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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

47 
etmgc «stunden gearbeitet, wenn es früh 7 Uhr zur Schule kommt und durch das an 
ocm Tage bereits Erlebte, Gesehene, Gehörte wird auch in der Schule die Aufmerksamkeit 
vom Unterricht abgelenkt. Hausaufgaben können bcm Kinde nicht gegeben werden 
Man sollte meinen, die frühzeitige Arbeit mache die Finger geschickt. Dies ist dà 
aus nicht der Fall, denn unsere Kinder sind unbeholfen und stellen sich weder mm 
^reiben noch zum Zeichnen geschickt an, weil die Beschäftigung im Sticksaale eine aan- 
culseitige ist, welche wenig Geschicklichkeit erfordert. — Die Kinder lernen wenig von ihrer 
nächsten Uingebung kennen; was ihnen nicht am Wege zur Fabrik oder am Schulweae 
üegt, hat kein Interesse für sie, daher wird über Mangel an Beobachtung geklagt 
Auch das Interesse an irgend einem Unterrichts-Gegenstände zu erwecken, hält schwer ' das 
Ķind hängt an der Arbeit und diese nimmt alle seine Gedanken und Sorgen in Anspruch 
- - - Mit dem Eintritt in das Fabrikleben hört überhaupt die Sorglosigkeit, die Harm 
losigkeit, die wohlthuende körperliche und geistige Frische auf und die Arbeit in der 
Fabrik bildet nunmehr den Mittelpunkt im kindlichen Leben, während 
cs in diesen Jahren nur die Schule sein sollte." (Gutachten der Lehrer in 
Plauen.) 
Ueberall dort, wo nur wenige Kinder die Fabrik besuchen, wird ein 
besonderer (Halbtags-Unterricht) sich nicht einrichten lassen; dann aber muß 
ber Unterricht vollends ungenügend sein — falls nicht alle andern Schul 
kinder darunter leiden sollen. Wenn im Uebrigen auch zugegeben werden 
kann, daß die Arbeit allein die Kräfte der Kinder nicht übermäßig in Anspruch 
nimmt, so bleibt doch anderseits wahr, was der Fabrik-Jnspector be 
züglich Lüdenscheid (1886) hervorhebt: daß die Fabrikkinder täglich 
ìn Fabrik und Schule zusammen mindestens 9 Stunden (abgesehen 
Non dem Wege zwischen Fabrik, Schule und Wohnung, der täglich mehrere 
Male zurückgelegt werden muß) geistig und körperlich angestrengt 
werden, d. h. pro Woche 54 Stunden, also 22 Stunden mehr als 
bie übrigen Kinder. Jedenfalls wird für Theilnahme an den Spielen 
ber Jugendgenossen in Gottes freier Natur wenig Zeit und Lust mehr 
übrig bleiben, und auch die Erinnerung an die „frohen Tage der 
Ķindheit und Jugendzeit" für das ganze Leben verkümmert sein. 
Deutschland darf vor dem entscheidenden Schritt: Verbot der Kinder 
arbeit in Fabriken um so weniger zurückschrecken, als sowohl die Schweiz 
wie Oesterreich uns mit gutem Beispiel vorangegangen sind. Wie 
Fabrikinspector Schuler (in seinem bereits angeführten Referat) consta- 
kiren konnte: „ist es (geradezu) auffallend, wie die Opposition" — in 
ļļ er Schweiz, wo auch das Verbot „zuerst zu den schlimmsten Voraussagen 
Anlaß gab" — „verstummt ist und nur noch die Nichtübereinstimmung 
zwischen der Schul-Gesetzgebung der meisten Kantone und dem Fabrik 
gesetz als schwerer Nachtheil empfunden wird." Es muß dieses um so 
wehr ermuthigen, als die Schweiz mehr noch wie Deutschland auf den 
Export angewiesen ist, welcher durch die wachsenden Schutzzoll-Bestre 
bungen der verschiedenen Länder noch erschwert wird. Was speciell die 
oft behauptete „Unentbehrlichkeit der Kinderarbeit aus technischen
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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