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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die patriarchalische Verfassung des Großbetriebes, ihr Zurückweichen, ihr Ersatz. 439 
verfaffung einsieht, der wird bei näherer Prüfung zu dem Schlusse kommen, daß nicht 
alles so bleiben kann, wie es ist, daß eine neue Art der Verfassung kommen müsse, 
wenn auch die bisherige Gestaltung ihm begreiflich erscheint. 
Die Unternehiner der ersten Generation, welche die Großbetriebe unter unsäglichen 
Schwierigkeiten, im heftigen Konkurrenzkampf gründeten, auf dem gesetzlichen Boden 
einer einseitigen Freiheitslehre die bisher ungeschulten Massen als Arbeiter in die Fabrik 
zogen und füͤr die dortigen Aufgaben disciplinierten, konnten dies Ziel nur erreichen, 
die neue Technik und die neuen Absatzwege nur organifieren durch die außerordentliche 
UÜbermacht, welche ihnen Intelligenz, kaufmännische Gewandtheit und großer Besitz gaben, 
durch die weitgehende herrschastliche Autorität, welche sie über die unorganisierten, 
besitzlosen Arbeiter durch die Fabrikdisciplin und das beliebige Entlassungsrecht übten. 
Man köonnte sagen, die rücksichtslose Geschäftsenergie habe so einen geschäftlichen Neubau 
der Volkswirtschaft vollzogen, technisch und kaufmännisch dabei das Höchste geleistet, 
aber auch durch Überspannung der Konkurrenz und Gewinnsucht viel Unheil gestiftet 
und durch die Richtrücksichtnahme auf Leben und Gesundheit, Bildung und Familien— 
interessen der Arbeiter, durch die übermäßige Ausdehnun;g der Arbeitszeit, durch über⸗ 
mäßige Frauen- und Kinderarbeit, durch Lohndruck und Ausbeutung der unteren Klassen 
in die moderne, private, rein auf den Gewinn arbeitende Unternehmung Keime der 
Reibung und des Kampfes gelegt, die nach und nach zu einer Umgestaltung und Reform 
führen mußten. 
Die Reform hat in erster Linie davon auszugehen, daß die großen Betriebe nicht 
mehr unter demselben Recht stehen können wie die Hauswirtschaft, daß sie mehr und 
mehr der Gegenftand des öffentlichen Interesses sind. Von ihrer Verfafsung und Ein⸗ 
richtung hängt das wirtschaftliche und moralische Wohl des Ortes, der Gegend, der 
Gesellschaft ab. Sie gleichen Gemeinden, ja teilweise kleinen Staaten eher als Familien; 
wo 1000 40 000 Personen in einem Großbetrieb arbeiten, handelt es sich direkt um 
die Existenz von 8000-200 000 Menschen, indirekt um noch viel mehr. Sie sind, 
auch in privaten Händen, dauernde Anstalten mit halb öffentlichem Charakter; sie 
beherrschen das Leben, das Gedeihen, die Existenz ganzer Gegenden und Provinzen, sie 
beeinflussen ost sogar die Staatsgewalt. Ihre Organisation hat durch die neue Form 
des Genossenschafts- und Gesellschaftsrechts, wovon wir gleich eingehender reden, durch 
die ganze staalliche Fabrik-, Bergwerks-, Arbeiterschutzgesetzgebung und die daran sich 
knupfende staatliche Äufficht, durch die Fortbildung des Arbeitsvertrags, durch die feinere 
Ausbildung der Lohnzahlungsformen einen gemeindeartigen Charakter erhalten. Die 
Entstehung von Arbeiterausschüssen und Altestenkollegien in den Großbetrieben zum 
Zweck der Verhandlung mit den Unternehmern über die Arbeitsordnung, die Lohnform, 
die Hülfskassen und anderes, zur Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen, zur Beauf⸗ 
fichtigung und Erziehung der jungen Arbeiter, hat bescheiden die Anfänge einer Arbeiter⸗ 
bertretung in den Großbetrieben geschaffen. Die Entstehung der Gewerk-⸗ und Fach— 
vereine hat natürlich zunächst vielfach die socialen Kämpfe gesteigert und wird bis heute 
bon den Vertretern des patriarchalischen Systems nur als eine Hinderung der Autorität 
angesehen. Sie kann es gewiß jein. Aber bei richtiger Leitung der Vereine und richtiger 
Verhandlung mit ihnen können sie, wie die daran sich knüpfenden Einigungsämter und 
Schiedsgerichte, eine Stärkung der Ordnung und Autorität und das beste Hülfsmittel 
werden, den Frieden wieder herzustellen. 
Gewiß liegt der Hauptteil dieser großen Aufgaben noch in der Zukunft. Wir 
stehen mitten inne in dem Ringen nach den neuen besseren, aber auch viel komplizierteren 
Formen des Großbetriebes. Wir werden sie nur erhalten, wenn die leitenden und die 
ausführenden Kraͤfte mehr und mehr auf einen höheren intellektuellen und moralischen 
Standpuntt sich stellen, in ihren gesamten Eigenschaften fich heben, wenn sie fähig werden, 
neben den Intereffengegensätzen die gemeinsamen Ziele zu suchen und zu verfolgen. 
Aber unmoglich ist hier nicht, was in der Gemeinde und im Staate möglich war: 
eine friedliche konstitutionelle Verfaffung, wobei jeder Teil in seiner Sphäre gewisse 
Rechte ausübt und Pflichten erfüllt.
	        

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