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Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

Monograph

Identifikator:
834619415
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-77999
Document type:
Monograph
Author:
Kolb, Georg Friedrich http://d-nb.info/gnd/118564765
Title:
Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde
Place of publication:
Zürich
Publisher:
Meyer & Zeller
Year of publication:
1857
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 387 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetze
  • Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)
  • Title page
  • Contents
  • Dritter Titel. Miete. Pacht / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Vierter Titel. Leihe / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Fünfter Titel. Darlehen / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Sechster Titel. Dienstvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Siebenter Titel. Werkvertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Achter Titel. Mäklervertrag / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Neunter Titel. Auslobung / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zehnter Titel. Auftrag / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Elfter Titel. Geschäftsführung ohne Auftrag / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Zwölfter Titel. Verwahrung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Dreizehnter Titel. Einbringung von Sachen bei Gastwirten / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Vierzehnter Titel. Gesellschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Fünfzehnter Titel. Gemeinschaft / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Sechzehnter Titel. Leibrente/ Erläutert von Dr.Th. Engelmann
  • Siebzehnter Titel. Spiel. Wette / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Achtzehnter Titel. Bürgschaft / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Neunzehnter Titel. Vergleich / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zwanziger Titel. Schuldversprechen. Schuldanerkenntnis / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Einundzwanzigster Titel. Anweisung / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Zweiundzwanzigster Titel. Schuldverschreibung auf den Inhaber / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Dreiundzwanzigster Titel. Vorlegung von Sachen / Erläutert von Dr. Karl Kober
  • Vierundzwanzigster Titel. Ungerechtfertigte Bereicherung / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Fünfundzwanzigster Titel. Unerlaubte Handlungen / Erläutert von Dr. Th. Engelmann
  • Index

Full text

Die Seehandelssperre. 81 the scale towards document Len Handelsschiff, das nach dem 1. März 1915 einen nicht deut- ifen mit Gütern feindlicher Bestimmung oder feindlichen Eigen- ssen hatte, konnte zur Löschung solcher Güter in einen britischen |cten Hafen veranlaßt werden. Diese Waren traf das gleiche wie die von einem deutschen Hafen stammenden Güter, ranzösische Dekret vom 15. März 1915 ließ alle Waren | Eigentums, deutscher Herkunft oder deutscher Bestimmung n Meere anhalten. aren deutscher Herkunft wurden angesehen alle Waren, die _;hen Warenzeichen versehen, oder in Deutschland hergestellt, ^ sehe Bodenerzeugnisse waren, oder deren Versendungsort un- oder im Durchfuhrsverkehr im deutschen Gebiete lag. Dem Staatsgebiete wurden die von Deutschland besetzten Gebiete v illt. Ausgenommen wurden nur Waren, die vor Verkündung r.\ tes durch einen Neutralen in gutem Glauben nach einem neu- ide eingeführt wurden, oder in seinem regelmäßigen oder gut- Eigenturn gestanden hatten. 'aren deutscher Bestimmung galten Waren, die unmittelbar em Wege der Durchfuhr nach Deutschland oder einem Nachbar- tschlands bestimmt waren, wenn die Geschäftspapiere nicht den einer endgültigen und ernsten neutralen Bestimmung enthielten, e mit derartigen Waren wurden nach einem französischen oder äafen gebracht. In einem französischen Hafen wurden derartige ■öscht und das Schiff wurde freigegeben. Die Waren deutschen J wurden in Zwangsverwaltung genommen oder unter Hinter- s Erlöses für Rechnung des rechtmäßigen Besitzers verkauft, .utscher Herkunft wurden zur Verfügung des neutralen Eigen em fs Rücksendung nach dem Abgangshafen innerhalb bestimmter dten, widrigenfalls sie angefordert oder für Rechnung und auf J id Gefahr des Eigentümers verkauft wurden. Waren deutscher ng wurden zur Verfügung des neutralen Eigentümers behufs mg nach dem Abgangshafen oder Weitersendung nach einem ■-en anderen französischen, verbündeten oder neutralen Hafen bestimmter Frist gehalten, widrigenfalls sie angefordert oder für und auf Kosten und Gefahr des Eigentümers verkauft wurden, f der Verschiedenheiten in der Technik der Sperre stellen sich die rahmen Englands und Frankreichs als Hemmungen des Waren- deutscher Herkunft oder deutscher Bestim- ar. Dies geschah anfänglich dann, wenn die Waren in feind- ^ i g e n t u m standen, war aber bald infolge der Berufung der auf die Pariser Seerechtserklärung und ihren Schutz des feind- i ;es unter neutraler Flagge, auf gegeben worden. Es bleiben aber -►ffe in den neutralen Handel übrig, die sich nur auf die feindliche z, Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung. ® it-

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Der Wirtschaftskampf Der Völker Und Seine Internationale Regelung. Verlag von Ferdinand Enke, 1920.
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