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Oeuvres complètes

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Bibliographic data

fullscreen: Oeuvres complètes

Monograph

Identifikator:
836084659
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-28892
Document type:
Monograph
Author:
Ricardo, David
Title:
Oeuvres complètes
Place of publication:
Paris
Publisher:
Guillaumin
Year of publication:
1847
Scope:
1 Online-Ressource (XLVIII, 752 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

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  • Contents

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Nr. 2785 ohe⸗ Iche var ich, ern, des ich He⸗ iend⸗ eide sF zu mie für ies 25, tal⸗ der 1t8⸗ ung und ür er; on, D⸗ st. 328 al⸗ —X ird hen an⸗ ind den ge⸗ uft nd ere Jie 111⸗ 32 — der rt⸗ en. y— om cer nt⸗ — en tey um ht 50 He⸗ i8⸗ 8 on en N⸗⸗ ide 18⸗ die Mühlen, in denen die Verarbeitung erfolgt. Die Handelsmühlen sind mit wenigen Ausnahmen gleichzeitig Lagerstellen für Aus- und Inlands— weizen. Die Einlagerungsverhältnisse sind durch besonderen Vertrag nach Einheitsmuster geordnet. Die übrigen Vorräte sind eingelagert, in den vährend des Kriegs errichteten staatlichen Getreide— schuppen, in den Armeemagazinen, in den Bundes— vahnlagerhäusern sowie, Wenn zZeitweise noch weiterer Bedarf besteht, bei Lagerhausunter— nehmungen, mit denen von Fall zu Fall oder für längere Zeit Verträge abgeschlossen werden. Die im Inland gelagerten Getreidemengen unterliegen bedeutenden Schwankungen. Am niedrigsten sind sie in der Regel im Zeitpunkt der Einbriugung der Inlandsernte. Im“ Spätherbst und Winter ent⸗ steht für die Getreideverwaltung ein Waren— indrang. Der einheimische Erzeuger will nach dem Drusch sein Getreide möglichst bald abliefern, um Bargeld zu erhalten. Den Verbraucherbedürfnissen in der Schweiz entspricht insbesondere das Getreide der nördlichen Hemisphäre, wo die Getreideernte ungefähr mit der einheimischen Ernte und damit auch das Hauptangebot an Getreide mit dem An— gebot aus dem Inland zusammenfällt. Die Ver— valtung kauft daher im Herbst gewöhnlich über den laufenden Bedarf und auch für spätere Verschiffun— gen ein. Uber den Verkauf des Getreides an die Müller ist ein Pflichtenheft aufgestellt. Die Liefe— rung erfolgt gegen Vorausbezahlung eines dem ungefähren Wert des bestellten Getreides ent— sPrechenden Betrages. Die Ware wird frei jeder Empfangsstation geliefert. Die Handelsmüller wün— schen, daß im allgemeinen nicht mehr als 30 bis höchstens 40 v. H. Inlandsgetreéide gemischt mit 60 bis 70 v. H. Auslandsweizen vermahlen werden nüssen. Verhältnismäßig leicht gestaltet sich der Absatz von Inlandsweizen und Spelz. Diese Ge— treidearten werden in der Hauptsache in den Mühlen des Gebietes vermahleuͤ, wo sie gewachsen sind. Dagegen werden Roggen und Mischelfrucht, die von der Handelsmüllerei nicht begehrt find und ihr daher zwangsweise zugeteilt werden müssen, ziemlich gleichmäßig allen schweizerischen Mühlen uugeführt. Für den Übernahmepreis für Inlands— Jetreide gilt als Richtlinie, daß der Überpreis höchstens 8 Fr. für 100 kg betragen und für ein— vandfreien Landweigzen mindestens 88 Fr. und — mindestens 311,80 Rel. und höchstens 364,300 RoA. für die Tonne) gezahlt werden sollen. Die Normalübernahmepreise werden für die ein— zelnen Getreidearten jeweils für eine Ernte durch Bundesbeschluß festgesetzt. Seit 1925 werden be⸗ sondere Preiszuschläge über die Normalpreise für besondere Qualitäten gewährt. Die Mahlprämie