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Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

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Bibliographic data

Full text: Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

Multivolume work

Identifikator:
1892063557
Document type:
Multivolume work
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Deutsche Geschichte
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1891-
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1892064774
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-237066
Document type:
Volume
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Urzeit und Mittelalter
Volume count:
Abt. 1
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
Heyfelder
Year of publication:
1904
Scope:
XVI, 420 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Neuntes Buch
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • 1. Kapitel. Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft
  • Zweites Kapitel. Die Abstufungen der Gesellschaft (Gemeinschaft und "Gesellschaft")
  • Drittes Kapitel. Die Gruppe
  • Viertes Kapitel. Die wichtigsten historischen Formen der Gruppe
  • Index

Full text

Das Machtverhältnis. 
295 
mit dem jagdbaren Tiere unmittelbar ein. Auch der Fall der Sklaven, 
die in Bergwerken, Steinbrüchen usw. ihr Leben verbringen mußten, 
von jeder näheren Berührung mit ihrem Herrn ausgeschlossen, gehört 
jedenfalls hierher. Als zweifelhaft erscheint die Stellung der Hörigen 
im älteren Europa, sofern sie außerhalb der häuslichen Gemeinschaft des 
Hofes lebten. Eine starke Annäherung an das Sachverhältnis ist auch 
in der modernen Industrie vielfach vorhanden. Verbindungstendenzen 
im Sinne der Werkgemeinschaft sind erst neueren Datums. Der typische 
Mangel aller persönlichen Beziehungen, die tiefe Kluft zwischen beiden 
Teilgruppen und im „ersten Stadium“ eine seelische Verfassung, bei der 
sich der Mensch über das bloße animalische Triebleben kaum erhebt, 
lassen vermuten, daß dem Walten der inneren Macht hier gewisse Gren- 
zen gesegt sind. Die Tatsache, daß die Beziehungen der oberen zur un- 
teren Schicht auch in den legten Fällen geregelt sind, beweist natür- 
lich nicht die Existenz eines vollen Sozialverhältnisses; denn über das 
Verhältnis zu den Haustieren wäre dasselbe zu sagen. Ein ge- 
regeltes Verhältnis kann, wie wir sahen, auch Sachen gegenüber ent- 
stehen aus Klugheitsgründen und sekundär auch aus dem Respekt vor 
den Geboten des Staates und der Gesellschaft. Wenn auch die Tat- 
sache der Regelung für die menschliche Gesellschaft typisch ist, so kann 
sie doch auch außerhalb ihrer, nämlich bei Sachverhältnissen, bestehen. 
7. Uns interessieren hier besonders gewisse Formen der Ge- 
walt, und zwar solche, die genetisch in engem Verhältnis zur inner- 
lich begründeten Macht stehen. Scheinbar bieten sie uns das Schauspiel, 
daß hier ein Gegenstand aus seinem Gegenteil entsteht. Hierhin gehört 
die Entstehung des Staates auf dem Wege der Eroberung. Die Eroberer 
stehen zu der unterworfenen Schicht anscheinend zunächst in einem 
puren Gewaltverhältnis. Aber allmählich gehen aus dem Zusammenleben 
feste Formen und eine feste Lebensordnung der Gruppe hervor, die die 
Beziehungen zu der Unterschicht regelt im Sinne fester Normen und der 
Willkür mehr oder weniger entzieht. Dasselbe Schauspiel bietet uns die 
Revolution: Durch Gewalt entsteht ein neuer Zustand, der alsbald eine 
neue Ordnung bedeutet, deren innerer Anerkennung sich auch ihre 
grundsätglichen Gegner auf die Dauer nicht zu entziehen vermögen. Der 
gewaltsame Ursprung wird vergessen. Das Bestehende erscheint als 
selbstverständliche, in sich ruhende Ordnung. Freilich tritt in beiden 
Fällen, genau betrachtet, im Anfang nicht die bloße Gewalt auf die 
Schaubühne; vielmehr ist die Stärke des erfolgreichen Teiles in beiden 
Fällen neben der physischen zugleich diejenige der inneren Überlegenheit 
nach Wertmaßstäben, denen auch die Benachteiligten ihre Anerkennung 
nicht versagen können. Die Eroberer haben kriegerische und organisa-
	        

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Gesellschaftslehre. Enke, 1928.
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