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Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

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Bibliographic data

fullscreen: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887156429
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-236518
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Volume count:
1.1901
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1901
Scope:
XIII, 482 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode
  • Erstes Buch. Land, Leute und Technik als Massenerscheinung und Elemente der Volkswirtschaft
  • Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft, ihre wichtigen Organe und deren Hauptursachen
  • Index

Full text

Die formale Natur des Rechtes und seine Grenzen. 55 
der Gruppen, der Staaten innerhalb des Rechtes und giebt so dem Egoismus und der 
Femeinheit, der Korruption und Entartung in Zeiten sinkender Moral und Sitte 
freieren Spielraum. 
Dem Recht gegenüber bleibt alle Sitte formlos und schwankend, sie ist unter 
Umständen leicht im Fluß begriffen, oft aber auch äußerst zähe und konservativ; sie 
ist leicht an jedem Orte, in jedem Stande wieder eine andere; unaufgezeichnet hat sie 
keinen strengen Exekutor hinter sich, wie das Recht. Die älteren Pressionsmittel der Sitte, 
wensorische, uͤrchliche und sociale Achtungen kommen eher ab, werden teilweise verboten. 
Die Sille verliert so an Kraft und Erzwingbarkeit in eben dem Maße, wie das Recht 
diese Eigenschaften immer mehr gewinnt. Aber dafür greift sie in alle Gebiete ein, wo 
das Recht mit feinem schwerfälligen Apparate nicht hindringen kann. Sitte und Recht 
ind beide Regeln für das äußere Leben; sie stehen beide als ein AÄußerliches der Moral 
ind der Sitllichkeit als einem Inneren gegenüber. Aber beide haben, wie jene, ihre 
letzten Wurzeln im sittlichen Urteil und bezwecken beide, wie jene, die gute, die normale 
Ordnung der Gesellschaft. Sie können aber beide mit der Moral und unter sich in 
Widerspruch kominen, weil sie noch am Alten kleben, während das feinere sittliche Urteil 
schon ein anderes geworden, weil sie je mit eigenen Organen verschieden rasch, verschieden 
vonsequent sich ausbilden. Daher kann die Sitte und das Recht mit den sittlichen 
Befühlen und Urteilen einzelner Kreife, ja der Besten eines Volkes zeitweise in Wider— 
jpruch kommen. 
Im Verhältnis zum Recht bleibt die Sitte der Untergrund, auf dem jenes erwächst; 
oft will die kühnste Reformgesetzgebung nur erzwingen, was in den Kreisen einer Elite 
schon Sitte geworden. Die deutschen Genossenschaften waren längst durch Ubung und 
Sitte eingelebt, als ein Gesetz ihnen den Stempel des Rechtes aufdrückte. Aber aus den 
angeführten formellen Gründen kann doch entfernt nicht alle Sitte in Recht umgewandelt 
werden: Daher ist das Gebiet der Sitte ein unendlich viel umfangreicheres als das 
des Rechtes. Auf die meisten Gebiete materiellen Handelus erstreckt fich sowohl Sitte 
als Recht: Ehe, Familienleben, Geschäftsverkehr, Wirtschaftsorganisationen, Geselligkeit, 
politisches Leben haben ihre Sitten und ihr Recht. Aber das Recht ordnet dabei nur 
das Wichtigste, das für Staat und Gesellschaft Unentbehrliche, die Sitte erfaßt das 
Ganze, aber in loserer Weise. Die Sitte ordnet z. B. alle unsere Kleidung; die des 
Richters, des Geistlichen, des Offiziers ist durch rechtliche Vorschriften bestimmt. Die 
Sitle beherrscht alles Familienleben, aber das Recht bestimmt, daß der Vater seine 
Kinder zur Schule schicke, daß die Frau ihm gehorche, daß die Kinder unter bestimmten 
Bedingungen die alten Eltern ernähren müssen. Die Sitte entsteht überall von selbst, 
wo eine Regel Bedürfnis ist, das Recht nur da, wo häufige Streitigkeiten und das 
schwierigere Zusammenwirken vieler zu höheren socialen und staatlichen Zwecken eine 
testere, klare Regel fordern, wo es lohnt, seinen viel schwerfälligeren Apparat anzuwenden, 
ind es ist daher natürlich, daß alle kleineren, unerheblicheren Vorkommnisse des indivi— 
zuellen Alltagslebens, des gesellschaftlichen Verkehrs, die meisten Teile des gewöhnlichen 
wirtschaftlichen Lebens nur von der Sitte geregelt sind. 
Je vollendeter Sille und Recht sind, desto mehr stimmen sie mit den sittlichen 
Idealen überein, desto mehr machen sie die Forderungen der Gerechtigkeit wahr. Aber 
e ist zu vergessen, daß seiner Natur nach das positive Recht sich diesem Ziele nur 
langsam nähern, daß es auch entartet, veraltet, gefälscht sein kann. Dann gilt das 
Wort des heiligen AÄugustin: quid civitates remota justitia quam magna latrocinia. 
28. Die KEntstehung der Moral neben und über Sitte und Recht. 
Indem man begann, die in Spruch und Lied, in gereimter und ungereimter Form 
uͤberlieferten socialen Normen zu sammeln, zu vergleichen, zu interpretieren, ergab sich 
das Bedürfnis, sie gewissen obersten Vorstellungen von der Welt, von den Göttern, 
vom Menschenschicksal unterzuordnen; die Regeln erschienen nun als Gebote der Gottheit, 
herbunden durch kosmogonische Vorstellungen, die man erklärte, ausdeutete. Es ergaben 
sich so einheitliche religiöse Lehrsysteme, die die ersten Versuche rationaler Erklärung 
Nes Selenden ebenso enthalten, wie sie die Lenkung alles Handelns zum Guten beawecken:
	        

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