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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
829324011
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-85896
Document type:
Monograph
Author:
Hitze, Franz http://d-nb.info/gnd/118705288
Title:
Schutz dem Arbeiter!
Place of publication:
Köln
Publisher:
Bachem
Year of publication:
1890
Scope:
1 Online-Ressource (VIII, 264 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

59 
mittels Haspel zu Tage gefördert, an dem, je nach der Tiefe der Förderung, vier bis sechs 
Mädchen arbeiten. Bei einer Fördcrtiefe von 20 Meter pflegen vier Mädchen in acht 
stündiger Schicht 80 Kübel, wovon jeder etwa 1—1,5 Centner Eisenerz faßt, emporzu- 
windcn. Der Flächeninhalt eines Erzfeldes, der von einem Schacht aus unterirdisch abge 
baut wird, ist meist nicht sehr groß, so daß derselbe bald verlassen und an einem andern 
Örle ein Schacht nicdergetriebcn und Abbau und Förderung nach hier verlegt werden. 
Dem Umstande, daß diese Schächte keine dauernden Anlagen sind, ist es wohl zuzuschreiben, 
baß auf denselben fast nirgend Schachthäuser, oder als solche höchstens Bretterbuden angetroffen 
werden. Daß die Arbeiterinnen bei den niedrigen Löhnen diese Arbeit der Dienstbotenthätigkeit 
borziehen, erklärt sich aus dem Hange zur Ungebundenheit; die Arbeit währt nicht 
länger als acht Stunden und dann sind sie frei. Daß an die Stelle dieser Frauenarbeit 
bic Maschinenarbeit treten könnte, ist nicht zu erwarten, da die Maschine hier nicht so 
billig zu arbeiten vermag wie der Mensch, und Gelegenheit zu einer hinlänglichen Ver 
wendung der weiblichen Arbeitskräfte ini Dienste der Hauswirthschaft bei den eigenartigen 
oberschlesischen Verhältnissen sich auch nicht ausreichend findet. — Auf den Hochofen- 
Werken und in den Eisen- und Stahlwalz-Werken wird die eigentliche berufs 
mäßige Thätigkeit des Eiscnhütten-Arbeiters nur von Männern ausgeübt. Die Frauen 
besorgen diejenigen Arbeiten, die man gemeinhin mit Platzarbeit und Tagelöhnerarbeit 
bezeichnet; sie fahren Coaks, Erze und Kalksteine an die Hochöfen, begießen die 
glühenden Coaks mit Wasser, schaffen die Aschen und Schlacken aus den Puddel- und 
Schweißwcrken rc. Als der Gesundheit nachtheilig vermag ich diese Arbeiten nicht (?) 
ZU bezeichnen, znmal sie nur von kräftigen Personen verrichtet werden." 
Wenn auch eine Schädigung der Gesundheit sich nicht bezüglich 
aller Arbeiten nachweisen läßt: jedenfalls passen dieselben nicht für 
Frauen î). Ein Ersatz durch Männer wäre um so mehr gerechtfertigt, 
i) Vom Oberbergamt in Dortmund soll die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf 
Erzaufbereitungs-Anstalten verboten sein (auf Kohlenzechen werden ohnehin keine 
Arbeiterinnen beschäftigt). — Aus Obers chiesi en wird berichtet, daß die Direction der 
daselbst gelegenen königlichen Hüttenwerke rc. beabsichtige, die Verwendung weiblicher Ar 
beitskräfte ganz aufzugeben und die jetzt Beschäftigten zu entlassen. Diese Maßregel sei 
nicht etwa deshalb beabsichtigt, weil es zur Zeit an genügender Beschäftigung für die 
weiblichen Arbeiter fehle, sondern weil die Verwaltung zu der Ueberzeugung gekommen sei, 
baß die Verwendung der Frauenarbeit principiell zu verwerfen sei. „Dieser Grundsatz ist," 
schreibt zu unserer Ueberraschung die liberale „Elberfelder Zeitung" „höchst erfreu 
lich, zumal mit seiner Ausführung nicht etwa eine Verschlechterung der wirthschaftlichen 
Lage der weiblichen Arbeiter verbunden ist; dieselben finden vielmehr bei dein Mangel an 
weiblichen Dienstboten, der in Oberschicsien wie anderswo herrscht, im Gesindedienst leicht 
und schnell Unterkunft. Und diese Art der Beschäftigung paßt für die weiblichen Arbeiter 
sicher viel besser wie die Arbeit in der Fabrik, zu der ein Theil der weiblichen Bevölke 
rung gewisser Gegenden sich nur drängt, weil sie die leichtere Art des Verdienstes und die 
ungebundenere Lebensweise dazu verführt. Wenn die Gelegenheit dazu vermindert wird, so 
wird auch die weibliche Arbeiterbevölkerung zu einer passendern Lebensweise zurückkehren. 
Wir begrüßen also die Nachricht als eine sehr erfreuliche und wünschen nur, daß die fisca- 
lfl'che Verwaltung sie nicht auf Oberschlesien beschränken, sondern auf die ganze Monarchie 
ausdehnen wird. Das Beispiel, welches damit gegeben wird, dürfte auf die Dauer nicht 
uhne Nachahmung bleiben. Wir hoffen, daß nach dem Vorgang in Oberschlesien von 
Seiten der königlichen Verwaltung auch mancher Privat-Industrieller zu einer gleichen Maß-
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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