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Bibliographic data

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Multivolume work

Identifikator:
1896405266
Document type:
Multivolume work
Title:
J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910-1911
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Volume

Identifikator:
1896406157
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-242028
Document type:
Volume
Title:
Recht der Schuldverhältnisse
Volume count:
Bd. 2
Place of publication:
München [u.a.]
Publisher:
Schweitzer
Year of publication:
1910
Scope:
S. 926 - 1811
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Title:
Vierzehnter Titel. Gesellschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung
  • Title page
  • I. Die österreichischen Regierungen und die Sozialversicherung
  • II. Die Selbständigenversicherung
  • III. Die Zentralisation der Invaliden- und Altersversicherung
  • IV. Die Bezirksstellen und die Verwaltungskosten der Sozialversicherung
  • V. Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Sozialversicherung
  • VI. Die Verschlechterung der Unfallversicherung
  • VII. Unsere offizielle Versicherungsmathematik

Full text

8 
höheren Altcrsjahrgänge entfallen. Seit dem 31. Dezember 1890 bis 31. Dezember 1900 
ist eine erhebliche Verschlechterung bei den Selbständigen eingetreten. Am erst 
genannten Tage waren erst 42-5% der über 50 Jahre alten Personen auf die 
Selbständigen entfallen. Am 31. Dezember 1900 war die Zahl auf 45-8°/g 
gestiegen. 
Noch drastischer sind die weiteren Ergebnisse der Berufszählung. Von den 
Unselbständigen in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr gehörten nur 
14-7 Prozent, von den Selbständigen aber 35-9 Prozent — fast zweieinhalbmal 
so viel — den höheren Altcrsjahrgängen an! Von 1890 bis 1900 ist die 
Anzahl der älteren Personen bei den Selbständigen von 1,017.000 auf 
1,123.000, somit um 10'4 Prozent gewachsen. Die Zahl der Unselbständigen ist 
dagegen von 1,375.000 auf 1,364.000 gesunken. 
Die Regierungsvorlage hebt mehrfach die Verschlechterung des Alters 
aufbaues in der Landwirtschaft hervor. Dem muß aber entgegengehalten werden, 
daß diese Verschlechterung ausschließlich bei den Selbständigen zu finden ist. Die 
Zahl der über 50 Jahre alten Personen ist von 1890 auf 1900 bei den 
Selbständigen in der Landwirtschaft um 101.000 gewachsen, bei den Unselbst 
ständigen um 41.000 zurückgegangen. 
Wenn wir also, wie die Regierung hervorhebt, beim Altersaufbau der 
agrarischen und industriellen Bevölkerung sehr scharfe Kontraste finden, so sind 
sic in erster Linie auf das Konto der selbständig Erwerbstätigen zu setzen. 
Schaltet man diese aus, so reduziert sich der Unterschied in der Besetzung der 
höheren Altersjahrgängc zwischen Landwirtschaft und Industrie auf ein relativ 
geringes Maß. 
Die Riskengemeinschaft der Selbständigen und Arbeiter und 
ihre finanziellen Wirkungen. 
Schon die bisher angeführten Momente zeigen die große Gefahr einer 
Bereinigung der Selbständigen und Unselbständigen zu einer Riskengemeinschaft, 
das ist zur gemeinsamen Tragung der Lasten der Versicherung. 
Das weiß auch die Regierung. Sie selbst erklärt, daß die Kosten der 
Invaliden- und Altersversicherung vom Altersaufbau maßgebend beeinflußt 
würden. Es seien alljährlich auf je 10.000 Versicherte bei den Selbständigen 
2 5 5-8, bei den Unselbständigen 10 51 Invaliden- und Altersrentenfälle zu 
zu erwarten. Es dürfe daher nicht überraschen, daß eine Invaliden- und Alters 
versicherung, die über den Kreis der Unselbständigen hinausgehe, wesentlich 
höhere Kosten verursachen müsse. Die Gesamtlast würde sich durch die Selbst 
ständigen auf mehr als das Doppelte erhöhen. Die Versicherung der von der 
Regicrungsvorlage mit 2,700.000 bezifferten Zahl der Selbständigen würde 
höher zu stehen kommen, als die Versicherung der 7,300.000 Unselbst 
ständigen. 
Statt nun hieraus die Konsequenz zu ziehen, daß eine gemeinsame Durch 
führung der Versicherung der Selbständigen und der Unselbständigen unmöglich 
und unzulässig sei, beschreitet die Regierung einen anderen Weg: Die Selbst 
ständigen sollen lediglich auf Altersrente Anspruch haben und überdies, um die 
Lasten nicht übermäßig steigen zu lassen, nur in die zwei niedrigsten Lohn 
klassen eingeteilt werden. Bei dieser Konstruktion, versichert die Regierung, 
würden die Kosten der Sclbständigenversicherung von den Selbständigen allein 
aufgebracht werden. 
Schon das von der Regierungsvorlage beigebrachte Ziffernmatcrial beweist 
die Unmöglichkeit dieser Annahme. Berücksichtigt man, daß der Entwurf den 
Gesamtjahresbeitrag der Selbständigen für die Altersversicherung mit 28'37
	        

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Leistung Und Wert. Memminger, 1926.
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