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Wissenschaftliches Arbeiten

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Bibliographic data

fullscreen: Wissenschaftliches Arbeiten

Monograph

Identifikator:
834285843
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-29464
Document type:
Monograph
Author:
Rauer, Karl Friedrich http://d-nb.info/gnd/12122385X
Title:
Preußisches Landbuch
Place of publication:
Kiel
Scope:
1 Online-Ressource (IV, 805 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

48 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS gegnen versucht. Nach französischem Wechselrechte (s. oben) kann nämlich der Aussteller die Vorlage zum Akzepte verbieten und hiedurch die Haftung für die Annahme ausschließen. Der Verkäufer kann so auf den Käufer ziehen, ohne daß diesem die Tratte zum Akzept vorgelegt wird, und den Wechsel, für dessen Einlösung der Verkäufer als Aussteller haftet, an eine Bank als Unterlage für einen Kredit geben. 2. Zur Geldbeschaffung dient der Wechsel, wenn der Aussteller auf den Bezogenen trassiert, ohne bei diesem ein Guthaben zu be- sitzen. Der Bezogene akzeptiert die Tratte auf Grund des Kredites, den er dem Aussteller gewährt; dieser Kredit heißt Akzeptkredit, er kann bedeckt oder unbedeckt sein. Der Aussteller gibt das Ak- zept in Eskont und verschafft sich so bares Geld; vor Verfall leistet er dem Bezogenen entsprechende Deckung. Solche Wechsel wer- den zum Unterschiede von den vorher erwähnten auch Finanz- wechsel genannt. Die Trassierung zur Geldbeschaffung wird in unreeller Weise mißbraucht, wenn sie ohne eigentliche Kreditgewährung auf einen Geschäftsfreund er- folgt, der aus Gefälligkeit akzeptiert und dieses Gefälligkeitsakzept einlöst, nachdem er vorher Deckung vom Aussteller erhalten hat. Dieser ver- schafft sich die Deckung, indem er neuerlich auf denselben Geschäftsfreund abgibt und diesen neuen Gefälligkeitswechsel wieder zu Geld macht. Es kann sich aber auch der Akzeptant die Deckung in der Weise verschaffen, daß er seinerseits auf den Aussteller trassiert, dieser wieder auf den Akzeptanten usf., bis diese unreelle Geldbeschaffung infolge der großen Zinsverluste zu kostspielig oder bekannt und dadurch unmöglich wird. Man bezeichnet dieses wechselseitige Trassieren ohne reelle Grundlage als Wechselreiterei, In betrügerischer Absicht können auch Wechsel mit falschen Unter- schriften fingierter oder wirklicher Personen angefertigt werden, die man nun gegen bar zu verkaufen sucht. Um den Betrug nicht aufkommen zu lassen, muß die Deckung vor Verfall dem Wechselinhaber eingehändigt werden oder der Fälscher stellt den Wechsel bei sich selbst zahlbar. Man bezeichnet solche Wechsel als Kellerwechsel, weil sie die helle Beleuchtung, eine aufmerksame Prüfung nicht vertragen. 3. Als Zahlungsmittel wird der Wechsel von dem Aussteller und jedem späteren Inhaber benutzt, indem er ihn statt baren Geldes an den Remittenten, bzw. den Indossatar für eigene oder fremde Rechnung (Kommissionsrimesse) weitergibt, sei es zur Be- gleichung einer Schuld, sei es, um sich damit ein Guthaben zu schaffen. Im Inlandsverkehr ist freilich der Wechsel als Zahlungs- mittel vielfach durch die billigere Einrichtung des Giroverkehres verdrängt worden, dagegen ist er gegenwärtig noch ein wichtiges Zahlungsmittel im internationalen Verkehr. Die Wechsel sind für den Aussteller und jeden späteren Inhaber Forderungsdokumente und heißen als solche Rimessen, wenn sie auf inländische Währung lauten, während Wechsel auf ausländische Währung zu den Devisen gezählt werden. Die Rimessen heißen

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Wie Muß Sich Das Stickstoff-Monopol Gestalten? Verlagsbuchhandlung Paul Parey, Verlag für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwesen, 1915.
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