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Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

Monograph

Identifikator:
861748913
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-91908
Document type:
Monograph
Author:
Huber, Franz http://d-nb.info/gnd/117535699
Title:
Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Krais
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (79 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
  • Title page
  • Contents

Full text

30 2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik. 
Bis in die 60er Jahre gingen Liberalismus und Sozialismus Hand in Hand 
in der Bekämpfung des veralteten Zunftzwanges, und der polizeilichen Gebundenheit, 
worin sie ihren gemcinsametl Feind sahen. Nachdem jedoch diese gemeinsamen Be 
strebungen zur Niederwerfuug der zünftlerischen Schraukeu gefiihrt hatten, brach 
der innere Gegensatz zwischen den bisher Verbündeten grell hervor. Dem Sieg der 
liberalen Ideen folgte auf dem Fuße ihr Niedergang. 
Kaum war das Freiheits- und Fortschrittsideal des Liberalismus — Mitte 
der 70er Jahre — verwirklicht, so wurde es erweitert durch den Gedanken der 
wirtschaftlichen Gleichberechtigung der Arbeiterklasse lind Beschränkung der Unter 
nehmerklasse. Der Sozialismus wurde zu dem ben Individualismus und das bis 
herige Ideal der Konkurrenzfreiheit zurückdrängenden Fortschrittspriilzip und zum 
Wegweiser für die Wirtschaftspolitik, die den bisherigen Mittelpunkt der 
Staatsverwaltung gebildet hatte. Die Reichsregierung versuchte die Lösung des 
sozialen Problems durch das System staatlicher Protektion der Kapitalschwachen 
gegen die Uebermacht des sich ausbreitenden Kapitals (genauer der Großver 
mögen). 
Besonders empfindlich machte sich seit Mitte der 70er Jahre, als man anfing 
die Gewerbe- und Verkehrsverfassung auszubauen, eine bisher unbekannte Erscheinung, 
ein dauernder Druck aus die Preise der Rohprodukte und Stapel 
waren, sowie ein ständiges Angebot und eine scheinbare Ueberproduktion an Kraft 
und Menge und damit zusammenhängend eine kontinuierliche Verschärfung der Unter 
bietungskonkurrenz bemerklich. 
In den ersten Jahren gab man sich der Hoffnung hin, der Druck sei 
wie die Krisen früherer Jahre vorübergehend; man erblickte seine Ursache in einer 
wirklich vorhandenen Ueberproduktion. Tatsächlich aber war der Preisdruck und die 
stetige Konkurrenzverschärfung nur das Symptom eines Prozesses der Weiter 
entwicklung, der jahrzehntelang anhielt, dessen neuartige Teilerscheinungen eine Modi 
fikation der hergebrachten Lehrsätze und Schlußfolgerungen der Nationalökonomie, die 
noch bis in die siebziger Jahre ihre Berechtigung gehabt, notwendig machten. 
Eine Begleiterscheinung war die Vermehrung und Mobilisierung der 
Prodnktionsfaktoren, des Kapitals, der Arbeitskräfte (Abwanderung vom Land, Bildung 
der Großstädte und Jndustriebezirke), des Kredits, des Konsums und des Absatzes 
und im gleichen Schritt damit die „Industrialisierung" und „Kommerzialisierung", 
in weiterer Folge die Konzentration und Jnternationalisierung des ge 
samten Wirtschaftslebens. Auf Grund dessen gewann letzteres, d. h. Pro 
duktion, Konsum und Verkehr in kurzer Zeit einen anderen Charakter. 
Alle diese neuartigen Erscheinungen ließen sich nicht in die landläufigen Kate 
gorien der Nationalökonomie einzwängen. Zudem war die Anpassung an die ver 
änderten Verhältnisse für alle Bevölkerungsklassen mit vielen Mühen und Opfern 
verbunden. So wurde von den siebziger Jahren an die Frage aktuell: Erwächst von 
selbst eine Jnteressenharmonie? Ist die fortschreitende Industrialisierung und Kon 
zentration eine Entwicklung, die höher führt, eine Vorstufe für den weiteren Aufbau 
zur Besserung? Soll die Regierung sie ungestört ihren Gang gehen lassen, oder soll 
sie dem Jnteressenkamps (o'\c§ insbesondere zum Schutz und zur positiven Förderung, 
der bedrängten Klassen) geregelte Bahnen anweisen? 
Mit der Bejahung der letzten Frage wurde die staatliche Regelung des
	        

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Der Gesetzgeberische Ausbau Des Deutschen Reiches Und Seine Wirtschaftlichkeitspolitik. Krais, 1906.
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