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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

302 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. 
Wenn man näher zusieht, so war mit solcher Generalisierung freilich weit übers 
Ziel hinausgeschossen, so war nie die ganze Volkswirtschaft, sondern nur ein Teil der— 
jelben mit dem Schlagworte der freien Erwerbsordnung richtig bezeichnet. Auch zur 
Zeit des Merkantilismus hatte der Staat nicht die Güterproduktion und den Handel 
in die Hand genommen, sondern sie der freien Thätigkeit der Privaten, freilich unter 
mancherlei teils veralteten, teils neuen Schranken überlassen. Die großen Gesetzgeber, 
welche die Volkswirtschaft im Sinne der freien Erwerbsordnung gestaltet hatten, wie 
z. B. Napoleon J., Hardenberg, hatten wohl Rechts- und Steuergleichheit, freiere Kon— 
kurrenz, einen freien inneren Markt und Verkehr geschaffen, Stadt und Land gleich— 
gestellt, Adels- und Zunftprivilegien beseitigt, aber sie hatten zugleich die staatliche Ge— 
walt, die Macht der Polizei, außerordentlich gesteigert. Während man Gewerbefreiheit 
und freies Grundeigentum herstellte, hatte man in ganz Westeuropa, zumal in England 
und Frankreich, den Verlust alter Einnahmen durch Steuern ersetzt, hauptsfächlich den 
zesteigerten Staatsbedarf durch weitgehende Ausbildung der indirekten Steuern, der 
Zölle und handelspolitischen Maßnahmen befriedigt und damit alles privatwirtschaft— 
liche Getriebe in größere Abhängigkeit vom Staate gebracht als früher. Während man 
einige staatliche Betriebe auflöste, Domänen und Forsten an Private verkaufte, hatte 
man andere große staatliche Wirtschaftsinstitute und Einrichtungen, den Chausseebau, 
die Fluß- und Hafenregulierung, die Staatspost, die großen centralen Banken geschaffen 
oder weiter ausgebildet. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, die gesetzliche 
Neuordnung des Gemeindelebens mit ihrem Ehrendienste, ihren großen wirtschaftlichen 
Aufgaben, die beginnende Arbeiterschutz,, Sanitäts- und Wohnungsgesetzgebung und 
ꝓpolizei griff sofort oder bald tief in die persönliche und wirtschaftliche Freiheit ein, der 
Staatshaushalt wurde in vielen Staaten erst jetzt recht ein weitgehender Regulator der 
Privatwirtschaften, dehnte sich gerade in der Zeit des wirtschaftlichen Liberalismus 
riesenhaft aus. Und auch darüber konnte man sich nicht täuschen, daß die neue liberale 
Erwerbsordnung vielfach nicht von selbst, sondern gerade durch zwingende, hart ein— 
schneidende Staatsgesetze, durch die neuen reformierenden Agrar-, Gewerbe- und Berg— 
gesetze, durch das neue Arbeitsrecht, die alles mögliche, was bisher üblich war, verboten, 
ins Leben trat. Ebensowenig dachte man im praktischen Leben irgendwo daran, auf 
die allgemeine Leitung der Volkswirtschaft durch Handels- und Verkehrspolitik, durch ge— 
werbliches Schulwesen, durch Prämien und anderes zu verzichten. 
So konnte also auch in der Blütezeit der freien Erwerbssordnung, auch da, wo 
sie am reinsten ins Leben trat, nirgends davon die Rede sein, daß ein bloß privates, 
zanz freies Marktgetriebe die Volkswirtschaft ausgemacht hätte. Staat und Gemeinde, 
Finanz und Polizei, Steuern und Wirtschaftspolitik, Recht und Ordnung griffen stets 
und überall in das Getriebe ein; nur das Maß der Eingriffe, die Stelle und die Art 
derselben hatte gewechselt. Es war zunächst eine Anderung vollzogen, welche die ver— 
alteten Rechts- und Wirtschaftsinstitute und ihre Schranken nach und nach beseitigte 
(17839 - 1870), und welche daher wohl als ein Sieg der wirtschaftlichen Freiheit, der 
größeren wirtschaftlichen Konkurrenz bezeichnet werden konnte. Es war eine Bewegung, 
welche mit Recht vielfach die ältere wirtschaftliche Staatsthätigkeit eingeschränkt, auch 
den freien Verkehr von Staat zu Staat gefördert hatte. Aber die große Umbildung 
hatte von Anfang an doch auch die staatliche, centrale Wirtschaft wie die der Gemeinden 
gestärkt. Und sie hatte in dem Maße, wie die neuen volkswirtschaftlichen Gebilde sich 
vollendeten, wie die socialen und wirtschaftlichen Kämpfe wuchsen, gezeigt, daß die freie 
Erwerbsordnung für eine große Zahl von Menschen steigende Abhängigkeit und materielle 
Unfreiheit bedeutet, daß neue Schutzmaßregeln für sie nötig sind, daß Staat, Gemeinde, 
Zwangskorporationen und Vereine durch neue Ordnungen wieder die einzelnen binden 
und beschränken, durch Übernahme neuer Funktionen wieder einen zunehmenden Teil 
des Wirtschaftslebens für sich in Anspruch nehmen müffen. 
Wir haben das hier nicht weiter zu verfolgen; wir hatten uns hauptsächlich ein 
Bild davon zu machen, wie die neuere Ausbildung der Volkswirtschaft in der merkan— 
tilistischen und in der liberalen Epoche mil der zunehmenden Bedeutung des Staats—
	        

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Die Obligatorische Krankenversicherung. Internationales Arbeitsamt, 1927.
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