Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

52 Einleitung. Begriff. Phsychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode. 
im Inneren der Kampf, der Widerspruch ruht, wenn alle einzelnen dem Führer gehorchen, 
wenn jeder Ungehorsam bestraft wird. Die kriegerischen Sitten befestigen am meisten 
eine königliche Gewalt (siehe oben S. 7-28); und einmal aufgerichtet, wird sie zur rich— 
tenden und strafenden Gewalt überhaupt, sucht Selbsthülfe und Eigenmacht zu beschränken, 
verlangt, daß der Eigentümer den Dieb, der Gläubiger den Schuldner nur fasse unter 
Teilnahme und Kontrolle der neuen, öffentlichen Gewalt. Wenn es dieser Gewalt, wie 
in Rom, relativ früh gelingt, jeden Mord aus einer nach der Sitte zu begleichenden 
Privatsache der Gentes und der einzelnen zu einer Angelegenheit zu machen, die das 
ganze Gemeinwesen angeht und straft, so giebt sie damit demselben eine viel höhere 
Friedenssicherheit, eine viel größere Möglichkeit inneren wirtschaftlichen Fortschrittes und 
größerer Kraftentwickelung gegen andere Stämme. Der Keim zum Rechtisstaat ist gelegt. 
Wie im Körper des Kindes aus einem Teile der weichen Knorpeln nach und nach 
feste und harte Knochen sich bilden, so entsteht alles Recht in der Weise, daß ein Teil 
der althergebrachten Regeln der Sitte zu festen, durch die Macht gesicherten Ordnungen 
werden. Was als besonders wichtig, als besonders bedeutungsvoll für die Lebens— 
interessen der Gesamtheit, für die Streitbeseitigung und Friedenserhaltung gilt, das wird 
aus der übrigen Menge der socialen Lehensregeln durch Stammes- und Häuptlings- 
beschlüfse, durch Gebote der Könige und Ältesten oder auch durch bloße strengere übung 
als Recht ausgesondert, mit höherer Kraft und Weihe ausgestattet, mit Strai- oder 
Achtungsklauseln versehen. 
So sehr diese im Anfang nicht allzu zahlreichen Rechtsregeln nur unter dem 
Schutze der Macht, der Gewalt entstehen und wachsen und durch diese größere Sicherung 
ihrer Ausführung sich von der Sitte, der Gewohnheit zu unterscheiden anfangen, so 
schwankend bleibt Jahrhunderte lang die Grenze zwischen Sitte und Recht; die Brücke 
des Gewohnheitsrechtes verbindet beide; die Furcht vor der Strafe der Götter wirkt auch 
beim Recht lange Zeit mehr als der strafende Arm des Königs. So lange so Sitte 
und Recht ohne strenge Scheidung nebeneinander stehen und ineinander übergehen, ist 
die sociale Zucht, die sie üben, außerordentlich stark. Die meisten älteren eigentlichen 
Kulturstaaten zeigen ein solches Bild. Die Völker, die unter dem Impulse starker 
religiöser Vorstellungen die alte Kraft der Sitte auf allen Lebensgebieten noch bewahrt 
und daneben doch auch schon den starken Apparat eines stautlichen Rechtes ausgebildet 
haben, machten nach allen Seiten, vor allem auch nach der wirtschaftlichen, größere 
Fortschritte als die Stämme, welchen dies weniger gelang. 
Kirche und Staat, Recht und Sitte, religiöser und rechtlicher Zwang fallen auf 
dieser Kulturstufse noch mehr oder weniger zusammen; Ihering hat in geistreicher Weise 
darauf aufmerksam gemacht, wie das indische Wort dharma, das hebräische mischpat 
und das griechische dinn Sitte, Sittlichkeit, Kecht und Ritus zugleich bezeichnen. In 
gleichem Zusammenhang der Gedanken hat Peschel daran erinnert, daß eine der 
reinsten der älteren Religionen, nämlich die eranische Lehre Zarathustras und seiner 
Nachfolger, jeden Verstoß gegen schamanistische und Ritualvorschriften ebenso als Sünde 
bezeichne wie Lüge und Diebstahl. Die Priester und die Richter sind noch ein und 
dieselben Personen, wie bei den meisten indogermanischen Völkern, vor allem im älteren 
Rom. Rechtliche, censorische und kirchliche Straf- und Zuchtmittel sind noch nicht recht 
getrennt. Die Agypter und die Römer hatten mit am frühesten einen staatlich geordneten 
Apparat des Rechtes, aber zugleich die unerbittlichste Herrschaft einer strengen Sitte auf 
allen Lebensgebieten. In dem Satz: Moribus plus quam legibus stat res Romana lag 
eine tiese Wahrheit. Das gesamte Leben der Agypter, hat man gesagt, war geordnet wie 
ein Gottesdienst. Sie haben, sagt Herodot, einen harien und strengen Dienst und viele 
heilige Gebräuche. Unzählig waren die Vorschriften über Reinheit des Körpers, über 
Kleidung und Essen, über Klystiere und Ceremonien. Hoben sich dagegen die Gesetze 
Moses als einfache ab, so gingen doch die späteren Satzungen der israelitischen Priester 
auch auf alle Einzelheiten des Lebens ein. Und weunn wir die Bußordnungen der 
abendländischen Kirche aus dem 8. —10. Jahrhundert nachlesen oder die Kapilularien 
der Karolinger, so versetzen sie uns auch in eine Zeit, in welcher Sitte und Recht der
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Begriff. Psychologische Und Sittliche Grundlage. Literatur Und Methode. Land, Leute Und Technik. Die Gesellschaftliche Verfassung Der Volkswirtschaft. Duncker & Humblot, 1901.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.