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Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

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Bibliographic data

fullscreen: Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge

Multivolume work

Identifikator:
1892063557
Document type:
Multivolume work
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Deutsche Geschichte
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Gaertner
Year of publication:
1891-
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Volume

Identifikator:
1892071576
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-237660
Document type:
Volume
Author:
Lamprecht, Karl http://d-nb.info/gnd/118569015
Title:
Neueste Zeit
Volume count:
Abt. 3
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Publisher:
Heyfelder
Year of publication:
1906
Scope:
VIII, 302 S.
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
II. Neue Gesellschaft, neues Seelenleben
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Urtheile der deutschen Handelskammern über Zollpolitik und Handelsverträge
  • Title page
  • Contents

Full text

‘J7 
tcv Veränderung der bezüglichen Zollpositionen in den einzelnen Ländern ver 
führen wellen. 
„Der österreichische Zolltarif weist keine Veränderungen gegen früher auf. 
ebensowenig wie der belgische, indessen beabsichtigt man jetzt in Belgien, den Zoll 
auf Bijouteriewaaren, welche weniger als Feingehalt baden, von 10 auf 
l''pCt. vom Werth zu erhöhen. Im schweizerischen Zollvertrage (Tarif-No. 712) 
wurde der Zoll auf Schmucksachcn von 30 Frank auf 120 Frank per 100 kg, also 
um 400p(5t. erhöbt, wodurch die Praxis der großen schweizerischen Jmportbäuser, 
die deutschen Waaren erst na» der Schweiz kommen zu lasse» und dann weiter 
zu exportiren. unmöglich wird und daher unser deutscher Export nach Italien und 
den überseeischen Ländern außer in direkter Weise au» indirekt leiden muß. Den 
schwersten Schlag erhielt unsere Hanptindustrie aber dadurch, daß bei Abschluß 
des deutsch-italienischen Zollvertrages die Position 23.', des italienischen General 
tarifes unverändert blieb, ohne daß der schweizerisch-italienische Handelsvertrag, 
welcher uns s. Z. durch die Meistbegünstigungsklausel eine Zollermäßigung aus 
70 Fr. gebracht hatte, erneuert wurde; auf diese Weise wurde der Zoll in Italien 
auf goldene Bijouteriewaaren von 70 Fr. auf 140 Fr. das kg erhöbt. 
„Gleichzeitig erlauben wir uns aber »och den Wunsch auszusprechen, daß 
bei zukünftigen Zollvertragsverhandlungen Vertreter der verschiedenen Industrien 
hinzugezogen werten, wie dies in anderen Staaten in so wirksamer Weise für das 
Gewerbe geschehen ist; hätte dies auch jüngst in Deutschland stattgefunden, dann 
wäre die süddeutsche Industrie durch die neuen Zollverträge nicht so in Mitleiden 
schaft gezogen worden, wie es jetzt der Fall ist. In dem letzteren Umstande scheint 
uns der Kernpunkt der ganzen Lache zu liegen. Denn in welcher Weise sind die 
jüngsten Handelsverträge in Deutschland abgeschlossen worden? Die Reichsbehördcn 
sammelten ein Jahr vor Abschluß derselben die Wünsche der Gewerbetreibenden 
bczw. deren Vertretungen, ohne si» aber über de» Umfang der betreffenden In 
dustrie und deren Export »ach dem in Betracht kommenden Lande wohlmöglich 
richtig z» informiren; einige wenige Unterhändler, die doch sicherlich keinen voll- 
ständigen Neberblick über die gesammte deutsche Industrie haben können, führten 
dann die Verhandlungen zu Ende, ohne daß die Interessenten jemals Kenntniß 
über den Stand derselben, oder Gelegenheit gehabt hätten, sich über den Einfluß 
etwa vorgenommener Aenderungen in den Positionen zu äußern. Endlich mußte 
der Reichstag die Zollverträge in kürzester Zeit en bloc genehmigen. Allerdings 
wurden »ach Zeitungsberichten während der Vertragsverhandlungen noch die Eisen- 
industriellen von Rheinland und Westfalen gefragt, denen gegenüber sich die 
andere» Industriezweige natürlich zurückgesetzt fühlten. Wen» wir jetzt auch mit 
feststehenden Thatsachen rechnen müssen, so erziebt sich doch für die Zukunft und 
zwar für die allernächste, da in derselben der Abschluß verschiedener Handels- 
Verträge noch bevorsteht, die dringende Forderung, eine Vertretung der verschiedenen 
Exportindustrien zu schaffen, welche bei den Vertragsverhandlungen die Interessen 
ihrer bezügliche» Gruppen zu vertreten hätten. Eine solche Vertretung, wie sie in 
Oesterreich-Ungarn bereits in dem Zollbeirath" organisirt ist und kürzlich ohne 
besondere Organisation auch in der Schweiz thätig war. dürfte bei Zollangelegen- 
heiten die beste Berathen» der Reichsbehörden sein. Inwieweit eine Decentrali 
sation dieser Vertretung nach Industriezweigen oder Reichsgebieten einzurichten 
wäre und in welcher Weise Institute, wie der jetzt in Baden projeeti.te ..Gewerbe- 
?"
	        

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Die Kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. Verlag von Emil Roth, 1905.
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