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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

521] Die staatliche Ordnung von Maß und Gewicht. 63 
Und es ist wohl begreiflich, daß, so weit wir heute wissen, kein anderes späteres Volk 
je ganz selbständig auf die Ausbildung eines solchen konventionellen Systems gekommen 
ist. Alle Völker haben durch Handelsberührung und andere direkte oder indirekte Ein— 
flüsse ihre konventionellen Maß- und Gewichtssysteme von Vorderasien erhalten; nicht 
so, daß die Maße und Gewichte ganz dieselben geblieben wären; sie haben immer wieder 
tausendfache Abwandlungen lokal und für einzelne Zwecke erfahren, und zwar um so 
stärker, je niedriger die Technik und die staatliche Gewalt der aufnehmenden Völker 
noch stand; aber immer kann man den Zusammenhang der Maße noch erklären und 
vermuten, und immer wieder haben sich die wesentlichen Einrichtungen technischer und 
staatlicher Art wiederholt. Allen Völkern, die so ein Maß- und Gewichtssystem nicht 
neu zu schaffen brauchten, ist damit der technisch-wirtschaftliche Fortschritt unendlich 
erleichtert worden. 
Es liegt außerhalb unseres Zweckes, diese teils nachgewiesenen, teils vermuteten 
Zusammenhänge und die Wechselfälle der konventionellen Systeme, ihren Kampf mit 
den Naturalmaßen, ihre stete Alterierung durch schlechte Durchführung und mangelnde 
Organisation der öffentlichen Gewalten hier zu verfolgen. Nur das sei erwähnt, daß 
die germanischen Völker ihre Gewichte teils den Griechen, teils den Römern verdanken, 
daß die karolingische Staatsgewalt neu festgestellte Urgewichte und -Maße in den kaiser⸗ 
lichen Palästen aufstellte und den gesamten öffentlichen Behörden wie der Kirche die 
Pflicht auferlegte, für richtiges Maß und Gewicht zu sorgen. In den nordischen Staaten 
sehen wir die Könige von 1100-1300 in gleicher Richtung thätig; die Urgewichte 
werden hier in Stein in den Kirchen niedergelegt. 
Da zunächst aber überall im Mittelalter die Marktgewalt und mit ihr das Recht, 
die Maße und Gewichte zu ordnen und zu kontrollieren, ein lokales wurde, so sehen 
wir eine unendliche Zersplitterung der Maße und Gewichte in der abendländischen 
Kulturwelt jener Epoche entstehen; ebenso treten neben den konventionellen sehr lange 
noch zahlreiche Naturalmaße auf, wie vor allem die Flächenmaße bis in das letzte Jahr— 
hundert teilweise rohe und ungenaue blieben. Die Kontrolle war vielfach eine sehr 
lässige; es konnten häufig egoistische Interessen eingreifen; wer Getreide oder Wein zu 
empfangen hatte, erhöhte die Maße, wer Derartiges zu liefern hatte, ermäßigte ste. Das 
geschah nicht bloß etwa zwischen Grundherren und Bauern, sondern ebenso im Handel; 
z. B. in Königsberg forderten die Kaufleute von allen Waren, die vom Oberland kamen, 
ein größeres Maß und verkauften weiter in kleinerem. Wenn eine Stadt eine Steuer 
auf eine Ware legte, erlaubte sie nach kleinerem Gemäß zu verkaufen, um so die Über— 
wälzung der Steuer zu erleichtern. Daneben aber sehen wir in den besser verwalteten 
Städten schon frühe die größte Fürsorge und einen großen Verwaltungsapparat, um 
für gut Maß und Gewicht zu sorgen. In Wien wurden jährlich alle Gewichte von 
den Münzbeamten untersucht; aller Handel mit Gold und Silber mußte die Wage 
auf dem Münzhof benutzen. Allerwärts bestanden seit dem 18. —14. Jahrhundert 
öffentliche Wagen, deren Benutzung für bestimmte Waren obligatorisch war. Für einzelne 
Güter waren besondere Messer angestellt, die keiner beim Verkauf umgehen durfte. 
Häufig verband sich mit der Messung eine Qualitätsuntersuchung, welche durch einen 
Stempel, z. B. auf dem Heringsfaß, jedem sichtlich angezeigt wurde. Fremde durften 
häufig nicht eigene Maße und Gewichte mitbringen. Umfangreiche Wägeordnungen bildeten 
einen wichtigen Bestandteil des Markt- und Meßrechts, und viel wurde über ihren 
Inhalt und ihre Handhabung gestritten. Die Märkte und Messen gediehen, wo gut 
Maß und Gewicht war, wo man sie richtig und billig handhabte. 
Wo große Handelsplätze ein besonderes Ansehen genossen, verbreiteten sich ihre 
Maße oft über weite Gegenden, ja ferne Länder. So das Gewicht von Troyes von 
den Messen der Champagne aus, so die Kölner Mark, die Brabanter Elle, das Nürn— 
berger Apothekergewicht. Aber es war eine mehr zufällige und eine auf bestimmte 
Waren des großen Handels beschränkte Verbreitung. Nur die öffentlichen Gewalten 
donnten mit Zwang der bodenlofen Zersplitterung und Unsicherheit der Maße und 
Gewichte dauernd entgegentreten. Und wo eine selbstbewußte, ihrer wirtschaftlichen
	        

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