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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die Entstehung des Gesellschaftswesens. Die offene Handels- und die Aktiengesellschaft. 441 
kaufmännischen Patriciats fähig, die offenen Handelsgesellschaften, die Kommanditgesell⸗ 
jchaften und die großen Compagnien des 17. —18. Jahrhunderts, die Vorläufer der 
Aktiengesellschaften zu schaffen. 
Die offene Handelsgesellschaft, wie sie sich im heutigen europäischen Rechte 
konsolidiert und in neuerer Zeit immer weiter ausgedehnt hat, gedeiht auch in der 
Begenwart noch am besten in den Händen von Verwandlien; sie stellt den gemeinsamen 
Betrieb eines Geschäftes durch mehrere gleichberechtigte Gesellschafter unter voller Haft 
derfelben dar. Eine einheitliche Firma und ein vom Privatvermögen der Gesellschafter 
getrenntes Gesellschaftsvermögen stellt die Einheit nach außen in viel stärkerer Weise 
als einst in der römischen societas her; Tod, Austriti, Bankerott eines Gesellschafters 
endigt das Geschäft nicht notwendig; meist seßen es die Erben fort; die innere Einheit 
ist am besten gewahrt, wenn die an sich gleichberechtigten Socii doch einem, dem Vater, 
dem Altesten oder Fähigsten sich thatsächlich fügen. Die offene Handelsgesellschaft erhält 
die Geschäfte durch Generationen, verstärkt das Geschäftskapital, verhindert Auszahlung 
an Miterben; sie setzt an die Stelle des einen mehrere Leiter, die passend sich in die 
Geschäfte teilen können, während das Risiko und der Erwerbstrieb doch ähnliche bleiben 
wie im Privatgeschäft mit einem Leiter. Immer ist die Schlagfertigkeit und Energie 
der Leitung geringer; die inneren Reibungen bringen eine große Zahl der neugegründeten 
Handelsgesellschaften stets wieder zu rascher Auflösung. In Preußen waren in den 
achtziger Jahren von 102000 - 111000 ins Handelsregister eingetragenen Firmen 
etwa der vierte Teil, 21 -25 000 Handelsgesellschaften, von letzteren wurden jährlich 
2300 - 8500 neu eingetragen, 1700 -3100 gelöscht. In Deutschland zählte man 1888 
51108, 1895 55 289 offene Handelsgesellschaften, von welchen 82216 auf die Gewerbe 
mit 1,286 Mill. Personen, 22426 auf Handel und Verkehr mit O,em Mill. Personen 
kamen. Im Gebiete des Handels ist diese Form des vergrößerten Leitungsapparates 
der Geschäfte älter, verbreiteter, schon bei geringerer Zahl der beschäftigten Personen 
angezeigt; eine offene Handelsgesellschaft umfaßt im ganzen hier O—10, in den Gewerben 
39—40 Personen; 1882 waren es 7 und 28. 
Die Aktiengesellschaften sind erwachsen aus der Geschästspraxis und den 
Privilegien der großen Compagnien des 17. und 18. Jahrhunderts. Diese waren teils 
im Anschluß an die Sitten der älteren Handelsgesellschaften und Schiffspartnerschaften 
entstanden, teils hatten sie anderen Einrichtungen einzelnes entnommen: so die Teilung 
eines großen Kapitals in viele kleinere, gleichgroße Anteile den älteren italienischen 
Staatsanleihen, den gleichzeitigen Betrieb großer Handelsgeschäfte nach gemeinsamen 
Regeln und mit Unterstützung gemeinsamer Einrichtungen denjenigen späteren Handels— 
gilden, die man als regulierte Compagnien bezeichnet; wie wir schon erwähnten, waren 
das Genossenschaften von Kaufleuten und Reedern, welche mit getrenntem Kapital und 
auf Rechnung der einzelnen, aber unter einheitlicher Leitung von Vorstehern einen 
bestimmten Zweig des Handels betrieben, ihre Gemeinsamkeit unter Umständen bis zur 
Zusammenlegung ihrer Fonds steigerten und auf gemeinsame Gefahr ihre Geschäaͤfte 
machten. Viele der wirklichen Compagnien waren halb oder ganz Staatsanstalten; 
einzelne führten nur eine Scheinexistenz als private Handels- oder Produktionsgeschäfte, 
sie waren in Wahrheit Staatsanleihen, wobei ein Gläubigerausschuß die Verwaltung 
hatte. Fast alle waren mit staatlichen Vorrechten, viele mit Handelsmonopolen ver— 
jehen; die wichtigsten waren im Kolonialhandel erwachsen. Einzelne verfügten schon 
über sehr große Kapitalien und ein Personal von 10 — 80000 Personen (Matrosen, 
Schiffspersonal, kaufmännische Verwalter, Kolonialbeamte). Von den meisten (68 —100) 
ist keine nähere Nachricht zu erhalten. Sie wurden im 17. Jahrhundert ebenso von 
Praxis und Theorie als das wichtigste Mittel, Handel und Industrie emporzubringen, 
gerühmt, wie von 1750 an von der individualistischen Tagesmeinung verurteilt: die 
Mißbräuche der Beamten, die Unterschlagungen, die teure Wirtschaft des großen Apparates 
hatte 1700—1800viele bis zum Bankerott gebracht. Von Savary bis zu A. Smith und 
Büsch hören wir nur Verurteilungen des Systems; die französische Revolution verbietet 
1793 alle Aktiengesellschaften; Büsch schließt sich dem Ausspruch eines Hamburger
	        

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Begriff. Psychologische Und Sittliche Grundlage. Literatur Und Methode. Land, Leute Und Technik. Die Gesellschaftliche Verfassung Der Volkswirtschaft. Duncker & Humblot, 1901.
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