beträgt gegenwärtige5 Ir. für 100 kKg. Für Ge— birgsgegenden kann sie bis auf 8 Fr. erhöht werden. Für die Ausrichtung der Mahlprämie bedient sich die Getreideverwaltung in der Regel ebenfalls der andwirtschaftlichen Genossenschaftsverbände als Zentralstellen. Dadurch, daß das ausländische Ge⸗ treide unmittelbar an die Müller mit der Pflicht zur Vermahlung abgegeben wird, wird vermieden, daß dem Bunde Auslandsgetreide statt inländischen Lrodukts bei der Ausrichtung der Mahlprämie der bei dem Ankauf des Inlandsgetreides unter— hoben wird. Der Verkauf des Auslands- und des Inlands— etreides durch die Verwaltung erfolgt unter Be— ücksichtigung der Einstandspreise für die fremde Vare, der UÜbernahmepreise für das Inlands— etreide, der Kosten der Lagerhaltung und des zrachtenausgleichs für die Abgabe ab Abladestation. die Verkaufspreise werden dem Mahlwert der ver— hiedenen Getreidequalitäten angepaßt. Die Mahlprämie wird nicht aus den Erlösen aus em Getreideverkauf, sondern aus der Regierung ur Verfügung stehenden Mitteln bezahlt. Der »aushaltsplan des Bundes sieht dafür jährlich Millionen Franken vor. Im übrigen erhält sich ie Getreideverwaltung seit 1922 selbst. Die bestehende Einrichtung hat nur vorläufigen harakter. Ihre gesetzliche Grundlage bilden immer och die zur Zeit des Kriegsgausbruches dem Bundes— at von der Bundesversammlung erteilten Voll— tachten. Im Sommer 1924 wurde durch Beschluß er Bundesversammlung bestimmt, daß die be— tehende Regelung für die Verwertung und die IPbernahme des Inlandsgetreides der Ernte 1925 rufrechterhalten werden und, wenn durch die zundesversammlung keine anderen Maßnahmen setroffen werden, von selbst die Verlängerung für die aländische Ernte des Jahres 1926 eintreten sollte. Die Gegner des Monopols machen schon seit ingerer Zeit geltend, daß die weitere Aufrecht-— rhaltung einer kriegswirtschaftlichen Maßnahme iuf Grund von Vollmachten, die in Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Kriegszeit erteilt haren, der verfassungsrechtlichen Grundlage ent— ehre. Sowohl die Bundesregierung, wie die be— eiligten Wirtschaftskreise waren auch seit Kriegs— nde emsig bemüht, an die Stelle der vorläufigen tegelung einen endgültigen Zustand treten zu assen, doch war es schwer, eine Einigung zu erzielen. die sowohl bei der Regierung wie auf der Seite »er Landwirte, der Müller und des Handels ver— retenen Auffassungen waren mehrerlei ÄAnderungen ind Schwankungen unterworfen. Aus dem Gang der Verhandlungen sind folgende Einzelheiten her— orzuheben: Im Juni 1920 beauftragte der Zundesrat den Direktor des eidgenössischen Er— nährungsamtes mit der Ausarbeitung einer be— zründeten Vorlage über die Sicherung der Ge— reideversorgung des Landes. Der Bericht des eid— enössischen Ernährungsamtes erschien im Novem— er 1920 (veröffentlicht im Landwirtschaftlichen zahrbuch der Schweiz 1921). Nach Beleuchtung er verschiedenen monopolfreien Projekte, die bis ahin vorgeschlagen worden waren, kommt der Ver— asser zu dem Schluß, daß das Getreidemonopol die weckmäßigste Lösung sei. Im Mai 1921 tagte auf zinladung des Ernährungsamtes eine aus 60 Mit— liedern bestehende ersste große Monopol— onferenz im Ständeratsaal. Das Ergebnis er dreitägigen Verhandlungen wurde von Pro— Dr. Laur in folgenden Worten zusammen— zefaßt:

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Vieh Und Fleisch in Der Deutschen Kriegswirtschaft. Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto), 1917.
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