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Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

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Bibliographic data

fullscreen: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

Multivolume work

Identifikator:
1887156356
Document type:
Multivolume work
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1900-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1887256288
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242253
Document type:
Volume
Author:
Schmoller, Gustav von http://d-nb.info/gnd/118609378
Title:
Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung
Volume count:
2.1904
Place of publication:
Berlin [u.a.]
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1904
Scope:
X, 719 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

327) Das Eindringen fremder Münze und die erste Münzprägung. 69 
pätern Entwickelung des Geldwesens spielt das periodisch massenhaft eindringende Geld 
der handelsmächtigeren Völker in die Gebiete anderer, welche eines guten, eines Geldes 
in größeren Stücken, eines Handelsgeldes entbehren, noch eine große Rolle. Manche 
Regierungen haben lange Zeiträume hindurch ein gewinnbringendes Geschäft daraus 
gemacht, für wirtschaftlich niedriger stehende Länder, die ihr Geld überschätzten und zu 
hoch annahmen, zu münzen. Ein geordnetes, befriedigendes Geldwesen ergab sich durch 
dieses Eindringen fremder Münze kaum irgendwo auf die Dauer. Vorübergehend 
wurden dadurch freilich gewisse Fortschritte begründet, die aber zur Handelsabhängigkeit 
ührten, wenn die einführenden Völker nicht selbst bald die Münze nachschlugen. Jahr— 
Junderie lang können so fremde Münzen in großem Umfange bei Barbarenvölkern 
irkulieren, ohne daß eine Geldwirtschaft im neueren Sinn entsteht. 
b) Aber auch wenn die Völker in primitiver Weise beginnen, selbst zu prägen, 
wie es die germanischen unter den Merowingern und Karolingern, den sächsischen, 
iränkischen und schwäbischen Kaisern, sowie die meisten europäischen Staaten bis ins 
12. und 18. Jahrhundert thaten, wird der Zustand nicht sehr viel anders, d. h. das 
Münz- und Geldwesen bleibt eine Einrichtung, die sich auf wenige Orte und Kreise 
beschränkt, die noch keineswegs die ganze Wirtschaftsweise umgestaltet, die Natural— 
wirtschaft nur in einzelnen wenigen Punkten verdrängt und modifiziert. Freilich 
gestaltet sich diese Periode des Geldwesens verschieden, je nachdem Münzeinrichtungen 
ind Münzrecht, Verkehr und Technik der älteren Kulturvölker in reinerer oder getrübterer 
Weise den Betreffenden überliefert und von ihnen aufgenommen wurden, je nachdem es 
ich um größere oder kleinere, centralisierte oder lose auseinanderfallende Staatsgebiete 
handelt, je nachdem sie an Länder höherer Kultur direkt grenzen, mit ihnen leichten 
Wasserverkehr haben oder mehr isoliert sind und große Ackerbauflächen umfassen. Im 
zanzen zeigt aber das Münz- und Geldwesen dieser Stufe der Entwickelung doch gewisse 
übereinstimmende Grundzüge. Wir suchen sie zu erfassen in dem mitteleuropäischen 
Geldwesen des 8. —18. Jahrhunderts. In fast allen europäischen Staaten treffen wir 
nach der Völkerwanderung und bis ins 8. und 9. Jahrhundert die Nachwirkung des 
antiken, in der Hauptsache des römischen Münzwesens. Die römischen Münzeinrichtungen 
erhalten sich im fränkischen Reiche; das ausschließliche Recht der Staatsgewalt auf die 
Münzprägung, das Verbot jeder privaten Prägung, die Bestrafung des Falschmünzens 
dauern in alter Weise fort. Dem derben Realismus der Fürsten jener Tage erscheint 
die Münzhoheit aber vor allem als eine Einnahmequelle: das Münzregal soll den 
iiskalischen Münzgewinn liefern. Die Tendenz hierauf blieb der vorherrschende Zug im 
zanzen Mittelalter. Ohne dieses Reizmittel des fiskalischen Gewinnes würden die 
damaligen Gewalten nicht leicht zur Münzprägung gekommen sein. Großer politischer 
oder wirtschaftlicher Pflichten in Bezug auf das Münzwesen waren sie sich nur aus— 
nahmsweise bewußt. Bis ins 17. Jahrhundert blieb es allen Regierungen unbegreiflich, 
daß man, etwa um gutes Geld zu haben, die Kosten der Prägung aus allgemeinen 
Mitteln bestreiten könne. Schon der Verzicht auf einen über die Kosten hinausgehenden 
Bewinn ist ein Gedanke, der in seinen Anfängen erst der Renaissancezeit angehört. 
Ruhte so also auch das Münzwesen der europäischen Staaten des Mittelalters 
auf dem wichtigen Princip der staatlichen Münzhoheit, so war das Ergebnis doch meist 
ein erfreuliches, weil die Absicht, Münzgewinne zu erzielen, doch bald und meist über— 
vog, und weil das Münzhoheitsrecht frühe an Große, an Städte und Korporationen 
ꝛller Art weggegeben, die Muͤnzprägung in Form der Münzpacht an Private kam und 
ohne rechte Kontrolle nur noch vom Standpunkt des Gewinns ausgeübt wurde, endlich 
auch weil die unvollkommene Münztechnik, aute Münze heraustellen, kaum oder nur 
mit zu viel Kosten gestattete. 
Immerhin ist es wunderbar, daß den Karolingern nicht nur eine für ihre Zeit 
erstaunliche Centralisation des Münzwesens in den Händen der Königsgewalt gelang, 
sondern daß sie auch verstanden, die Münzgesetzgebung und »verwaltung so zu ordnen, 
)aß für lange Zeilen ein relativ guter Zustand des Munzwesens eintrat, ein viel 
»esserer als später. hauptsächlich von 1180—13800 ab. Mit' den Karolingern beginnt
	        

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Compte Rendu Des Travaux de La Chambre Syndicale Pendant Lʹannée 1926. Soc. Anonyme du Sémaphore de Marséille, 1927.
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