Gruͤndherrschaft setzte Geburt aus einer zugehö— 
rigen Familie oder freiwillige Ergebung und Aufnahme voraus; wer hofrechtliche Grund— 
stücke erwarb, mußte sich vom Herrn belehnen lassen; der vom Herrn Aufgenommene 
mußte auch von der halbfreien Genossenschaft recipiert werden. Ein freies Austritts— 
recht fehlte gänzlich; es wurde als Fortschritt empfunden, wenn der Herr den Leibeigenen 
nicht mehr ohne seine Hufe verkaufen durfte; Heirat war nur zwischen Gliedern der— 
selben grundherrlichen „Familie“, wie man die Gesamtheit der der Herrschaft Unter— 
khänigen bezeichnend nannte, ohne weiteres gestattet; darüber hinaus gehörte, wie zu 
jedem Austritte, Zustimmung des Herrn und Loskauf. Noch nach dem preußischen Land— 
recht entläßt der Gutsherr einen Hintersassen, den er nicht beschäftigen, dem er nicht 
Unterhalt verschaffen kann, nicht definitiv, sondern er giebt ihm, wie bis 1860 der 
russische Grundherr und jetzt die russische Gemeinde, eine Kundschaft, einen Paß, um 
auswärts Brot zu suchen. Der Grundstückverkehr, Veräußerung, Teilung, Verpfändung, 
war — abgesehen von der Zustimmung der nächsten Verwandten — an die des Grund— 
herrn gebunden, jedenfalls nur innerhalb des hofrechtlichen Verbandes erlaubt. Auch 
für das Vieh, das Getreide, die Wolle des grundherrlich gebundenen Bauern maßte 
fich die Herrschaft teilweise ein Vorkaufsrecht an, als mit dem Aufkommen der Städte 
ein solcher Absatz bedeutungsvoll wurde. Ein gewisses Besteuerungsrecht hatten die 
Grundherrschaften früh geübt; sie haben meist das Recht in Anspruch genommen, staat— 
liche und andere solche Lasten zu verteilen und dabei etwas für sich zu erheben. 
Vom 18. Jahrhundert an haben sie die in den Weistümern aufgestellten Schranken 
bezüglich der bäuerlichen Dienste und Abgaben meist abzustreifen, die Bauern mehr und 
6
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Begriff. Psychologische Und Sittliche Grundlage. Literatur Und Methode. Land, Leute Und Technik. Die Gesellschaftliche Verfassung Der Volkswirtschaft. Duncker & Humblot, 1901.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.