Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Der Gegensatz von privater und öffentlicher Wirtschaft. 319 
wird man teils die Zwecke wieder fallen lassen müssen, teils sie Vereinen oder auch der 
Privatwirtschaft, obwohl fie principiell und im ganzen hiefür weniger taugt, zurückgeben. 
Die geschichtliche Entwickelung wird so in einem steten Vordringen der öffentlichen 
Anstalten innerhalb des für sie passenden Gebietes, aber auch in einem häufigen Zurück— 
weichen verlaufen. Aber stets wird der Privatwirtschaft ihr eigentliches Gebiet bleiben. 
Und stets wird die Schwankung zwischen Vordringen und Zurückweichen dadurch kom— 
plizierter werden, daß die Staats- und die Unternehmerthätigkeit, ihre Formen und 
Gepflogenheiten sehr verschieden sich gestalten können; die große Unternehmung hat mit 
ähnlichen Schwierigkeiten wie Staat und Gemeinde zu kämpfen; sie kann aber auch die 
Vorzuüge dieser sich aneignen, kann durch weitsichtige, gemeinnützige Leitung, durch staat— 
liche Kontrolle, durch Abgabe eines Teiles ihrer Gewinne an Staat und Gemeinde sich 
diesen nähern; auch die staatliche Anstalt kann die Einrichtungen der Privatunternehmung 
sich aneignen; es können gemischte Formen der Organisation sich bilden. 
Sehen wir das einzelne in Staat und Gemeinde noch etwas näher an. 
a) Die heutige Gemeinde hat ein viel dichteres Wohnen und durch die 
moderne Technik eine unendlich komplizieriere, nur von wenigen Sachverständigen erkannte 
Einwirkung der Nachbarn aufeinander. Der Zustand der Aborte und Dungstätten, des 
Trinkwassers, die Beseitigung der Fäkalien, die mögliche Wirkung von Dampf und 
Elektricikät, von Rauch und Lärm, von Feuers- und Explostonsgefahr auf die Nachbarn, 
das Zusammenwohnen von 5—40 statt von 122 Familien auf einem Grundstücke, die 
Ordnung der Wege, der Platzanlagen, der Friedhöfe, die Beleuchtung der Märkte und 
Straßen, die Verknüpfung aller Häuser und Straßen durch ober- und unterirdische 
Leitungen aller Art hat einen technisch-wirtschaftlichen Zustand geschaffen, wobei nur 
einheitliche Ordnungen, einheitliche Anstalten die einschläägigen Bedürfnisse befriedigen 
können. Nun kann gewiß auch heute noch ausnahmsweise ohne zu große Mißstände 
die Wasserleitung, die Gasanstalt, das Elektricitätswerk, das Absuhrwesen, das Schlacht— 
haus, die Markthalle in Privat-, Vereins- oder Aktienhänden liegen; aber das Monopol, 
das entsteht, muß dann sehr streng in Leistungen und Preisen kontrolliert, es muß durch 
Abgabe eines Teiles des Monopolgewinnes an die Gemeinde korrigiert werden; es 
erzeugt sonst nur zu leicht übergroße Gewinne für die Inhaber, schlechte Bedienung 
des Publikums. Die Übernahme auf die Gemeinde ist oft mit etwas größeren Kosten, 
meist aber auch mit besserer Behandlung der Arbeiter und Beamten, mit besserer Ver— 
sorgung aller Bürger verbunden. 
Die Befriedigung der religibsen Bedürfnifse, die der Erziehung der Jugend hat 
früh zu gesellschaftlichen Organisationen geführt; Kirche und Gemeinde traten ein; es 
ist klar, daß die Nachbarskinder billiger und besser durch einen gemeinsamen Lehrer im 
gemeinsamen Schulhause unterrichtet werden, daß ohne diese Einrichtung nur die Reichsten 
sich einen Lehrer halten können. Heute kommen dazu Fortbildungs-, Ackerbau⸗, Gewerbe— 
schulen, Bibliotheken, Theater, Musik-, Turn- und Festhallen, Spielplätze und Parks; auch 
Derartiges kann in Privat- oder Vereinshänden sein; am besten aber sorgt doch wohl 
die Gemeinde dafür, sofern sie richtig orgänisiert, nicht von einer Clique beherrscht ist. 
Man hat mit Recht heute oft schon gefragt, ob nicht die allgemeinen Vergnügungen und 
ihre Lokale, die Wirlshäuser, Theater, Musikaufführungen besser unter Gemeindekontrolle 
obder -Verwaltung stünden; der private Erwerbstrieb wenigstens hat hier vielfach zur 
Großziehung von Laster und Mißbrauch gesührt; er macht die größten Wuchergewinne, 
wenn er dem Leichtsinne des Augenblickes dient. Das Verlangen der Municipalisierung 
des Schankwesens wurde neulich von einem Gemeinderate Manchesters aufgestellt. 
Hie Unterstützung und Erhaltung Kranker, Bedürftiger, Verunglückter war ur⸗ 
sprünglich Sache der Gentilverbände, später der Großfamilien und Grundherrschaften, 
der Dorf-, Zunft- und anderen Genossenschaften, aushülfsweise auch der Kirche gewesen; 
als diese Organisationen versagten, sich auflösten, zahlreiche Bettler entstanden, legte der 
Staat der Gemeinde als solcher die Pflicht der Armenunterstützung auf, und dies 
erschien allerwärts um so natürlicher, als der Wohlstand, die Gesittung und die 
Arbeitsgelegenheit am Orte von der guten oder schlechten Gemeindeverwaltung wesentlich
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Begriff. Psychologische Und Sittliche Grundlage. Literatur Und Methode. Land, Leute Und Technik. Die Gesellschaftliche Verfassung Der Volkswirtschaft. Duncker & Humblot, 1901.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.