Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

Monograph

Identifikator:
834086425
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-82719
Document type:
Monograph
Author:
Helfferich, Karl http://d-nb.info/gnd/118773828
Title:
Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1899
Scope:
1 Online-Ressource (XI, 135 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes
  • Title page
  • Contents

Full text

109 
Die Unerfüllbarkeit solcher Forderungeil ist klar wie der Tag. 
Die Sicherheit des Notenumlaufs, welche von der Sicherheit der 
Anlage der Bank unmittelbar abhängt und auf welcher die Solidität 
des ganzen deutschen Geldwesens unb der gesamten deutschen Kredit- 
wirtschaft beruht, darf nicht durch eine falsche Bankpolitik beeinträchtigt 
werden, welche ben Kredit als eine zu verteilende Staatsunterstützung 
behandelt. 
d) Privatbanken und Genossenschaften als Mittel 
glieder zwischen Reichsbank und Landwirtschaft. 
Wenn man die Verhältnisse, auf welchen die Unmöglichkeit eines 
starken direkteil Verkehrs zwischen Reichsbank und Landwirtschaft 
beruht, unbefmlgen ins Auge faßt, so wird man nur zil dem Ergebllis 
Kursstand der Pfandbriefe, welcher die Landwirtschaft schädige, sei lediglich eine 
Folge der verschiedenartigen Behandlung, welche die Reichsbank beiden Kategorien 
von Wertpapieren im Lombardverkehr angedeihen lasse. 
Der Reichsbankpräsident trat dem Antrag entgegen, indem er ausführte: 
Die Sicherheit der Pfandbriefe sei wegen der Unterschiede in der solidarischen 
Haftung überhaupt keine einheitliche, jedenfalls aber sei ihr Markt nur ein be 
schränkter. Die Differenz im Kursstand der Staatsanleihen und Pfandbriefe habe 
bereits vor Einführung des Vorzugssatzes für die ersteren bestanden, könne also 
nicht auf diesen Vorzugssatz zurückgeführt werden. Eine Ausdehnung des Vor 
zugssatzes auf die 2 Milliarden Mk. landschaftliche Pfandbriefe sei deshalb unmöglich, 
weil die gegenüber der Wechselanlage ohnehin bedenklich angewachsene Lombard 
anlage dadurch in einer für die Bank unzuträglichen Weise vermehrt werden 
würde. 
In der That hat die Notwendigkeit der Einschränkung der Lombardanlage 
Mitte 1897 zur Aufhebung des Vorzugssatzes für Reichs- und Staatsanleihen 
genötigt, wodurch die gleichartige Behandlung der Staatsanleihen und der 
übrigen lombardfähigen Wertpapieren wiederhergestellt ist. Die agrarische Ent 
rüstung über die Zurückweisung ihres Verlangens, welches die Neichsbank mit 
den Folgen eigner Fehler belasten wollte, hat jedoch kaum eine Linderung er 
fahren, obwohl das unverminderte Fortbestehen der Kursdifferenz zwischen Kon- 
sols und Pfandbriefen deutlich genug zeigt, daß diese Differeuz nicht aus dem 
inzwischen beseitigten Unterschied des Loinbardzinses beruht. Bemerkenswert ist 
in dieser Beziehung, daß das im Mai dieses Jahres (1898) vom Bund der Land 
wirte herausgegebene „Agrarische Handbuch" in seinem Artikel über die Neichs 
bank, fast ein Jahr nach der Beseitigung des Vorzugssatzes, folgendes schreibt: 
„Als besondere Klagepunkte heben wir namentlich hervor, daß die Neichs 
bank Staatspapiere Va Proz. billiger lombardiert als Pfandbriefe, wodurch der 
Kurs der Pfandbriefe zum Schaden der Landwirtschaft herabgedrückt wurde. 
Alle Versuche der Vertreter der landwirtschaftlichen Interessen in den Parlamenten, 
deren Gleichberechtigung durchzusetzen, scheiterten an dem Widerstand des Reichs 
bankpräsidenten Dr. Koch und der Schwäche der Negierung ihm gegenüber."
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Zur Erneuerung Des Deutschen Bankgesetzes. Duncker & Humblot, 1899.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.